Khol und Blecha bringen Vorschläge
 zur Steuerreform ein

 

erstellt am
26. 09. 14
10.00 MEZ

Seniorenrat nimmt Stellung zu aktuellen Themen
Wien (seniorenrat) - Die Schwerpunkte der Sitzungen des Österreichischen Seniorenrates am 24.09. bildeten vom u.a. die Themen Steuerreform, Stimmrecht in den Organen der Selbstverwaltung und Kostenfalle IBAN-Fehler. Bereits zur Jahresmitte 2014 hätte das erste Frühpensionsmonitoring umgesetzt werden sollen. Mit diesem Pensionsmonitoring eng verbunden sollte in Folge das Beschäftigungsmonitoring erfolgen, mit dem die Beschäftigungsquoten 50plus je Branche erhoben werden. Sie sollen Grundlage für die Feststellungen liefern, welche Arbeitgeber einen Bonus bzw. welche Arbeitgeber einen Malus erhalten sollen. Nicht einigen konnten sich die "herkömmlichen" Sozialpartner auch auf die versprochene Aufschub-Bonuspension.

Der Seniorenrat fordert dazu das sofortige Ende der Blockade einer Sozialpartner-Seite. Zahlreiche ältere Arbeitnehmer benötigen die im Regierungsprogramm vereinbarten Reformschritte dringend.
Im Sinne jener Seniorinnen und Senioren, die ihren Arbeitsplatz bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter - und darüber hinaus -behalten können und wollen, ist der Weg für ein modernes und einheitliches Pensionssystem endlich zu ebnen.

Rasche Umsetzung der ELGA
Der Österreichische Seniorenrat unterstützt das Vorhaben der Elektronischen Gesundheitsakte aus voller Überzeugung und hat von Anfang an die Einführung dieses Systems gefordert, das mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten bringt. Die Verunsicherung von älteren Menschen durch betroffene Interessengruppen lehnen wir ab.

Selbstverständlich sind datenschutzrechtliche Bedenken genau zu prüfen. Der Seniorenrat betrachtet ELGA aber jedenfalls als wichtigen Fortschritt im Gesundheitssystem, der Doppelbefundungen vermeidet und schnellere Behandlungsmöglichkeiten bringt.

Kostenfalle IBAN-Fehler
Seit Anfang August ist die Umstellung im Zahlungsverkehr von Kontonummern auf IBAN verpflichtend. Nicht nur ältere Menschen haben nun Schwierigkeiten mit dieser Umstellung und immer wieder kommt es vor, dass beim Abschreiben der IBAN Fehler passieren. Immerhin besteht die IBAN in Österreich aus 20 Stellen und wird oft in einer Kolonne angegeben.

Nunmehr häufen sich Beschwerden, dass ein Irrtum beim Ausfüllen der Zahlungsanweisung und die damit verbundene Nichtdurchführung der Überweisung mit Bankkosten von bis zu 30 Euro verbunden sein können. Offiziell ist es den Bankinstituten verboten für Rückbuchungen aufgrund von nicht korrekt eingetragenen Kontodaten Spesen zu verlangen. Rechtlich gedeckt sind aber Kosten für eine schriftliche Mitteilung, dass die Einzahlung nicht durchgeführt werden konnte. Der Österreichische Seniorenrat fordert alle Banken auf, die Einhebung von dieser unverhältnismäßig hohen "Bearbeitungsgebühr"' sofort zu unterlassen und wird Gespräche mit dem Bankenverband führen.

Um künftig eine leichtere Lesbarkeit zu erreichen, schlägt der Österreichische Seniorenrat überdies vor, dass seitens Behörden und Unternehmen die IBAN in 4er-Gruppen angegeben werden soll.

Pflege-Enquete
Am 22. September fand im Parlament eine Enquete zum Thema "Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder gibt es zu viele Pflegestrukturen?" mit mehreren Impulsreferaten und Diskussionsrunden statt.

In der Zusammenfassung wurden folgende Schwerpunkte hervorgehoben:
Der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds ist ein großer Erfolg und soll ins Dauerrecht - auch nach dem Jahr 2018 - kommen. Da es sich um eine Leistung des Bundes handelt, kann der Bund seine Erfordernisse durchsetzen: Bedarfsprüfung, einheitliche Leistungen, Qualitätskontrolle, Transparenz.

Zur Finanzierung herrscht Konsens: Sie soll auch in Zukunft ausschließlich über Steuern erfolgen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung wird einhellig abgelehnt.
Pflege wird in Österreich in vielfältigerer Weise und auf hohem Niveau geleistet. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, sind Verhandlungen über offene Fragen der Pflege-Ausbildung und Neuerungen bei den Pflegeberufen umgehend zu beginnen bzw. intensiviert fortzusetzen.

Für gleiche Leistung darf es künftig keine unterschiedlichen Tarife mehr geben. Beim Sachleistungspool und der Pflegedatenbank besteht dringender Handlungsbedarf.

Dringend benötigt wird eine Gesamtstrategie hinsichtlich Abstimmung der Gebietskörperschaften, Bedarfs- und Vorsorgethemen und einer gemeinsamen Steuerung im Gesundheits- und Pflegewesen. Die Reformvorschläge des Rechnungshofes werden dazu einhellig begrüßt und angenommen.

Vorschläge zur Steuerreform
Mit großem Interesse hat der Österreichische Seniorenrat die Präsentation der Vorschläge der Vertretungen der Dienstnehmer zur Steuerreform verfolgt.

Einige der Forderungen decken sich mit den vom Seniorenrat bereits vor dem Sommer präsentierten Vorschlägen, manche reichen aber nicht weit genug.

1) Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20% und Anhebung der Steuergrenzen für die einzelnen Steuerstufen
Einvernehmen herrscht darüber, dass der derzeitige Eingangssteuersatz von 36,5 % jedenfalls viel zu hoch ist. Vorgeschlagen wird seitens des Seniorenrates eine Herabsetzung auf 20 %. Derzeit sinkt überdies - trotz jährlicher Pensionsanpassung -durch die "kalte Progression" das reale Einkommen 100.000er Pensionisten. Daher müssen die Steuerstufen vermehrt und abgeflacht werden.

2) Gleichstellung der Pensionisten mit niedrigen Pensionen hinsichtlich der Steuergutschrift (Negativsteuer)
1,1 Millionen Pensionisten müssen von Pensionen von monatlich unter 1.067 Euro leben und zahlen keine Lohnsteuer. Sie zahlen aber Krankenversicherungsbeiträge, so wie die Arbeitnehmer, die bei Einkommen bis 1.200 Euro dafür eine Gutschrift erhalten. Diese "Negativsteuer" muss auch für Pensionisten wirksam werden. Gefordert wird aus Gleichheitsgründen eine Steuergutschrift (Negativsteuer) in der Höhe von 150 Euro für jede Pensionistin oder Pensionisten, die bzw. der nicht lohnsteuerpflichtig ist.

3) Wegfall der Einschleifregelung beim allgemeinen Pensionistenabsetzbetrag und damit Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag
Die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern mit aktiven Lohnsteuerpflichtigen setzt grundsätzlich voraus, dass der allgemeine Pensionistenabsetzbetrag wie die beiden Absetzbeträge für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag) behandelt wird. Daher ist die beim allgemeinen Pensionistenabsetzbetrag vorhandene Einschleifregelung ersatzlos zu streichen. Auch bei Pensionisten liegt ein allgemeines Mobilitätsbedürfnis vor. Dieser Tatsache ist Rechnung zu tragen.

4) Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag / Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Seniorenrat tritt auch für die Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG) ein, damit dieser in Zukunft einkommensunabhängig gewährt wird, was die Wiederherstellung der alten Rechtslage (vor dem 1.1.2011) beim Alleinverdienerabsetzbetrag bedeutet. Von der Aufhebung begünstigt wären vor allem Pensionistinnen und Pensionisten ohne aktuelle Kinderbetreuungspflichten.
Kosten: Diese Maßnahme kostet ca. 10 bis 15 Millionen Euro im Jahr und würde vor allem verhindern, dass Pensionisten trotz Pensionserhöhung durch Wegfall des Pensionistenabsetzbetrages keine oder nur eine sehr reduzierte Anpassung erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Bundeszuschuss zu den Pensionen in den letzten Jahren immer deutlich unter den Budgetvoranschlägen lag (bis zu 400 Millionen Euro) ist diese Maßnahme sicherlich zu finanzieren.
Wird seitens der Bundesregierung angedacht, den bisherigen AVAB durch eine neue Form der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltskosten zu ersetzen, so muss diese uneingeschränkt auch für Pensionsbezieher gelten.

5) Anhebung und Valorisierung der pauschalierten Freibeträge (außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung

6) Anerkennung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
Vertretung und Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung

Derzeit sind in den Organen der Selbstverwaltung nur Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sitz und Stimme vertreten. Vertreter der Pensionisten haben hingegen bloß eine Mitsprachrecht (Beiräte), aber kein Mitbestimmungsrecht.

Schon der Begriff der Selbstverwaltung sagt, dass die Betroffenen, insbesondere die Zahler, sich selbst verwalten sollen. Im Bereich der Krankenversicherung tragen die Pensionisten zu einem Drittel zur Finanzierung bei, sind aber derzeit nicht entsprechend in den Organen der Sozialversicherung vertreten - haben kein allgemeines Stimmrecht.

Wir fordern daher eine den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gleichberechtigte Mitbestimmung der Pensionisten und volles Stimmrecht in den Organen im Bereich der Krankenversicherung.

Derzeit sind z.B. in den Vorständen 15 Mitglieder in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark, und 10 Mitglieder in Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland und Kärnten, die sich wie folgt aufteilen: 80 % Dienstnehmer und 20 % Dienstgeber (12 zu 3 bzw. 8 zu 2). Pensionistenvertreter sind nicht in den Vorständen.

Zu den Zahlen:
- Pflichtversicherte KV-Pensionisten:
Summe der Erträge: 3, 233 Milliarden Euro.
Davon gibt es Beiträge zur KV der Pensionisten in der Höhe von 1,522 Milliarden (Hebesatz). 1,710 Milliarden Euro zahlen die Pensionisten aber selbst
- Pflichtversicherte Erwerbstätige (Dienstgeber und Dienstnehmer) Summe der Erträge: 8,503 Milliarden Euro

Der völlige Ausschluss der Pensionisten von der Mitbestimmung im Bereich der Krankenversicherung ist im Hinblick auf ihre Stellung als Beitragszahler nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates verfassungswidrig. Sollte keine politische Lösung gefunden werden können, wird der Seniorenrat den Weg zum Verfassungsgerichtshof gehen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.seniorenrat.at

 

 

 

 

 

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