Großer Erfolg für Verfassungsrichterin
 Dr. Lilian Hofmeister

 

erstellt am
27. 06. 14
16.00 MEZ

Sebastian Kurz gratuliert österreichischer Kandidatin zur Wahl in den UNO-Ausschuss für Beseitigung der Diskriminierung der Frau
Wien (bmeia) - "Ich gratuliere Dr. Lilian Hofmeister ganz herzlich zur Wahl in den UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau. Sie ist die erste Österreicherin, die Mitglied dieses wichtigen Vertragsorgans der Vereinten Nationen wird", freut sich Bundesminister Sebastian Kurz: " Dr. Hofmeister war über 30 Jahre lang Richterin in Österreich und ist derzeit als Ersatzrichterin am Verfassungsgerichtshof tätig. Sie engagiert sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen auf nationaler und internationaler Ebene. Ihre Wahl in den UNO-Ausschuss ist eine Anerkennung ihrer beeindruckenden beruflichen Leistungen und eine Bestätigung ihrer herausragenden Qualifikation für diese Aufgabe. Mit ihrer inhaltlichen Erfahrung und ihrem vorbildhaften Engagement für die Rechte von Frauen wird Dr. Lilian Hofmeister in den nächsten Jahren einen wertvollen Beitrag für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten. Ich wünsche ihr alles Gute für diese wichtige und spannende Aufgabe."

Dr. Lilian Hofmeister wurde bei der am 26. Juni in New York abgehaltenen Wahl bereits im ersten Wahlgang gewählt und erhielt mit 147 Stimmen die dritthöchste Stimmenanzahl aller Kandidatinnen. Insgesamt standen 18 Kandidatinnen aus allen Regionalgruppen der Vereinten Nationen für 12 frei werdende Plätze zur Wahl. Der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau prüft die Umsetzung der UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau durch die derzeit 188 Vertragsstaaten der Konvention. Außerdem veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig allgemeine Kommentare zur Interpretation einzelner Bestimmungen der Konvention und trägt damit ganz wesentlich zur Weiterentwicklung der Rechte von Frauen bei. Dem Ausschuss gehören 23 unabhängige Expertinnen an, die von den Vertragsstaaten für eine Periode von vier Jahren gewählt werden. Die Mitgliedschaft der zwölf gewählten Expertinnen beginnt am 1. Jänner 2015.

 

 

 

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