OÖ: Novelle des Jugendschutzgesetzes
 im Landtag beschlossen

 

erstellt am
04. 07. 14
10.00 MEZ

Gesetz tritt mit 1. Dezember in Kraft
Linz (lk) - Gesellschaftliche Veränderungen machen immer wieder gesetzliche Anpassungen notwendig, die den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen gewährleisten. "Mit der heute beschlossenen Novelle zum Oö. Jugendschutzgesetz wird der Erwerb und Konsum von Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. "Die Gefahren dieser Produkte werden vielfach unterschätzt. Mit dem Verbot wollen wir die Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen schützen. Begleitend ist es aber notwendig, verstärkt Aufklärung und Information zu betreiben", so die für den Jugendschutz zuständige Landesrätin Jahn. Die Novelle tritt - vorbehaltlich Einspruchsmöglichkeiten seitens des Bundes - mit 1. Dezember 2014 in Kraft. Die Regelung über den Konsum von Shishas wird in anderen Bundesländern diskutiert. Oberösterreich ist das erste Bundesland, welches den Konsum unter 16 Jahren verbietet.

Das Rauchen von Shishas hat sich in den vergangenen Jahren zum Kult entwickelt, und das Rauchen von Wasserpfeifen ist schon seit einigen Jahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Insbesondere die Zahl der jugendlichen Konsument/innen steigt. Der Wissensstand über gesundheitliche Auswirkungen ist bei Jugendlichen als auch bei der Elterngeneration jedoch gering. Zudem existieren zahlreiche Fehlinformationen rund um die Shishas. Da meistens Tabak mit Fruchtaromen geraucht wird, was wesentlich harmloser als das Rauchen einer Zigarette erscheint, wird das gesundheitliche Risiko häufig unterschätzt. Die Shisha funktioniert nach ähnlichem Prinzip wie die Alkopops, deren süßer Geschmack den Alkoholanteil überdeckt. Der durch Wasser abgekühlte und durch Fruchtaromen abgemilderte Tabakrauch kratzt weniger im Hals und wird somit viel tiefer inhaliert als Zigarettenrauch, was besonders für unerfahrene Raucher gefährlich sein kann und die Shisha als Einstiegsmittel in den Nikotinkonsum werden lassen.

Neben dem Verbot will das Land auch auf Aufklärung und Prävention setzen. Bewusstseinsbildende Maßnahmen bei Schulen, Eltern und Vereinen sind geplant.

Zudem wird die Altersgrenze für die Teilnahme an Glücksspielen wie Zahlen-, Nummern-, Sofort- und Klassenlotterien, Zusatzspiele, Lotto, Toto und Kartenspiele in Turnierform von derzeit 14 auf 16 Jahre angehoben.

 

 

 

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