Mitterlehner: Bis zu 5.500 Unternehmen
 werden von Meldepflichten entlastet

 

erstellt am
17. 10. 14
10.00 MEZ

Weitere Schritte zum Bürokratieabbau - Entlastung von Unternehmen durch höhere Meldeschwellen
Wien (bmwfw) - Zwei aktuelle Verordnungs-Novellen von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bringen für bis zu 5.500 Unternehmen eine Entlastung von statistischen Meldepflichten. "Die Reformen helfen in erster Linie kleinen und mittleren Unternehmen. Wir wollen sie durch einen Abbau der Bürokratie unterstützen, damit sie sich wieder mehr auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren und einfacher wirtschaften können", sagt Mitterlehner, der mit den kürzlich unterzeichneten Novellen weitere Schritte zur Entbürokratisierung setzt. "Mit der jetzt fixierten Erhöhung der Meldeschwellen lösen wir ein Problem, das mehrere Betriebe im Sommer über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben", so Mitterlehner.

Durch eine ab 1. Jänner 2015 geltende Novelle der Handelsstatistikverordnung wird die "Assimilationsschwelle", unterhalb der Unternehmen von einer Anmeldung im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Intrastat) befreit sind, von 550.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht. Das entlastet 2.000 bisher INTRASTAT-meldepflichtige Unternehmen. "Unsere Ziel ist es, den europarechtlichen Spielraum so weit wie möglich zur Unterstützung der Unternehmen zu nützen", so Mitterlehner.

Durch eine Novelle der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung, die ab sofort in Kraft tritt, wird die Erhebung statistischer Informationen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Unternehmen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene können besser verglichen werden. Durch die Adaptierung der relevanten Meldeschwellen und die stärkere Nutzung von verfügbaren Verwaltungsdaten werden rund 2.500 Unternehmen in den Bereichen Produktion und Bau sowie 1.000 Dienstleistungs-Unternehmen entlastet, gesamt also 3.500 Firmen. Dazu kommt, dass die Datenübermittlung künftig verstärkt elektronisch erfolgen soll, wodurch auch der Aufwand für die weiterhin meldepflichtigen Unternehmen minimiert wird.

 

 

 

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