Leitl: Überregulierung darf nicht zum Hemmschuh
 für Wachstum und Beschäftigung werden

 

erstellt am
18. 06. 14
16.00 MEZ

EU-Kommission zieht Zwischenbilanz über Bürokratieabbau auf EU- und nationaler Ebene - WKÖ sieht gute Vorschläge, die nun rasch umgesetzt werden müssen
Wien (pwk) - "Für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung spielt das geltende Regelungsumfeld eine entscheidende Rolle. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen leiden unverhältnismäßig stärker unter legislativen und administrativen Belastungen, weil sie über beschränkte Ressourcen und Kenntnisse verfügen, um dieses Dickicht zu durchdringen", betont Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), angesichts der von der EU-Kommission am 18.06. vorgelegten Zwischenbilanz über das "REFIT-Programm" (Regulatory Fitness and Performance Programme), das eine einfachere und schlankere Gesetzgebung im Zusammenhang mit europäischen Regelungen zum Ziel hat: "Überregulierung darf nicht zum Hemmschuh für Wachstum und Beschäftigung werden. Das gilt auf europäischer wie auf nationaler Ebene", so Leitl. Die WKÖ begrüßt alle Anstrengungen, die in der EU zur Schaffung eines unternehmerfreundlichen Regelungsumfeldes unternommen werden. Wichtig sei, dass alle europäischen Institutionen dabei an einem Strang ziehen. "Hier ist nicht Brüssel allein in der Pflicht. Gerade die österreichischen Betriebe haben immer wieder mit "gold plating", also der Verschärfung von ohnehin strengen EU-Regeln auf nationaler Ebene, zu kämpfen."

Im Rahmen eines Screenings des EU-Rechtsbestandes zur Identifizierung von nicht mehr relevanten Rechtsakten hat die Kommission 53 Gesetzesvorhaben - z.B. die umstrittene Bodenschutzrichtlinie oder das Statut der Europäischen Privatgesellschaft - zurückgezogen. "Diesem ersten Schritt müssen weitere folgen. Die geplanten Vereinfachungen, die in REFIT bereits festgelegt wurden, sind nun rasch auf nationaler Ebene umzusetzen", fordert Leitl. Beispielsweise wurde im Mai die Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen überarbeitet und verabschiedet. Diese sieht vor, dass nur noch der erfolgreiche Bieter zum Nachweis seiner Eignung Originalbescheinigungen vorlegen muss - eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für alle Seiten. Hier ist nun die rasche Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene gefordert. Insbesondere das Bestbieterprinzip als neues Leitkriterium muss rasch gesetzlich verankert werden.

Die Wirtschaftskammer hat zum Thema Bürokratieabbau auf EU-Ebene bereits vor Jahren Rechtsakte identifiziert und gegenüber der EU-Kommission benannt, die zu einer Belastung der Betriebe führen.

Die Unternehmensstruktur in ganz Europa und insbesondere auch in Österreich ist geprägt von Klein- und Mittelbetrieben. Daher ist es aus Sicht der WKÖ notwendig, auch in der Gesetzgebung verstärkt auf KMU zu achten und bei allen Gesetzesvorschlägen das Prinzip "Think small first" anzuwenden: "Regulierungen müssen KMU-tauglich sein, d.h. wir brauchen vor allem in der Umsetzung vereinfachte Verfahre und ex post-Kontrollen", so der WKÖ-Präsident abschließend.

 

 

 

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