Grenzüberschreitender Hochwasserschutz

 

erstellt am
10. 07. 14
10.00 MEZ

Bayern, Tirol, Salzburg und Oberösterreich setzen auf gemeinsames Risikomanagement
Innsbruck (lk) - Österreich und Deutschland intensivieren die Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Hochwasserschutz. Ein Hochwasser macht weder vor Staats- noch vor Landesgrenzen Halt. Das hat nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im Juni des vergangenen Jahres gezeigt, von der nicht nur Tirol, sondern auch Teile Bayerns und andere österreichische Bundesländer betroffen waren.

„Die gestrigen Hochwassergespräche in München waren der Auftakt für eine noch stärkere Zusammenarbeit im Hochwasserrisikomanagement“, berichtet Tirols Katastrophenschutzreferent LHStv Josef Geisler von einem Treffen auf höchster politischer Ebene. Dabei haben sich die Vertreter Österreichs mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Oberösterreich sowie Deutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Erklärung klar zu einem grenzüberschreitenden Hochwasserschutz bekannt.

„Der Hochwasserschutz ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe. Er muss nicht nur über die Gemeindegrenzen, sondern auch über die Landesgrenzen hinweg konzipiert und umgesetzt werden“, weiß LHStv Josef Geisler. Die Handlungsfelder wurden bei den Hochwassergesprächen am 8. Juli 2014 klar definiert: Der Ablauf von Hochwasserwellen soll durch zu schaffende Retentionsräume gemildert werden. Dazu soll es eine gemeinsame Studie über Retentionsraumpotenziale geben. Bei der grenzüberschreitenden Hochwasservorhersage will man noch enger zusammenarbeiten. Falls notwendig, werden an Inn und Salzach zusätzliche Messstellen errichtet. Bayern würde sich daran finanziell beteiligen. Ein Thema wird aber auch die Betriebsweise von Kraftwerken sein. Wichtig ist auch der laufende Informationsaustausch.

„Der grenzüberschreitende Hochwasserschutz ist nicht nur ein Lippenbekenntnis. Jetzt sind die Fachleute gefordert, konkrete und zukunftsweisende Lösungsvorschläge für einen aktiven und abgestimmten Hochwasserschutz zu erarbeiten“, erklärt Geisler. Zu diesem Zweck werden im Rahmen von bereits bestehenden Vereinbarungen und Gremien ExpertInnengruppen eingesetzt.

Bereits im Jahr 1987 haben die Europäischen Gemeinschaft, die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich den „Regensburger Vertrag“ abgeschlossen. Ziel des Vertrages ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und die Verbesserung von Gewässerschutz, Gewässergüte und Abflussverhältnissen an den Grenzflüssen Inn, Salzach und Donau.

 

 

 

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