Sicherheitsbericht 2013

 

erstellt am
09. 09. 14
10.00 MEZ

Erste Erfolge der Reformen im Jugendstrafvollzug: Sinkende Haftzahlen bei Jugendlichen – Steigerung von beschlagnahmten Geldern aus kriminellen Machenschaften
Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter präsentiert im Ministerrat vom 09.09. den Sicherheitsbericht 2013 und zeigt sich zufrieden mit der positiven Bilanz. Er ist besonders über die positiven Entwicklungen bei Jugendlichen erfreut: "Der im Sommer 2013 eingesetzte interdisziplinäre Runde Tisch zum Thema "Untersuchungshaft für Jugendliche - Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung" hat bereits im gleichen Jahr erste Erfolge gezeigt: noch im Jahr 2013 ist die Zahl der Jugendlichen in Haft deutlich gesunken." So waren mit 1. September 2013 nur mehr 112 Jugendliche im Gefängnis (in 2012 waren es noch 144) - das entspricht einem Anteil von 1,3% aller Gefangenen. "Die Zahlen belegen, dass wir am richtigen Weg sind - und wir haben noch einiges vor. So werden wir ab November die Sozialnetzkonferenzen in den Regelbetrieb überführen. Ab Jänner 2015 bieten wir eine zusätzliche Möglichkeit mit betreuten Wohngruppen als Alternative zur U-Haft. Darüber hinaus werden wir das in Wien bereits etablierte Modell der Jugendgerichtshilfe sukzessive bundesweit installieren - wofür wir kostensparend die bestehenden Strukturen der Familiengerichtshilfe nutzen werden."


Steigerung von beschlagnahmten Geldern aus kriminellen Machenschaften
Eine deutliche Steigerung von 1,2 Millionen weist der Sicherheitsbericht 2013 bei vermögensrechtlichen Anordnungen auf. Im Berichtsjahr wurden 9,3 Millionen Euro durch vermögensrechtliche Anordnung und Einziehung eingenommen. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 15,6% (2012: 8,1 Millionen). "Verbrechen darf sich nicht lohnen. Das beschlagnahmte Geld aus kriminellen Machenschaften soll der Gesellschaft wieder zugutekommen - dadurch können nämlich Budgetausgaben, unter anderem die Finanzierung der Prozessbegleitung und Kosten des Strafvollzugs, gedeckt werden", so Bundesminister Brandstetter. Zum Bereich vermögensrechtliche Anordnungen startete mit 1. März 2014 auch das einjährige Pilotprojekt, bei dem bei den größeren Staatsanwaltschaften (Wien, Graz, Linz, Innsbruck, WKStA) Sonderzuständigkeiten für vermögensrechtliche Anordnungen geschaffen werden. Dadurch sollen - nach internationalem Vorbild - die Ermittlungen zu vermögensrechtlichen Anordnungen konzentriert und gefördert werden.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at