Oberhauser: Neue ÄrztInnenausbildung
 durch den Ministerrat

 

erstellt am
24. 09. 14
10.00 MEZ

Attraktivierung der ärztlichen Ausbildung und Anpassung an internationale medizinische Standards
Wien (bmg) - Die Novelle zum Ärztegesetz betreffend neue ÄrztInnenausbildung wurde am 23.09. im Ministerrat beschlossen. Sie sieht wesentliche Verbesserungen in der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte vor. "Damit wollen wir die Medizinerinnen und Mediziner auf die umfangreichen Anforderungen des Berufsfelds vorbereiten. Nur so können diese dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten bestmöglich gerecht werden", erklärt Oberhauser. Mit der "ÄrztInnenausbildung neu" wird ein weiteres Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt. Die Ausbildung wird an die internationalen medizinischen Standards angepasst und soll das hohe Niveau der ärztlichen Ausbildung und Tätigkeit absichern. "Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der sich verändernden Strukturen und einer älter werdenden Bevölkerung notwendig", so die Gesundheitsministerin.

Ziel der Novelle ist es, dass die Ausbildung auf Inhalte und nicht mehr auf Strukturen fokussiert. So ist die Verpflichtung zur Absolvierung einer neunmonatigen Basisausbildung nach dem Medizinstudium Kern der Gesetzesnovelle. Erst danach kommt es zu einer Entscheidung, ob eine allgemeinärztliche oder fachärztliche Ausbildung angestrebt wird.

Entscheidet man sich für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin, so ist am Ende der Ausbildung eine verpflichtende Lehrpraxis in der Dauer von zumindest sechs Monaten zu absolvieren. "Das dient dazu, den angehenden Ärztinnen und Ärzten einen besseren Einblick in das spätere Aufgabengebiet des niedergelassenen Bereichs zu geben. Die Lehrpraxis in den Arztordinationen ist aber auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Strukturen am Land und zum Aufbau von Nachfolgerinnen bzw. Nachfolgern für die anstehenden Pensionierungen", erläutert Oberhauser. Insgesamt soll die Ausbildung zur Allgemeinärztin bzw. zum Allgemeinarzt künftig 42 Monate dauern.

Die Neuerungen im Bereich der Facharztqualifikation liegen in der Teilung der Ausbildung in eine Sonderfach-Grundausbildung und eine darauf aufbauende Sonderfach-Schwerpunktausbildung. Die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt wird künftig mindestens 72 Monate dauern.

"Ich bin mir sicher, dass wir mit der neuen ÄrztInnenausbildung auch zukünftig die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems aufrecht erhalten und ausbauen können", freut sich die Ministerin.

Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Ab 1. Juni 2015 kann mit der neuen Ausbildung begonnen werden.

 

 

 

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