Asylverfahren

 

erstellt am
18. 07. 14
10.00 MEZ

Volksanwalt Fichtenbauer leitet Prüfverfahren zu seit 18 Jahren unerledigtem Asylverfahren ein
Erschreckend lange Verfahrensdauer lässt ein Versagen der Verwaltung vermuten
Wien (volksanwaltschaft) - Der durch Medienberichte bekanntgewordene Fall eines seit 18 Jahren unerledigten Asylverfahrens ist für Volksanwalt Peter Fichtenbauer unakzeptabel. Diese erschreckend lange Verfahrensdauer lässt ein Versagen der Verwaltung vermuten und muss überprüft werden, kündigt der Volksanwalt ein Prüfverfahren an. "In einem Rechtsstaat wie Österreich ist so eine Verfahrensdauer absurd und darf nicht vorkommen", stellt Volksanwalt Fichtenbauer fest.

Es gehe dabei nicht um die Frage, ob Asyl gewährt werde oder nicht, sondern darum, dass jeder Mensch das Recht habe, dass sein Verfahren vernünftig - heißt auch - in einer angemessen Zeit abgeschlossen werde. Dieser individuelle Anspruch grundrechtlicher Art steht in engem Zusammenhang des allgemein geltenden Anspruches des Staates gegenüber seinen Organwaltern, die ihnen übertragenen Amtsgeschäfte sachlich nach bestmöglichen Kriterien zu erledigen. Eine 18 jährige Nichterledigung eines Asylverfahrens kann mit diesem Verlangen nicht zusammenpassen.

"Ich schreibe an die Innenministerin und stelle fest, dass die dringliche Vermutung eines Behördenversagens, eines Missstandes in der Verwaltung, besteht und ersuche um Aufklärung", kündigt Fichtenbauer an. Denn die Stellungnahme des Innenministeriums, dass der Betroffene mehrmalig Einspruch gegen Bescheide eingelegt habe, ist für Fichtenbauer keine zufriedenstellende Erklärung dafür, dass ein Verfahren in 18 Jahren nicht abgeschlossen werden könne.
http://www.volksanw.gv.at


 

Innenministerium zu 18 Jahre andauerndem Asylverfahren
Volle Unterstützung für das Prüfverfahren - Verwunderung über eingeschränkten Fokus auf Innenministerium - Verfahren seit 2005 außerhalb des Einflussbereiches des Innenministeriums
Wien (bmi) - Das Innenministerium begrüßt die Ankündigung der Volksanwaltschaft, in der Frage eines 18 Jahre dauernden Asylverfahrens ein Prüfverfahren einleiten zu wollen.
Verwunderlich erscheint, dass sich laut Presseaussendung der Fokus der Volksanwaltschaft dabei offenbar auf das Innenministerium beschränkt. Ein derartige Einschränkung kann angesichts der Verfahrenschronologie nur in einem Scheitern der Aufklärungsarbeit münden.

Um das zu verhindern, erlaubt sich das Innenministerium, als Hilfestellung im Sinne einer möglichst raschen Aufklärung, bereits an dieser Stelle zur Verfahrenschronologie folgendes festzuhalten:

  • Nach Antragstellung im Jahre 1996 kam es in diesem Fall noch im selben Jahr zu Behördenentscheidungen in 1. und 2. Instanz.
  • Nach Befassung des Verwaltungsgerichtshofes wurde das Verfahren im Jahr 2003 wieder in 1. Instanz aufgenommen und 2005 in erster und zweiter Instanz entscheiden.
  • Ab dem Jahr 2006 war das Verfahren zunächst beim Verwaltungsgerichtshof, später beim Asylgerichtshof und nun beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Da in der Verwaltung eines Rechtsstaats die Fragen der Zuständigkeit keine willkürlichen sind, sondern den vom Gesetzgeber aus guten Gründen klar definierten Rahmen rechtsstaatlichen Handelns darstellen, ist auch klar festzuhalten, dass weder der Verwaltungsgerichtshof, noch der Asylgerichtshof oder das Bundesverwaltungsgericht im Einfluss- oder gar Verantwortungsbereich des Innenministeriums stehen. Die weit überwiegende Verfahrensdauer ist aber ebendiesen Rechtsmittelinstanzen zuzuordnen. Eine eingeschränkte Betrachtung des Innenministeriums in dieser Angelegenheit kann daher auch nur eingeschränkte Aufklärung bringen. Selbstverständlich sichert das Innenministerium der Volksanwaltschaft aber volle Unterstützung zu. Eine derart lange Verfahrensdauer kann in niemandes Interesse sein.


 

 Korun: 18-jährige Verfahrensschikane beenden
Kafkaeske Asylgesetze gehören dringend reformiert
Wien (grüne) - "Der Fall von Herrn Dulal D'Costa zeigt die Misere unseres derzeitigen Asylsystems deutlich. Eine 18-jährige Gesamtverfahrensdauer, um über einen Antrag zu entscheiden, ist schlicht unfassbar und unvorstellbar. Man stelle sich nur vor, man würde beispielsweise einen Antrag auf einen Baubescheid stellen und jahrzehntelang von Pontius zu Pilatus geschickt werden, sprich, von einer Instanz zur nächsten. 18 Jahre später sagt dann die letzte Instanz: Sie müssen zurück an den Start. Das müssen wir uns genauer ansehen", ist Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, fassungslos.

Was nach einem Einzelfall klingt, ist leider schon lange bittere Realität in den verantwortlichen Einrichtungen. "Dass ein Schutzgesuch überhaupt so in die Länge gezogen werden kann, liegt vor allem an den stetig komplizierter werdenden Asylgesetzen. Oder anders gesagt: Es ist die momentane Rechtslage, die dieses Ping-Pong Spiel der Instanzen erst ermöglicht", meint Korun und fordert: "Es ist höchst an der Zeit, dass diese Gesetze grundlegend reformiert und endlich les- und nachvollziehbar gemacht werden. Wir müssen endlich wieder Schutzsuchende in den Mittelpunkt stellen anstatt deren Abwehr zu institutionalisieren. Außerdem erwarte ich mir eine unbürokratische und rasche Gewährung eines sicheren Aufenthalts für Herrn Dulal D'Costa nach unglaublichen 18 Jahren Verfahrensdauer. Das ist mehr als angebracht."


 

Einheitliche Qualitätskriterien für Länder als Ziel
LH Kaiser und Traiskirchens Bgm. Babler sprachen über notwendige Verbesserungen - Massenunterbringung nicht der richtige Weg - Einheitliche Standards sollen beschlossen werden
Klagenfurt (lpd) - Zu einem Arbeitsgespräch zum Thema Asyl traf Landesflüchtlingsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser, derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, am 17.07. den Bürgermeister von Traiskirchen, Andreas Babler, in Kärnten. Babler will eine grundlegende Neuordnung der Flüchtlingspolitik in Österreich und ist durch das überbelegte Erstaufnahmezentrum in seiner Stadt besonders von der Problematik betroffen. Er wandte sich daher an den Landeshauptmann Kaiser, der für dieses Halbjahr den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz innehat. Ort der Pressekonferenz war das Camp der Roten Falken in Döbriach, das zugleich sein 65jähriges Bestehen feiert.

Kaiser und Babler orten akuten Handlungsbedarf in der Flüchtlingsbetreuung. Kaiser will die Thematik auf die Agenda der Flüchtlingsreferenten-Tagung bringen, die am 24. September in Kärnten stattfinden wird. Kaiser betonte, dass Kärnten bei der Erfüllung der Quote, die durch eine 15a-Vereinbarung mit dem Bund erfolgte, seit seiner Funktion als Landeshauptmann stark aufgeholt habe. Die Quote würde nun zu über 90 Prozent erfüllt werden. Habe man im Oktober 2012 1.097 Personen in der Grundversorgung gehabt, also nur eine Quote um 80 Prozent erfüllt, so liege man nun bei 1.440 Personen, und damit konstant über 90 Prozent (4. Stelle im Bundesländervergleich). Auch würde man Integrationsprojekte vorantreiben und sich insgesamt in ruhiger Art und Weise mehrfach für eine bessere Flüchtlingsbetreuung einsetzen.

Kaiser kündigte an, eine auf Beamtenebene ausgearbeitete Qualitätsvereinbarung über einheitliche Mindeststandards bei der Flüchtlingsreferenten-Konferenz im September beschließen und für alle Bundesländer verbindlich machen zu wollen. Darin seien Qualitätskriterien definiert, von der Erreichbarkeit über Infrastruktur bis zur Betreuung, Mindeststandards beim Wohnen (etwa max. fünf Personen pro Zimmer) usw. Sein Ziel sei es, dass diese Vereinbarung von den Landesflüchtlingsreferenten angenommen werde und somit österreichweit Standards gesetzt würden. Wenn alle zustimmen, wäre dies ein Riesenschritt, sagte Kaiser. Kärnten würde diese Standards bereits jetzt erfüllen.

Der Landeshauptmann sagte, dass das Quotensystem der 15a-Vereinbarung mit der solidarisch intendierten Aufnahme von Flüchtlingen nicht optimal sei, man könne und müsse mangels anderer Vorschläge aber darauf aufbauen. Er plädierte für gemeinsame Vorgangsweisen und meinte, dass man vor Ort vieles leichter lösen könne als mit einem zentralen Durchgriff seitens des Bundes. Österreich liege hinsichtlich der Flüchtlingsbetreuung europaweit auf Platz drei, daher sei auch auf europäischer Ebene mehr zu koordinieren, zumal die Flüchtlingsströme nicht ab-, sondern zunehmen.

Traiskirchens Bürgermeister Babler hält von den 15a-Vereinbarungen nicht sehr viel, diese seien zahnlos, er möchte eine durchgreifende Reform und wies auf die zentrale Verantwortung des Bundes hin. Einig war man sich, dass es keine Massenlager wie etwa Traiskirchen geben sollte, sondern kleinere Zentren. Einig war man sich, dass es politischen Willen brauche, auf das sensible Problem sachlich und human zu lösen.

An der Pressekonferenz nahmen auch Barbara Payer, Flüchtlingsbeauftragte im Amt der Kärntner Landesregierung sowie Bürgermeister-Amtsleiter Markus Tod aus Traiskirchen teil. Unter den Gästen befand sich auch der Bürgermeister von Radenthein, Martin Hipp.

 

 

 

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