WGKK: e-card schützt in den meisten
 europäischen Sommer-Urlaubsländern

 

erstellt am
27. 06. 14
16.00 MEZ

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro und in die Türkei muss ein Urlaubskrankenschein besorgt werden
Wien (wgkk) - Neben Badehose, Bikini und Sonnencreme sollte beim Kofferpacken für den Sommerurlaub eines nicht vergessen werden: die e-card. Mit der Plastikkarte ist man nämlich nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite (blaue Seite) der e-card befindet.

Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Serbien, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro und in die Türkei müssen sich Urlauberinnen und Urlauber nach wie vor einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen erhältlich.

Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz als in Österreich ab.

Um sicherzugehen, dass die Behandlung über die EKVK abgerechnet wird, sollte vor der Abreise überprüft werden, ob auf der blauen Seite alle Felder befüllt sind. Sollten statt den Daten nur Sterne zu sehen sein, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der WGKK sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden.

EKVK vor Behandlungsbeginn vorzeigen
Wichtig ist, dass die blaue Seite der e-card gleich vor Beginn der Behandlung vorgewiesen wird. Sollten Hotelangestellte die Ärztin oder den Arzt rufen, sollten die Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin oder einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält die Patientin oder der Patient im Jahr 2014 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 196,90 Euro pro Tag.

Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft aber auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.

 

 

 

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