Rechte der Konsumenten in der EU werden gestärkt

 

erstellt am
31. 07. 14
10.00 MEZ

Neue EU-Verbraucherschutzlinie bringt Verbesserungen in zehn wesentlichen Punkten, vor allem bei Internet-Käufen
Salzburg (lk) - Durch eine neue Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen war, werden die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU gestärkt. Darüber informiert die aktuelle Ausgabe des Extrablatts des Salzburger Verbindungsbüros zur EU in Brüssel. Zu den zehn wichtigsten Änderungen gehören der Schutz vor Kostenfallen im Internet, Höhere Preistransparenz, Verbot von vorab ausgewählten Kaufoptionen, die Erhöhung des Widerrufsrechtes von sieben auf 14 Tage, ein verbessertes Recht auf Erstattung von Kosten, die Einführung eines EU-weit einheitlichen Widerrufformulars, das Verbot von Aufschlägen bei der Bezahlung mit Kreditkarten und über Hotlines, klarere Informationen über die Kostenübernahme bei der Rückgabe der Ware, erhöhter Konsumentenschutz bei digitalen Erzeugnissen und besserer EU-weite Handelsmöglichkeiten für Unternehmen durch einheitliche Rechtsvorschriften.

Besonders im Online-Bereich wurden die Regeln verschärft und Konsumentinnen und Konsumenten sind ab sofort besser geschützt. So müssen User künftig ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass eine Dienstleitung kostenpflichtig ist. Damit sollen versteckte Kostenfallen vermieden werden.

Auch neu ist die Regelung, dass Händlerinnen und Händler die Gesamtkosten ihres Angebotes inklusive etwaiger Zusatzgebühren offenlegen müssen. Wurden die Internet-Kunden auf solche Gebühren nicht ausdrücklich vorher hingewiesen, müssen sie diese auch nicht bezahlen.

Widerrufsrecht und verbessertes Recht auf Erstattung
Das Widerrufsrecht von Kaufverträgen lag bisher bei sieben Kalendertagen und wurde jetzt auf 14 Kalendertage verlängert. In diesem Zeitraum kann man die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Werden Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Frist nicht nur 14 Tage, sondern ein Jahr. Bezieht man Waren über Online-Auktionshäuser wie eBay von gewerblichen Händlern, gilt das Widerrufsrecht auch hier. Neu ist auch, dass die Widerrufsfrist mit dem Tag beginnt, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und nicht wie bisher mit Vertragsabschluss. Für den Widerruf wurde zudem EU-weit einheitliches Widerrufsformular eingeführt.

Sollte ein Kunde in der angegebenen Zeit von seinem Recht des Widerrufs Gebrauch machen, so müssen die Gewerbetreibenden den Verkaufspreis innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Die Versandkosten, ebenso wie das Risiko einer Beschädigung der Ware während des Transportes, tragen dabei im Regelfall auch die Händler. Übrigens: Das Widerrufsrecht gilt künftig auch für digitale Waren und Inhalte, wie Musik oder eBooks.

Keine Aufschläge für Kreditkarten und Hotlines
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Bezahlen mit Kreditkarten und Vertragsabschlüsse über Hotlines. Konsument/innen, die mit einer Kreditkarte oder einem anderen Zahlungsmittel bezahlen, müssen höchsten für die Kosten der Händlerinnen und Händler aufkommen, die ihnen selber durch die Bereitstellung dieser Möglichkeit entstehen. Darüber hinaus haben die Konsumentinnen und Konsumenten keine Kosten zu tragen. Gewerbetreibende, die zum Vertragsabschluss Telefon-Hotlines zur Verfügung stellen, dürfen maximal die normale Telefongebühr verrechnen.

 

 

 

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