Steßl eröffnet das Forum
 Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014

 

erstellt am
17. 10. 14
10.00 MEZ

Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat einheitlichere, schnellere Verfahren ermöglicht
Wien (bpd) - "Die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die uns in Österreich mit der Novelle im vergangenen Jahr gelungen ist, steht für eine umfassende Reform, die ihren Namen auch verdient", sagte Sonja Steßl, Staatssekretärin für Verwaltung und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt, am 16.10. bei der Eröffnung des Forums Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014. "Wir müssen uns im öffentlichen Sektor großen Herausforderungen stellen, um einerseits effizient zu wirtschaften und andererseits den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Qualität an Leistungen zu bieten", so die Staatssekretärin.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit habe für die Österreicherinnen und Österreicher einheitlichere und schnellere Verfahren ermöglicht, bei gleichzeitig hoher rechtsstaatlicher Qualität. "Diese Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit haben positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Modernisierung unseres Rechtssystems kann sich auch international sehen lassen", sagte Steßl.

Das jährliche Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit, das heuer zum zweiten Mal stattfindet, sei eine Gelegenheit für die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Erfahrungen auszutauschen und Best-Practice-Beispiele zu identifizieren. "Das Forum soll dazu beitragen, ein neues gemeinsames Richterbild zu entwickeln und sich noch besser untereinander zu vernetzen. In diesem Sinne wünsche ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen interessanten Dialog und noch viel Motivation und Erfolg für ihre Aufgaben", so die Staatssekretärin.

Das Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 ist dem Thema "Die Rolle der Verwaltungsgerichte im Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit" gewidmet. Noch bis morgen, Freitag, diskutieren die Richterinnen und Richter über ihre Erfahrungen im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Praxis der Verfahrensordnung unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie.

 

 

 

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