Hypo-Gesetz: Von Opposition verrissen,
 von Regierungsparteien gelobt

 

erstellt am
24. 10. 14
10.00 MEZ

NEOS verlangen Debatte über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank
Wien (pk) - Eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Hypo-Sondergesetz kündigte am 23.10. im Nationalrat NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable an. Gemeinsam mit FPÖ und Grünen werde seine Fraktion das im Juli von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zur Abwicklung der Bank vor das Höchstgericht bringen, weil es mehreren verfassungsmäßigen Grundsätzen widerspreche. Kai-Jan Krainer und Andreas Zakostelsky, Finanzsprecher von SPÖ und ÖVP, orteten daraufhin die NEOS auf der Seite der Bayrischen Landesbank und nicht auf jener der österreichischen SteuerzahlerInnen. Immerhin liege bereits eine Klage der Bayern LB vor. Der Schaden für die Republik wäre immens, warnte Krainer, wenn sie dieses Verfahren verliert.

Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Kurzen Debatte zum Thema Hypo Alpe Adria Bank. Konkret verlangten die NEOS von Finanzminister Hans Jörg Schelling im Plenum Antworten auf eine an seinen Vorgänger Michael Spindelegger gerichtete schriftliche Anfrage zur Hypo-Abwicklung bzw. eine Erörterung der Anfragebeantwortung von Schelling. Lag der Fokus zunächst auf der Umsetzung des Schuldenschnitts, mit dem die Bank gemäß dem Gesetz über "Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG" (HaaSanG) abgewickelt werden soll, kam in der Diskussion rasch das Hypo-Sondergesetzt selbst in den Brennpunkt.

Schelling: SteuerzahlerInnen möglichst vor Schaden bewahren
Kern der NEOS-Anfrage war, warum nur Gläubiger nachrangiger Anleihen vom Schuldenschnitt betroffen sind, und von dieser Gruppe wiederum nur jene Nachranggläubiger, die Papiere mit einem Fälligkeitsdatum bis zum 1. Juni 2019 halten. In den nächsten fünf Jahren sollte erfahrungsgemäß eine Bankenabwicklung dieser Dimension geschafft sein, replizierte Finanzminister Hans Jörg Schelling. Daher habe man im Gesetz eine stichtagsbezogene Begrenzung der am Schuldenschnitt beteiligten Nachranganleihen getroffen, schon um die Eingriffe in Gläubigerrechte so gering wie möglich zu halten. Der Wert der dadurch umfassten Papiere liege bei 800 Mio. €. Nicht dabei befänden sich nachrangige Anleihen mit Bundeshaftung, die Inhaber dieser etwa 60 Emissionen seien öffentlich einsehbar, richtete er den NEOS aus. Keine Angaben konnte Minister Schelling über nachrangige Anleihegläubiger machen, deren Papiere erst nach dem Stichtag fällig werden, da diese Anleihen am Sekundärmarkt gehandelt werden und darüber keine Inhaberdaten veröffentlicht sind.

Seine persönliche Meinung zum Hypo-Sondergesetz habe er als Finanzminister hintanzustellen, betonte Schelling, denn als Regierungsmitglied müsse er sich gemäß Verfassung an die bestehenden Gesetze halten. Eben auch an das für die Sanierungsmaßnahmen bei der Hypo Alpe Adria.

Um im Sanierungsprozess der Hypo Alpe Adria den Schaden für Österreichs SteuerzahlerInnen so gering wie möglich zu halten, habe er schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen, führte der Finanzminister weiter aus. Er beschrieb dazu die angestrebte Veräußerung der Hypo-Balkantöchter und die Gründung der Abbaugesellschaft zur Aufnahme der Assets aus der maroden Bank, samt Bestellung des Aufsichtsrats. Die in der Hypo-Abwicklungsgesellschaft gelagerten kritischen Assets von 18 Mrd. € versuche man in weiterer Folge zu verkaufen, womit die Staatsschulden gemindert würden.

Hypo-Schuldenschnitt: Kategorisierung von Gläubigern umstritten
Die Abgeordneten Rainer Hable (N) und Werner Kogler (G) sehen im Hypo-Sanierungsgesetz mehrere verfassungsrechtliche Verstöße. Hable nannte unter anderem die ungleiche Behandlung nachrangiger Anleihegläubiger in Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt, weil Inhaber von Anleihen, die vor dem 1. Juni 2019 auslaufen, alles verlieren, während Besitzer von Papieren mit späterem Fälligkeitsdatum schadlos blieben. Außerdem verletze das Sondergesetz die Eigentumsfreiheit, befand Hable, da es die Betroffenen willkürlich enteigne. Das dürfe schon im Sinne der heimischen SparerInnen nicht Schule machen. Kogler meinte, Gläubiger der Hypo Alpe Adria Bank überhaupt schützen zu wollen, sei schon fragwürdig. Er erinnerte, dass das Sondergesetz nur mit knapper Mehrheit den Nationalrat passiert habe. Die Verfassungsklage diene nicht zuletzt der erneuten Diskussion über dieses Gesetz, meinte der Grün-Abgeordnete. Es hätte durchaus bessere Lösungen auf der bestehenden Rechtsordnung gegeben, konstatierte er und stellte als Beispiel erneut die Insolvenz der Hypo in den Raum.

Matthias Strolz (N) wurde deutlich: das Sondergesetz sei aufzuheben, um den Weg für eine geordnete Insolvenz der Hypo-Bank frei zu machen. Rückblickend sagte er, in der Hypo-Affäre bilde sich eine Abfolge politischer Verfehlungen ab, angefangen von Beschlüssen der damaligen Verantwortungsträger für die Bank im Kärntner Landtag, bis zur Notverstaatlichung entgegen dem Rat der Nationalbank und darüber hinaus. Viele der Verantwortlichen für die Hypo-Misere säßen bereits im Gefängnis, gab Elmar Podgorschek (F) zu bedenken, um aber Klarheit über Vorgänge wie die Verstaatlichung oder den Schutz bestimmter Gläubiger durch das Sondergesetz zu erhalten, sei unbedingt ein Untersuchungsausschuss nötig. Die Gebarung der Hypo Alpe Adria sei schlicht absurd gewesen, resümierte Katrin Nachbaur (T). So habe die Bank nachrangige Anleihen mit Kärntner Landeshaftung vergeben, inklusive höherer Zinsen, wie sie zwar bei Nachranganleihen wegen des größeren Risikos üblich, jedoch bei einer Mündelsicherung durch das Bundesland unhaltbar seien. Aufzuklären ist für Nachbaur jedenfalls, wer zur Zeit der Hypo-Notverstaatlichung die größten Gläubiger waren.

Das Hypo-Sondergesetz sei ein Einzelfall, hielt ÖVP-Abgeordneter Andreas Zakostelsky fest. Damit das auf den Finanzmärkten klar ist und um nicht das Vertrauen in die Republik Österreich zu schwächen, habe man die Anleihen mit Bundeshaftung nicht beim Schuldenschnitt mitgenommen. Seriöse Investitionen in Anleihen mit Haftungsverpflichtung des Landes Kärnten, einer Haftung also, die das Budget des Bundeslandes bei weitem überschritt, hätte es ohnehin nie geben dürfen. Generell gelte, so Zakostelsky (V), das Wohl der SteuerzahlerInnen im Auge zu behalten. Das Hypo-Sondergesetz zur Sanierung der Bank sei die beste Grundlage dafür und verfassungsrechtlich fundiert. SPÖ-Mandatar Kai-Jan Krainer richtete der Opposition aus, eine Insolvenz der Bank hätte einen Konkurs des Landes Kärnten bedeutet, denn die Landeshaftungen wären schlagend geworden. Es gehe aber absolut nicht an, unterstrich er, mit dem Schicksal eines Bundeslands auf diese Art zu spielen.

 

 

 

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