Mitterlehner: Novelle zum Universitätsgesetz
 geht in Begutachtung

 

erstellt am
02. 10. 14
10.00 MEZ

Klare rechtliche Regelungen für Universitäten - Verbesserungen bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauenförderung und Baumaßnahmen als zentrale inhaltliche Schwerpunkte
Wien (bmwfw) - Um die Rahmenbedingungen für das österreichische Hochschulwesen weiter zu verbessern und gesellschaftliche Entwicklungen besser abzubilden, hat Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner am 01.10. die Novelle zum Universitätsgesetz (UG) in Begutachtung geschickt. "Mit dieser Reform verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Universitäten, stärken die Frauenförderung und schaffen klare Rahmenbedingungen für künftige Baumaßnahmen an den Universitäten", sagt Mitterlehner. "Die Novelle soll auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen verbessern, um die neue Lehrerausbildung auf Schiene zu bringen", so Mitterlehner.

Der Begutachtungsentwurf enthält erstmals eine gesetzliche Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Universitätsangestellte und Studierende. Aufbauend auf den bisher freiwillig getroffenen Maßnahmen sollen die Universitäten künftig entsprechende Maßnahmen verbindlich erarbeiten. Auch in den Satzungen soll die Vereinbarkeit stärker als bisher verankert werden. Zudem soll die Frauenförderung noch stärker gelebt werden, künftig ist für alle universitären Kollegialorgane und Gremien eine geschlechterparitätische Zusammensetzung vorgesehen. "Mit dieser Maßnahme entsprechen wir einer Empfehlung des Rechnungshofes und stärken vor allem die Rolle der Frauen im wissenschaftlichen Alltag. Gerade die Hochschulen als Ausgangspunkt für neue Erkenntnisse müssen die gesellschaftlichen Entwicklungen abbilden", erklärt Mitterlehner. Weiters sollen die bestehenden Frauenförderungspläne durch Gleichstellungspläne ergänzt werden.

Die aktuelle Novelle stellt auch legistische Weichen für die künftige Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Pädagog/innenbildung NEU, etwa durch die Möglichkeit zur Erarbeitung gemeinsamer Curricula und zur Harmonisierung studienrechtlicher Bestimmungen für gemeinsame Lehramtsstudien. Daher wird vom Bildungsministerium zeitgleich die Novelle zum Hochschulgesetz in Begutachtung geschickt, die auch weitere Inhalte zur organisatorischen Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen beinhaltet.

Längere Übergangsfristen bei Doktoratsstudien - Bauleitplan gesetzlich verankert
Von den geplanten Änderungen werden auch Studierende profitieren. So ermöglicht eine Verlängerung der Übergangsfristen bei den Doktoratsstudien alten Typs ein zeitgerechtes Absolvieren letzter Prüfungen. Gleichzeitig können Universitäten auch festlegen, dass Studierende bei Vorliegen spezieller Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für bis zu zwei Semester beurlaubt werden können.

Mit der gesetzlichen Festschreibung des Bauleitplans gibt es erstmals eine Verankerung für Planungssicherheit, transparente Bauabwicklung und verbesserte Governance. "Gerade im Baubereich sind langfristige Planungen für die Universitäten von großer Bedeutung. Wir schaffen daher erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Wissenschafts-Infrastruktur", sagt Mitterlehner.

Schließlich soll mit der UG-Novelle die Qualitätssicherung von wissenschaftlichen Arbeiten vorangetrieben werden. Universitäten dürfen künftig bei Plagiaten und wissenschaftlichem Fehlverhalten weitere Sanktionsmöglichkeiten vorsehen, die in den jeweiligen Satzungen festzuhalten sind und bis zum befristeten Ausschluss vom Studium für zwei Semester gehen.

 

 

 

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