Innsbruck; Handyparken startet in der Kernzone

 

erstellt am
01. 08. 14
10.00 MEZ

Innsbruck (ikm) - Pünktlich zum 01. August läuft in Innsbruck die erste Phase des Handyparkens an. Der Service findet zuerst nur in der Kernparkzone der Innenstadt Anwendung, das Angebot wird in den kommenden Tagen sukzessive auf die übrigen Parkzonen ausgeweitet. Alle AutofahrerInnen, die über ein Mobiltelefon verfügen, können fortan ihre Parkgebühren mittels Handy-App bezahlen. Alternativ dazu bleibt die klassische Variante – der Gang zum Parkautomaten – weiterhin bestehen.

„Das Handyparken soll das bestehende Angebot bereichern und Autofahrerinnen und Autofahrern eine zusätzliche, zeitgemäße Option bieten, um ihre Parkgebühren zu begleichen. Viele andere österreichische Städte nutzen diesen Service bereits, und ich bin davon überzeugt, dass das Handyparken den Alltag vieler Menschen erleichtern wird“, ist sich die für Mobilität zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider sicher.

Nutzung über App, SMS und Anruf
Wer den Service nutzen will, registriert sich vorab bei einem der vier Anbieter, die auf der Webseite http://www.mobil-parken.at aufgelistet sind. Zusätzlich muss das Fahrzeug mit einer orangen Vignette gekennzeichnet werden. Diese ist im Bürgerservice in den RathausGalerien erhältlich, ebenso wie Informationsbroschüren und Anleitungen zum Handyparken.

Nach erfolgreicher Online-Registrierung kann der mobile Parkservice ohne Einschränkung genutzt werden. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt im Nachhinein über eine Sammelrechnung. Im Unterschied zu den Parktickets am Automaten wird beim Handyparken nur die geparkte Zeit verrechnet. AutofahrerInnen melden den Beginn des Parkvorganges per Telefon, SMS oder über die kostenlose App des Betreibers an. Beim Wegfahren erfolgt die Abmeldung – und damit das Beenden des Vorganges – auf demselben Weg. Der Parkprozess wird spätestens nach Ablauf der Höchstparkdauer automatisch beendet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn KundInnen vergessen, sich vom Dienst abzumelden oder die Höchstparkdauer überschreiten.

 

 

 

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