Pensionsanpassung

 

erstellt am
17. 10. 14
10.00 MEZ

Sozialministerium: Pensionskommission legt Richtwert der Pensionsanpassung mit 1,7 Prozent fest
Wien (bmask) - Die Pensionskommission hat am 16.10. den Richtwert für die Pensionsanpassung 2015 mit 1,7 Prozent beschlossen. Dieser Wert ergibt sich aus den Inflationsraten von August 2013 bis Juli 2014. Die Ausgleichszulage wird ebenfalls mit 1,7 Prozent angepasst und beträgt für das Jahr 2015 somit 872,31 Euro. Der Richtsatz für Verheiratete beträgt 1.307 Euro und die Höchstbeitragsgrundlage für Versicherte im ASVG wird 2015 4.650 Euro betragen.
http://www.sozialministerium.at


 

Blecha: Nach uneingeschränkter Teuerungsabgeltung muss jetzt rasch spürbare Steuerentlastung kommen
Pensionistenverband Österreichs kämpft mit großer Unterschriften-Aktion für rasche Steuerentlastung und für Teuerungsstopp bei Wohnen, Energie und Lebensmitteln
Wien (pensionistenverband) - Die von der Pensionskommission beschlossene Pensionsanpassung mit einem Richtwert von 1,7 Prozent wird von Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs als "wichtiger Teil der Lebensstandardsicherung für Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten" begrüßt. "Jetzt muss aber rasch eine spürbare Steuerentlastung folgen, damit den Menschen von der Pensionsanpassung auch wirklich spürbar und tatsächlich 'Mehr Geld im Börsel' bleibt!", stellt der Präsident der größten und mitgliederstärksten Seniorenorganisation Österreichs unmissverständlch klar!

"Die Teuerungsabgeltung der Pensionen mit 1,7 Prozent entspricht gesetzeskonform der rückwirkenden durchschnittlichen Teuerung von August 2013 bis Juli 2014. Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer haben ihr Versprechen gehalten und damit die Forderung des Pensionistenverbandes erfüllt haben, ab 2015 die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex uneingeschränkt vorzunehmen", so Blecha, der weiter ausführt: "Das ist ein erster wichtiger Erfolg, dem aber weitere folgen müssen. Denn was nützten beispielsweise 20 oder 30 Euro monatlich brutto mehr Pension, wenn die Steuer gleich wieder kräftig zulangt." Der Pensionistenverband Österreichs kämpft daher mit einer großen Unterschriften-Aktion "Mehr Geld im Börsel" für eine rasche Steuerentlastung, die bereits 2015 spürbar sein muss. Darin fordert der PVÖ u.a. die Absenkung des horrend hohen Einstiegssteuersatzes von derzeit 36,5 auf 20 Prozent, eine 150 Euro Gutschrift für Pensionisten auf bezahlte Krankenversicherungsbeiträge und die Beseitigung der kalten Progression sowie gegen die Teuerung bei Lebensmittel und Energie.


 

Khol: Versprochen und gehalten. Pensionen werden am 1.1.2015 um 1,7 Prozent angepasst!
Senioren und Bundesregierung halten 4-Jahres-Vertrag zur Teuerungsabgeltung ein. Mitterlehner und Schelling haben für erforderliche Mittel im Budget 2015 gesorgt!
Wien (seniorenbund) - Zu den vorgelegten Ergebnissen der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und amtsführender Präsident des Österreichischen Seniorenrates fest: "Wir halten gemeinsam mit der Bundesregierung, was wir vor den Wahlen versprochen haben! Schon im März 2012 schloss der Österreichische Seniorenrat - die gesetzlich anerkannte überparteiliche Interessenvertretung der mehr als zwei Millionen Seniorinnen und Senioren Österreichs - einen 4-Jahres-Vertrag mit der Bundesregierung: 2013 wurde die Teuerungsabgeltung um ein Prozent reduziert, 2014 nochmals um 0,8 Prozent. In beiden Fällen wurden Ausgleichszulagen (sog. Mindestpensionen) als Mittel der wichtigen Armutsbekämpfung von der Verkürzung ausgenommen. Die Senioren haben somit in den letzten zwei Jahren schon eine Vorleistung von 1,8 Prozent geleistet! 2015 und 2016 wird nun - wie vereinbart - die volle Teuerungsabgeltung für alle Pensionen gewährt. Wie die Kommission heute festgestellt hat, wird diese 1,7 Prozent betragen. Vizekanzler Dr. Mitterlehner und Finanzminister Dr. Schelling haben dafür gesorgt, dass das Geld für diese Teuerungsabgeltung im Budget 2015 vorhanden ist. So halten Senioren und Bundesregierung die gemeinsame Vereinbarung ein. Genau das ist verantwortungsvolle Politik für die Menschen!"

Khol hält abschließend zu wichtigen Daten fest: "Aufgrund der vereinbarten Anpassungen wird die Ausgleichszulage für Alleinstehende per 1.1.2015 somit 872,31 Euro und für Ehepaare 1.307 Euro betragen."

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