Lebenslanges Lernen in der Justiz

 

erstellt am
23. 10. 14
10.00 MEZ

Umfassende Fortbildung für RichterInnen und StaatsanwältInnen
Wien (bmj) - Ob neue gesetzliche Regelungen, Deeskalations- und Sicherheitsmaßnahmen, neue Managementmethoden, Wissen aus der Wirtschaft oder die Erweiterung der sozialen Fähigkeiten (soft skills) – RichterInnen und StaatsanwältInnen müssen sich laufend fortbilden, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können.

Die Justiz hat dafür vorgesorgt und bietet ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot, das auch rege in Anspruch genommen wird. Die RichterInnen und StaatsanwältInnen kommen der gesetzlichen Verpflichtung sich fortzubilden gerne nach: Im Jahr 2013 haben 1.716 der 2.266 RichterInnen und StaatsanwältInnen (das sind 76 %) zumindest eine Fortbildungsveranstaltung besucht. Die hohe Fortbildungsbeteiligung zeigt ein umfassendes Interesse der Richterinnen und Staatsanwältinnen, am Puls der Zeit zu bleiben und zeugt auch von einem praxisnahen, bedarfsorientierten Fortbildungsprogramm.

Von den 357 verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen 2013 haben sich 44 % den verschiedenen Rechtsgebieten gewidmet, 56 % der Organisation, Arbeitstechnik, Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation und Qualitätsmanagement in der Justiz.

Auswahl und Ausbildung
Bereits bei der vierjährigen Ausbildung der RichterInnen und Staatsanwältinnen wird großer Wert auf ein breites Ausbildungsspektrum gelegt. Neben den verpflichtenden Ausbildungsstationen beim Bezirksgericht (mindestens zwölf Monate), Landesgericht (mindestens zwölf Monate), bei der Staatsanwaltschaft (mindestens sechs Monate), bei einer Justizanstalt (mindestens drei Wochen), beim Rechtsanwalt/Notar/Finanzprokuratur (mindestens vier Monate) und bei Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtungen (mindestens zwei Wochen) kann man fakultativ einen Teil der Ausbildung auch im Bereich des Finanzwesens, bei den Justiz-Ombudsstellen und beim Rechtsschutzbeauftragten verbringen. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an FamilienrichterInnen (Sachwalterschaften, Obsorge- und Kontaktrechtsangelegenheiten) ist auch die Möglichkeit vorgesehen, sich zu den Vereinen für Sachwalterschaft oder den Jugendämtern zuteilen zu lassen.

Neben den fachlichen Kompetenzen wird bei der Auswahl und Ausbildung des richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Nachwuchses auch besonderes Augenmerk auf die sozialen Fähigkeiten (soft skills) gelegt. RichteramtsanwärterInnen werden daher u.a. im Umgang mit Parteien, für den Bereich des Bürgerservices, im Umgang mit MitarbeiterInnen (für die Wahrnehmung von Führungs- und Leistungsaufgaben) und für die Bewältigung von Konflikten und schwierigen Situationen besonders geschult.

Festveranstaltung „20 Jahre Fortbildungsbeirat“
Am 22.10. fand im Großen Festsaal des BMJ eine Festveranstaltung aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Fortbildungsbeirats statt. Dieses Gremium setzt sich auch RichterInnen und StaatsanwältInnen zusammen und berät den Justizminister bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der RichterInnen und StaatsanwältInnen

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at