Kooperationsprojekt AUVA und KABEG
 nimmt Formen an

 

erstellt am
21. 07. 14
10.00 MEZ

Lenkungsausschuss beschäftigt sich mit Ausarbeitung von Modell zur Zusammenarbeit – LHStv.in Prettner: Große Vorbildwirkung
Klagenfurt (lpd) - Anfang vergangener Woche fand der erste Lenkungsausschuss zur angestrebten Kooperation des Unfallkrankenhauses Klagenfurt (AUVA) mit dem Klinikum Klagenfurt statt. Ziel ist es, ein Kooperationsmodell der medizinischen Zusammenarbeit und zukünftigen Übersiedelung des UKH Klagenfurt auf das Gelände des Klinikum zu entwickeln. Basierend auf der heuer im Frühjahr gemeinsam verabschiedeten Absichtserklärung beider Träger wurde eine Projektorganisation mit themenbezogenen Arbeitsgruppen, unter Beteiligung der medizinischen und pflegerischen Experten, eingerichtet.

Die Arbeitsgruppen aus allen Bereichen beider Organisationen haben ihre Arbeit aufgenommen. Sie behandeln die essentiellen Fragestellungen der Zusammenarbeit, welche in ein Gesamt-Kooperationsmodell zur effizienten Patientenversorgung münden soll.

Im Rahmen der Zwischenberichtslegung in der Lenkungsausschusssitzung wurde von Obfrau Renate Römer (AUVA) die Einzigartigkeit des Projektes für Österreich hervorgestrichen. Seitens der Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner wurde insbesondere die Bedeutung des Projektes im Rahmen der Gesundheitsreform und dessen Vorbildwirkung betont.

Generaldirektor Peter Vavken (AUVA) und KABEG Vorstand Arnold Gabriel gehen davon aus, dass im Herbst 2014 die Eckpunkte des Kooperationsmodells vorliegen. Bis Ende 2014 soll das ausgearbeitete Modell den Eigentümervertretern beider Träger zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Herausforderung bei der Entwicklung des Kooperationsmodells sind die unterschiedlichen Unternehmenskulturen, die aufeinandertreffen. Aus diesem Grund werden begleitend Maßnahmen konzipiert, die diesem Umstand Rechnung tragen.

Hervorzuheben ist, dass das Projekt nicht nur die Mitarbeiter miteinbezieht, sondern auch die Arbeitnehmervertreter vollständig vertreten sind. Zudem besteht für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie schon in der Absichtserklärung im Frühjahr 2014 deklariert, eine generelle Beschäftigungsgarantie.

 

 

 

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