Wettbewerbsrecht in Österreich:
 Sozialpartner empfehlen Änderungen

 

erstellt am
23. 09. 14
10.00 MEZ

Beirat präsentiert Studie zu Effizienz, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz
Wien (ak) - Wettbewerbspolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftspolitik und die Sozialpartner engagieren sich seit vielen Jahren für die Einhaltung und Weiterentwicklung des österreichischen und europäischen Wettbewerbsrechts. Denn Wettbewerb funktioniert nicht ohne Regeln und ohne effizienten Vollzug. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, profitieren KonsumentInnen und Unternehmen von den Vorteilen eines funktionierenden und fairen Wettbewerbs. Daher setzt sich der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen mit der vorliegenden Studie „Effizienz – Rechtsstaatlichkeit – Transparenz im österreichischen Wettbewerbsrecht“ neuerlich mit den aktuellen Fragen der österreichischen Wettbewerbspolitik und des –vollzuges auseinander.

Der Beirat hat bereits im Jahr 2010 die Studie „Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich“ präsentiert. Diese Studie und die daraus resultierenden Empfehlungen waren ein wesentlicher Beitrag für die Gestaltung der letzten Kartell- und Wettbewerbsgesetznovelle, die mit 31. März 2013 in Kraft getreten ist. Seit der Studie 2010 hat sich der Kartellrechtsvollzug merklich intensiviert; im Gefolge großer Kartell- und Fusionskontrollfälle haben sich neue Probleme und Diskussionsfelder ergeben. Die neue Beirats-Studie soll ein Beitrag der Sozialpartner zu den von der Bundesregierung beschlossenen wettbewerbspolitischen Reformvorhaben im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 sein.

Erwähnenswert sind hier die sogenannten Settlement-Verfahren (vorzeitige/ einvernehmliche Verfahrensbeendigung) zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und den von Kartellabsprachen betroffenen Unternehmen, die sowohl hinsichtlich des Verfahrensablaufes als auch in Bezug auf Transparenz kontrovers diskutiert werden. Der Beirat empfiehlt: Das Settlementverfahren ist einer klaren rechtlichen Regelung zuzuführen; so sollen Settlements erst nach offizieller Verfahrenseinleitung (mit Bekanntgabe der Beschwerdepunkte) vor dem Kartellgericht möglich sein. Über den Ausgang dieser Verfahren sollen die gleichen Transparenzgrundsätze gelten, wie bei sonstigen Verfahren, das heißt unter anderem keine verkürzten Beschlussausfertigungen.

Verbesserungsbedarf gibt es aber auch auf der Ebene des Vollzuges. Wichtiges Thema hierbei ist die transparente Ausgestaltung der Verfahren bzw. der Information. Hier gilt das Motto: „objektive, umfassende Information zum richtigen Zeitpunkt“. Die BWB trifft als zentrale Behörde zum Schutz des Wettbewerbs besondere Transparenzverantwortung. Es obliegt ihr daher, die Öffentlichkeit über wettbewerbsrelevante Vorgänge umfassend, nach gleichen Kommunikationsgrundsätzen zu informieren; dies umfasst auch eine Gesamtfallberichterstattung nach Abschluss der entsprechenden Einzelverfahren. Wo notwendig, sind dafür gesetzliche Regelungen zu erlassen.

In Verfahren bei der BWB ist aus Unternehmenssicht die Einhaltung der einzelstaatlichen und europarechtlichen Verfahrensgarantien zu gewährleisten. Dazu zählen etwa die Absicherung des Kronzeugenstatus, die Frage der Akteneinsicht für betroffene Unternehmen und Geschädigte, die Hinzuziehung einer Vertrauensperson in sensiblen Situationen und die Ermöglichung von rechtlichem Gehör im Vorverfahren. Die umfassenden Ermittlungsbefugnisse der BWB sollen dadurch abgesichert werden, dass Sachverhalte und Beweismittel während des laufenden Kartellverfahrens nicht verjähren können.

Der Beirat verweist pauschal auf seine noch nicht implementierten Empfehlungen aus der Studie 2010, die auch weiterhin relevant sind und deren Umsetzung anzustreben ist. Dazu zählen unter anderem: eine Verbesserung der Ressourcenausstattung der Behörden, Überlegungen für die Einführung einer Beweislastumkehr für den Energiebereich, sowie zur verbesserten Ausschöpfung der Kooperationspotentiale zwischen sektorspezifischer Regulierung und allgemeiner Wettbewerbsaufsicht.

 

 

 

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