Oö. Finanzgebarungs- und Spekulationsgesetz
 tritt am 1. August 2014 in Kraft

 

erstellt am
01. 08. 14
10.00 MEZ

Landeshauptmann Pühringer: Zeichen, dass mit öffentlichem Geld nicht spekuliert werden darf
Linz (lk) - Das neue Oö. Finanzgebarungs- und Spekulationsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. „Das Land Oberösterreich will damit ein starkes Zeichen nach außen setzen, dass mit öffentlichem Geld nicht spekuliert werden darf“, betont dazu Finanzreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Die Regeln, die Risiken in der Finanzgebarung der öffentlichen Hand bisher schon ausgeschlossen bzw. minimiert haben, wurden nun auch in einem Landesgesetz verankert. Am 3. Juli 2014 wurde es im Oö. Landtag einstimmig verabschiedet. Denn auf Bundesebene hatte sich keine Verfassungsmehrheit für ein ausdrückliches Spekulationsverbot für alle öffentlichen Rechtsträger abgezeichnet. Den entsprechenden Regierungsvorschlag hat Pühringer Ende Mai 2014 eingebracht.

Der Inhalt des Oö. Finanzgebarungs- und Spekulationsgesetzes:

  • Das Gesetz enthält ein allgemeines Spekulationsverbot, das eine risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung aller Rechtsträger im Landes- und Gemeindebereich sicherstellt,
  • nähere Regelungen über die zulässigen Finanzgeschäfte,
  • Regelungen über organisatorische Vorkehrungen, insbesondere eine Regelung über die Qualifikation der befassten Personen, ein Vier-Augen-Prinzip sowie eine strategische Schuldenmanagement-Jahresplanung.
  • Die Inhalte gelten als Mindeststandards, strengere Bestimmungen in bestehenden landesrechtlichen Regelungen bleiben aufrecht.
  • Das Gesetz enthält Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung für weitere detaillierte Regelungen, mit denen bei Bedarf nachgeschärft werden kann.


Das Land und die Gemeinden haben im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Bestimmungen sinngemäß auch andere Rechtsträger (z.B. Landes- und Gemeindeunternehmen) einhalten, selbst wenn deren Organisation nicht der Landesgesetzgeber regelt.

 

 

 

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