Novelle des Islamgesetzes geht in Begutachtung

 

erstellt am
03. 10. 14
10.00 MEZ

Ostermayer: Neues Islamgesetz soll Rechtssicherheit und Transparenz sicherstellen
Wien (bpd) - "Das derzeit gültige Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912, also noch aus einer Zeit vor der Entstehung unserer Bundesverfassung. Seither hat sich in Österreich viel geändert und dem gilt es nun mit einer Neugestaltung des Gesetzes Rechnung zu tragen", sagte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer am 02.10. in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Integrationsminister Sebastian Kurz im Bundeskanzleramt. Derartige Novellierungen seien bereits im Rechtsverhältnis mit anderen anerkannten Religionsgesellschaften vorgenommen worden, wie etwa 2012 für das Israelitengesetz.

"Bei der Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften war für uns zentral, Rechtssicherheit und Transparenz sicherzustellen. Es werden sowohl Rechte als auch Pflichten neu definiert. Klares Prinzip dabei ist, dass staatliches Recht Vorrang vor religiösem Recht hat", so der Kanzleramtsminister.

"Der Neugestaltung, die nun als Begutachtungsentwurf vorliegt, sind sehr intensive Gespräche mit den Vertretern der Musliminnen und Muslime in Österreich vorausgegangen. Der gesamte Dialog war von sehr respektvollen Gesprächen geprägt", betonte Ostermayer. Der Entwurf sei vom zuständigen Kultusamt erarbeitet worden und mit jenen Ministerien, die davon betroffen sind, akkordiert und mit dem Integrationsminister abgestimmt.

Direkt von der Novelle betroffen sind die zwei gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften in Österreich, also einerseits die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI) andererseits. Neu geregelt werden nun Bereiche wie die interreligionsgesellschaftlichen Wahlen, das Namensrecht und die theologische Ausbildung von Imamen.

"Es soll künftig unter anderem eine Verpflichtung geben, dass Funktionsträger bei strafrechtlichen Verurteilungen von mehr als einem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von ihrer Religionsgesellschaft abberufen werden", so Ostermayer. Die Novelle enthalte auch Regelungen betreffend die Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, beim Militär oder in Justizanstalten.

Bundesminister Ostermayer gab abschließend einen Ausblick auf den Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Novelle: "Der Gesetzesentwurf geht ab heute in eine fünfwöchige Begutachtung. Nach dem Beschluss im Ministerrat und der anschließenden Befassung im Parlament könnte das neue Islamgesetz am Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten."

 

 

 

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