Kärnten: Barrierefreie Übermittlung von Dokumenten
 an sehbeeinträchtigte Personen

 

erstellt am
15. 07. 14
10.00 MEZ

LH Kaiser und LHStv.in Prettner: Land bereitet duale Zustellung vor – Wichtige Hilfestellung für Blinde und Sehbehinderte
Klagenfurt (lpd) - Für blinde oder stark sehbehinderte Personen ist es unmöglich, in Papierform übermittelte, amtliche Schriftstücke bzw. Dokumente lesen zu können. Diese Personen sind gezwungen, die an sie übermittelten Dokumente digitalisieren zu lassen, damit sie sich diese in weiterer Folge von einer speziellen EDV-Software (z.B. Screen Reader) vorlesen lassen können. Künftig soll es einfacher werden, wenn sie per Email vom Amt Schriftstücke automatisch erhalten, die sie dann als solche lesen bzw. sich vorlesen lassen können.

Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner haben nun im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes die Dienststellen über die Landesamtsdirektion anweisen lassen, sehbehinderten oder blinden Personen auf deren Anforderung (per Telefon oder Email) behördliche Dokumente auf barrierefreiem Weg im PDF-A Standard zu übermitteln.

Zu diesem Zweck wird beim Land derzeit der Rollout des flächendeckenden Einsatzes der dualen Zustellung vorbereitet, wie Kaiser und Prettner mitteilen. Mit diesem System kann jede Person, die bei einem elektronischen Zustelldienst registriert ist, amtliche Schriftstücke elektronisch (im PDF-Format oder amtssigniert) in Empfang nehmen. Das System soll bis Juli 2015 bei allen Landesbediensteten verfügbar sein. Bis zur Fertigstellung dieses Systems werden im Bedarfsfall die angefragten Dokumente in das PDF-A-Format konvertiert und per Email übermittelt.

 

 

 

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