Aus für Vorratsdatenspeicherung

 

erstellt am
27. 06. 14
16.00 MEZ

 Jarolim begrüßt Aufhebung durch VfGH – "Regelung war weit überzogen"
Wien (sk) - "Dass der VfGH die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat, ist erfreulich und kam nicht unerwartet", begrüßt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die am 27.06. verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Auch der VfGH hat damit - wie schon der EuGH davor - die Bedenken der SPÖ bestätigt, dass die EU-Richtlinie weit überzogene Maßnahmen vorgesehen hat, die innerstaatlich umgesetzt werden mussten." Man müsse sich nun die Entscheidung auch im Lichte der stark restriktiven Vorgaben des EuGH ansehen, so Jarolim.

Die SPÖ hatte die EU-Richtlinie von Beginn an kritisch gesehen, weil damit ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte verbunden war. Sie wurde in Österreich auch nur im geringstmöglichen Ausmaß umgesetzt. Der VfGH hat nun mit Verweis auf den unverhältnismäßig starken Eingriff in die Grund- und Menschenrechte die Bestimmungen aufgehoben. "Auch die Skepsis der SPÖ von Beginn an, dass die Datenspeicherung zu breit gestreut sei und nicht gezielt auf die Bekämpfung schwerer Delikte abstellt, wurde vom Verfassungsgerichtshof, vollinhaltlich bestätigt", begrüßt Jarolim den heutigen Entscheid. (


 

Strache begrüßt Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung
Sieg für die Bürger im Kampf um ihre Grundrechte
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache begrüßte die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den Verfassungsgerichtshof. Dies sei ein bedeutender Sieg für die Bürgerinnen und Bürger im Kampf um ihre Grundrechte.

Mit der Vorratsdatenspeicherung sei ein Generalverdacht gegen alle Österreicher ausgesprochen worden. Solche Überwachungsmaßnahmen seien auf jeden Fall abzulehnen. Die FPÖ habe von Anfang an scharfe Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und am uneinsichtigen Vorgehen der Bundesregierung geübt, erinnerte Strache. Eine solche Bespitzelung der Bürger dürfe keinesfalls Fuß fassen. Die Datenspeicherwut vieler Institutionen habe längst jedes akzeptable Maß überschritten.

Dem Überwachungswahn müsse ein kräftiger Riegel vorgeschoben werden, betonte Strache. Auch der NSA-Skandal habe gezeigt, wie weit das Ausspionieren schon fortgeschritten sei.


 

 Steinhauser: Riesenerfolg für die Grundrechte und die BürgerInnen
Bundesregierung soll sich entschuldigen
Wien (grüne) - "Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist ein Riesenerfolg für die Grundrechte und die BürgerInnen, aber eine Niederlage einer komplett uneinsichtigen Bundesregierung in ihrer Gier, die Daten der BürgerInnen zu speichern", sagt der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.

Die Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde wurde gemeinsam von der Bürgerinitiative AK Vorrat und dem Grünen Justizsprecher betrieben. 11 139 BürgerInnen hatten die Klage unterstützt.

Steinhauser verlangt nun auch eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung bei den ÖsterreicherInnen. "Es hat sich herausgestellt, dass es verfassungswidrig war unsere Kommunikationsdaten präventiv zu speichern. KritikerInnen und ExpertInnen haben immer davor gewarnt. Die Bundesregierung hat das ignoriert. Jetzt wäre es an der Zeit sich für diese sagenhafte Sorglosigkeit zu entschuldigen", meint Steinhauser. Justizminister Brandstetter hatte noch vor wenigen Tagen kritiklos die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung betont. Steinhauser würde sich gerade von einem Justizminister mehr rechtsstaatliche Sensibilität erwarten. "Ich hoffe, dass das Urteil auch eine Trendumkehr im Denken der Mainstream-Politik einleitet", schließt Steinhauser.


 

Nachbaur: Verfassungsgerichtshof vertraut den Bürgern mehr als unsere Regierungsparteien
Wien (stronach) - "Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner weisen Entscheidung, die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben, nicht nur einen groben Fehler der österreichischen Bundesregierung wieder ausgebügelt, sondern auch weltweit ein Signal gesetzt: ein klares Nein zum Überwachungsstaat und zum Gläsernen Menschen; dafür mehr Vertrauen in die Rechtschaffenheit der Bürger; das ist der Grundstein für eine freie und selbstbestimmende Entwicklung unserer Gesellschaft", zeigt sich Team Stronach Klubobfrau Kathrin Nachbaur über das VfGH-Urteil erfreut.

Das Team Stronach hat seit Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung im April 2012 davor gewarnt, "alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen." Sie erwartet von der Regierung, schnellstmöglich die Konsequenzen aus diesem Urteil umzusetzen und alle bisher gespeicherten Daten - Telefon- und Internetverbindungen, E-Mails und Standortinfos - sofort und dauerhaft löschen zu lassen.


 

Scherak: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Netz ist kein grundrechtsfreier Raum
Wien (neos) - Gut zwei Wochen nach der Anhörung hat der Verfassungsgerichtshof in seinem abschließenden Urteil entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist und folgt damit der Entscheidung des EuGH vom 8. April. NEOS- Menschenrechtssprecher Niki Scherak äußerte sich äußerst erfreut über das Urteil: "Zum Glück haben wir es jetzt auch in Österreich schwarz auf weiß, dass die anlasslose Speicherung von Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht grundrechtskonform ist. Die Freiheitsrechte des Einzelnen müssen unangreifbar bleiben. Solche komplett überschießenden Grundrechtseingriffe wie die Vorratsdatenspeicherung müssen dauerhaft der Vergangenheit angehören!"

Und Niko Alm, netzpolitischer Sprecher von NEOS ergänzt: "Unsere Anträge zur Vorratsdatenspeicherung konnte die Regierung ignorieren und vertagen, den Verfassungsgerichtshof aber nicht. Sämtliche Daten, die bislang noch gespeichert sind müssen umgehend und unwiederbringlich gelöscht werden. Wir hoffen, dass die Regierung bei ähnlichen Vorhaben, die die Grundrechte der Menschen berühren, in Zukunft sensibler vorgehen wird und sich nicht erst durch höchstinstanzliche Gerichte an Grundrechte erinnern lassen muss", schließt Alm.


 

 Singer: Außer Spesen nix gewesen
WKÖ-Fachverband Telekom/Rundfunk begrüßt das überfällige Ende der Vorratsdatenspeicherung: Sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden
Wien (pwk) - Nachdem vor wenigen Wochen der EuGH die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben hat, hat auch der Verfassungsgerichtshof die österreichische Umsetzung in seiner Entscheidung verworfen. Es wurde bis dahin teils kontrovers diskutiert, ob die Umsetzung hierzulande doch den Vorgaben des EuGH genügen könnte, allerdings überwogen zuletzt doch die Zweifler aus Rechtslehre und Praxis. "Es gibt damit keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Das sollte als klares Signal an den Gesetzgeber verstanden werden, das Thema nicht wieder aufzugreifen", unterstreicht Günther Singer, Obmann des Fachverbandes Telekom/Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung dürfe jedoch nicht zur Ausweitung anderer Befugnisse der Sicherheitsbehörden führen: "Diesbezüglich ist ist nach wie vor Wachsamkeit geboten."

Die intensiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch Speicherung ihrer Verbindungsdaten haben zu keinem nachweisbaren Erfolg bei der Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus geführt. Hierzu konnten schon die Vertreter unserer Regierung vor dem EuGH nicht Gegenteiliges belegen. "Außer Spesen nix gewesen", kritisiert Fachverbandsobmann Singer: "Die Vorratsdatenspeicherung hat nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Anbieter belastet, sondern auch die Telekommunikationsbranche mit hohen Kosten belastet, die nur teilweise ersetzt wurden."

Auf der anderen Seite konnte der Fachverband Telekom/ Rundfunk bei der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung eine möglichst grundrechtsschonende und die Datensicherheit wahrende Umsetzung erreichen. Angesichts der Grundrechtseingriffe zwar nur ein schwacher Trost. Allerdings zeigte die Einrichtung der Durchlaufstelle zur Beauskunftung der Daten, dass man damit zumindest ein datensicheres Instrument geschaffen hat, das Beauskunftungen auf Telefonanfragen oder Fax, wie bis dato nicht unüblich, wirksam unterbunden hat. Der mit der Durchlaufstelle erreichte hohe Sicherheitsstandard und die Transparenz durch statistische Erfassung der Anfragen als Novum sollten daher in Zukunft auch für andere behördliche Maßnahmen unbedingt erhalten bleiben.


 

Schubert: ISPA jubelt über Ende der Vorratsdatenspeicherung
Jahrelanger Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung in Österreich schlussendlich erfolgreich.
Wien (ispa) - Das mit Spannung erwartete Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung sorgt bei der ISPA für Jubelstimmung. "Natürlich haben wir gehofft, dass der VfGH die Vorratsdatenspeicherung aufhebt, sicher waren wir uns da aber bei weitem nicht. Wir setzen uns ja bereits seit 2006 intensiv mit diesem Thema auseinander und haben diese anlasslose Pauschalüberwachung schon immer strikt abgelehnt. Jetzt hat das Gericht klar für die Bürgerinnen und Bürger entschieden und dieser pauschalen Verdächtigung sowie Missachtung der Privatsphäre endlich ein Ende gesetzt", zeigt sich ISPA Generalssekretär Maximilian Schubert hocherfreut. "Wir sind zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt."
Ende der Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Etappensieg

Laut Schubert ist die Thematik der Rechtsdurchsetzung im Internet ein laufender Prozess, die Vorratsdatenspeicherung und ihr jetziges Ende nur ein Mosaikstein daraus. "Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung darf nun auf keinen Fall zum Anlass für eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der Rechtsdurchsetzungsbehörden genommen werden. Es muss bei allen Beteiligten unbedingte Klarheit über die von den Behörden angewandten Maßnahmen geben", fordert Schubert, der sich vom Gesetzgeber neben Rechtssicherheit in Hinkunft auch mehr Fingerspitzengefühl und vor allem Transparenz im Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer wünscht. Einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Stakeholder will sich die ISPA bei den durch das Urteil des VfGH notwendig gewordenen gesetzgeberischen Schritten keinesfalls verschließen.
Die Abschaffung der Vorratsdaten darf die Sicherheit der Beauskunftung nicht in die Steinzeit zurückführen

Auch als die Umsetzung der vom EuGH mittlerweile rückwirkend aufgehobenen EU-Richtlinie in Österreich nicht mehr zu verhindern war, hat sich die ISPA nachdrücklich für eine grundrechtsschonende und auf größtmögliche Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert und intensiv an deren Umsetzung mitgearbeitet. "Wir konnten zwar 2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht mehr verhindern, aber mit der Etablierung der Durchlaufstelle, über die Beauskunftungen von Nutzerdaten laufen müssen, wurde ein Instrument geschaffen, das für Transparenz sorgt und Missbrauch bestmöglich verhindert", erläutert Schubert. Über diese Durchlaufstelle werden die Daten hochverschlüsselt übermittelt und mittlerweile ersetzt diese auch bei der Beauskunftung von Verkehrsdaten die bis vor kurzem üblichen Faxe und E-Mails. "Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung darf aber keinesfalls das Aus für die Durchlaufstelle bedeuten, sonst fallen wir bei der Beauskunftung wieder in die E-Mail und Fax-Steinzeit zurück", fordert Schubert abschließend.

 

 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern (bis zur Aktualisierung um 16:00 Uhr) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at