Schultes verlangt Vereinfachungen im
 Agrarumweltprogramm

 

erstellt am
17. 09. 14
10.00 MEZ

Landwirtschaftskammer begrüßt Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission
Wien (lk-oe) - "Es ist erfreulich, dass die Europäische Kommission in der Rückmeldung zum österreichischen 'Ländliche Entwicklung'-Programmentwurf fordert, manche der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Biodiversitätsauflage bei der Maßnahme UBB (Umweltgerechte- und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung), zu vereinfachen. Auch der neu gewählte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat den ebenfalls neuen Agrarkommissar Phil Hogan dazu angehalten, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung der anstehenden Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik auszuschöpfen. Nutzen wir die Gunst der Stunde, dort Veränderungen im Programmentwurf vorzunehmen, wo wir unseren Bäuerinnen und Bauern zu merkbaren, praxisnahen Erleichterungen verhelfen können", verlangt Hermann Schultes, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich.

Konkrete Veränderungsvorschläge
Konkret verlangt die LK Österreich folgende Änderungen: Zum einen sollte es für einzelne Biodiversitätsflächen im Rahmen der UBB-Maßnahme keine Hektarobergrenze von 1 ha geben. Die Biodiversitätsleistungen der Landwirte sollen unabhängig von der Schlaggröße abgegolten werden. Gleichzeitig sollte dem Wunsch der Biobetriebe entsprochen werden, ihnen die verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen zu erlassen. Allen anderen Landwirten sollten Naturschutzflächen für die Erreichung der 5% Biodiversitätsflächen angerechnet werden. Bei neu anzulegenden Biodiversitätsflächen soll es der Einfachheit halber nur eine einzige Vorgabe geben, wie diese zu gestalten sind. Damit möglichst viele Landwirte an ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen, sollen Hürden, wie die Kombinationsverpflichtung mit UBB (zum Beispiel bei Naturschutz sowie dem Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren), entfallen. Ferner wird eine höhere Abgeltung des Anbaus von Heil-/Gewürzpflanzen sowie von Blühkulturen gefordert und abschließend die praxisgerechte Differenzierung der Tierkategorien bei der Weidemaßnahme.

 

 

 

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