Rupprechter: Ungarn muss auf den Mahnbrief
 der EU-Kommission reagieren

 

erstellt am
17. 10. 14
10.00 MEZ

Landwirtschaftsminister drängt auf konstruktive Lösung für österreichische Bauern in Ungarn
Wien (bmlfuw) - "Mit ihrem Mahnbrief stellt die EU-Kommission klar, dass Ungarn die Nießbrauchverträge österreichischer Bauern nicht einfach für nichtig erklären kann. Ich bin froh über diese dringend notwendige Unterstützung aus Brüssel gegen diese Entrechtung. Jetzt brauchen wir rasch eine konstruktive Lösung für die betroffenen Bauern." So reagiert Bundesminister Andrä Rupprechter auf den Mahnbrief der EU- Kommission betreffend die neuen ungarischen Bodengesetze.

Der Bodenstreit sorgt seit Monaten für Differenzen zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Landwirtschaftsministerium. Mit den seit 1. Mai geltenden Gesetzen werden Nießbrauchverträge (langfristige Nutzungsverträge für landwirtschaftliche Gründe) für nichtig erklärt. Betroffen sind Bauern aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten, vor allem Österreicher.

Bundesminister Rupprechter hat bereits im Jänner in einem persönlichen Gespräch mit Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier um Unterstütuung der EU-Kommission gebeten. Daraufhin leitete die EU-Kommission eine Prüfung ein, ob die ungarische Vorgangsweise EU-konform ist. Mit dem heute der ungarischen Regierung übermittelten Mahnbrief wurden die österreichischen Zweifel an der Rechtskonformität der umstrittenen Gesetze bestätigt. Der Mahnbrief ist der Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Bundesminister Rupprechter geht nun davon aus, dass sich die ungarische Regierung rasch mit der Problematik auseinandersetzen und auf die Sorgen der betroffenen Landwirte eingehen wird. "Das Wichtigste ist jetzt, so schnell wie möglich eine konstruktive Lösung für unsere Bauern und Bäuerinnen in Ungarn zu finden. Es kann nicht sein, dass österreichische Landwirte ihre über Jahre getätigten Investitionen entschädigungslos verlieren. Zehn Jahre nach dem EU-Beitritt muss auch in Ungarn EU-Recht gelten."

Mittels eines Nießbrauchvertrages überlässt der Eigentümer die Nutzung eines Grundstücks auf bestimmte Zeit einer anderen Person. Der Unterschied zu einem Pachtvertrag besteht darin, dass das Entgelt für den Nießbrauch in der Regel bei Begründung des Vertrags im Voraus bezahlt wird und in der Langfristigkeit.
In Ungarn konnten solche Nießbrauchverträge für landwirtschaftliche Grundstücke bis Ende 2001 legal abgeschlossen werden, das entsprechende Nutzungsrecht wurde auch ins Grundbuch eingetragen.

 

 

 

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