Hundstorfer: Neues Ärztearbeitszeitgesetz macht  Ärzteberuf attraktiver – Vorteile für PatientInnen

 

erstellt am
25. 09. 14
10.00 MEZ

Wöchentliche Ärztearbeitszeit wird schrittweise auf 48 Stunden pro Woche und überlange Wochenenddienste auf 25 Stunden reduziert
Wien (bmask) - "Mit der geplanten Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) werden sich die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten verbessern und den Beruf in den kommenden Jahren attraktiver machen", zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der Einbringung eines Initiativantrages zu dieser Materie im Parlament überzeugt. Die Novellierung des KAAZG wird die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit für ÄrztInnen schrittweise herabsetzen, sodass Mitte 2021 eine Höchstarbeitsarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden möglich ist. "Diese neue Regelung ist EU-konform. Der lange Übergangszeitraum ist notwendig, damit sich Krankenanstaltenerhalter auf diese Vorgaben ein- und umstellen können", so Hundstorfer. In dieser Novelle des KAAZG ist auch eine schrittweise Beschränkung der ununterbrochenen Dienstdauer enthalten. Derzeit dürfen Ärzte an Wochenende bis zu 49 Stundendienste versehen - diese lange Dienstdauer soll nun auf 25 schrittweise Stunden reduziert werden. Die Beschlussfassung für dieses Gesetz soll bis Ende Oktober im Nationalrat erfolgen.

Im Detail erläuterte der Sozialminister, dass das neue Ärztearbeitsgesetz ab 2015 in Kraft tritt. Ab diesem Datum können Ärzte nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Ärzte zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab 2015 bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden; ab Mitte 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. In einzelnen Wochen könne zwar weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden, diese müssten dann aber innerhalb eins vier bzw. sechsmonatigen Durchrechnungszeitraumes ausgeglichen werden, so Hundstorfer. Ab Mitte 2021, wenn die 48-Stunden-Woche obligatorisch ist, kann dieser Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden, soferne eine Betriebsvereinbarung getroffen wird.

Wenn ÄrztInnen ab kommenden Jahr ihre schriftliche Zusage für längere Wochendienstzeiten als 48 Stunden geben, gibt es auch jederzeit ein Widerrufsrecht und ein Benachteiligungsverbot, wenn man dieses Opt-Out nicht in Anspruch nimmt, unterstrich der Sozialminister.

Die Reduktion der verlängerten Wochenendienste für ÄrztInnen soll ebenfalls schrittweise erfolgen. Derzeit sind Wochenenddienste bis zu 49 Stunden möglich, ab 2018 sollen nur noch 29 Stunden möglich sein, und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste. Die Ausgleichsruhezeit muss ab kommendem Jahr jedoch sofort nach dem Wochenenddienst genommen werden. Derzeit ist es möglich, diese Ausgleichsruhezeit innerhalb eines viermonatigen Durchrechnungszeitraumes zu konsumieren, also nicht unmittelbar nach den langen Diensten.

"Die Novelle des KAAZG ist ganz im Sinne der PatientInnen und der ÄrztInnen. Niemand will, dass sich sein behandelnder Arzt vor Müdigkeit kaum noch auf den Beinen halten kann. Die ÄrztInnen werden bessere Bedingungen vorfinden. Und mit den Übergangszeiten ist auch gewährleistet, dass die Krankenanstaltenerhalter nicht überfordert werden", schloss der Sozialminister.

 

 

 

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