Regierungsbeschluss: Ankauf der Sporck-Kaserne
 auf Initiative von LH Niessl in die Wege geleitet!

 

erstellt am
01. 08. 14
10.00 MEZ

Konsortium bestehend aus Land Burgenland, Stadtgemeinde Oberwart und OSG legt ein rechtsverbindliches Angebot
Oberwart/EIsenstadt (blms) - Für den von Landeshauptmann Hans Niessl am 29.07. angekündigten Ankauf der Kaserne Oberwart wurden am 31.07. mit Umlaufbeschluss der Landesregierung die Weichen gestellt. „Wir wollen sicherstellen, dass die Sporck-Kaserne in Oberwart und die Kaserne Pinkafeld in burgenländische Hand kommen und damit jetzt und in Zukunft nicht mehr als Asylquartiere zur Diskussion stehen. Mit den heute erfolgten Unterschriften unter den Regierungsakt ist das Ankaufsanbot für die Kaserne Oberwart rechtsgültig“, betont LH Niessl.

Finanzlandesrat Helmut Bieler hat als Aufsichtsrats-Vorsitzender der Beteiligungs-und Liegenschafts-GmbH (BELIG) und zuständiges Regierungsmitglied federführend die Verhandlungen zum Ankauf des Kasernenareals in Oberwart geleitet. „Durch eine sehr gute und zielorientierte Gesprächsbasis konnte rasch eine sinnvolle Lösung mit den Verhandlungspartnern - der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft , der Stadtgemeinde Oberwart sowie dem Land Burgenland - erarbeitet werden“, erklärt Bieler.

Ebenfalls am 31.07. erfolgte im Umlauf der Regierungsbeschluss zur Beauftragung der BELIG, im Rahmen des Konsortiums ein rechtsverbindliches Anbot zu legen. „Mir war es wichtig, den Ankauf der Kaserne Oberwart schnellstmöglich auf Schiene zu bringen, weshalb ein Umlaufbeschluss des betreffenden Regierungssitzungsaktes erforderlich war. Das Anbot des Konsortiums erfüllt alle Erfordernisse, weshalb von einer Annahme seitens SIVBEGs ausgegangen werden kann“, so Landeshauptmann Hans Niessl. Für die Turba-Kaserne in Pinkafeld habe ein Wirtschaftskonsortium bereits ein verbindliches Kaufanbot gelegt. „Auch in diesem Fall wird das Land Burgenland den nötigen Beitrag leisten, um eine Nutzung als Asylquartier definitiv auszuschließen“, so LH Niessl und Landesrat Bieler.

Angemerkt wird, dass die letzte Unterschrift im Rahmen des Umlaufbeschlusses jetzt geleistet wurde, sodass der Regierungsbeschluss auch erst jetzt seine Rechtsgültigkeit entfaltet.

 

 

 

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