Kurz: Die internationale Gemeinschaft
 darf nicht tatenlos zusehen

 

erstellt am
02. 09. 14
10.00 MEZ

UNO-Menschenrechtsrat verurteilt Menschenrechtsverletzungen im Irak auf das Schärfste
Wien (bmeia) – „Die Brutalität, mit der die Kämpfe im Irak geführt werden, und die daraus resultierende Flüchtlingsflut erschüttern mich zutiefst. Die derzeitige Situation im Irak führt drastisch vor Augen, wie wichtig es ist, Zivilisten und insbesondere Frauen und Kinder in bewaffneten Konflikten vor derartigen Gewalttaten zu schützen“, so Bundesminister Sebastian Kurz anlässlich der Abhaltung einer mit Unterstützung der EU einberufenen dringlichen Sondersitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf am 01.09. zur Menschenrechtssituation im Irak.

In der heute im Konsens angenommenen Resolution verurteilte der UNO-Menschenrechtsrat insbesondere die Gräueltaten der Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) auf das Schärfste. „Die Anzahl schwerer Menschenrechtsverletzungen, die durch die Konfliktparteien begangen werden, steigt täglich. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Ich begrüße daher, dass die internationale Gemeinschaft in dieser Frage endlich mit einer Stimme spricht“, so Kurz. Wie von Österreich gefordert, wurden insbesondere die Attacken gegen Christen, Jesiden und Angehörige anderer religiöser Minderheiten und die daraus resultierende Vertreibung hunderttausender Personen, darunter viele Frauen und Kinder, klar in der Resolution angesprochen.

Aufgrund der sich drastisch verschlechternden humanitären Lage im Nordirak hat Österreich bereits Mitte August eine Million Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt, durch die im Wege des UN-Flüchtlingshochkommissariats rasch den Flüchtlingen mit dem Nötigsten geholfen wird. Weiters wurden vom Bundesheer Hilfspakete des Roten Kreuzes für 100.000 Personen im Wert von 150.000 Euro in den Irak gebracht, finanziert durch die Austrian Development Agency, die mit dem BMEIA gemeinsam für die Planung und Abwicklung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich ist.

 

 

 

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