Mitterlehner: Studienabschluss von
 berufstätigen Studenten aktiv fördern

 

erstellt am
23. 10. 14
10.00 MEZ

Wissenschaftsminister: Neue Richtlinie für Stipendien bringt finanzielle und organisatorische Entlastung für Studierende - Erstmals auch Privatuniversitäten erfasst
Wien (bmwfw) - "Mit Studienabschluss-Stipendien ermöglichen wir berufstätigen Studierenden, sich gezielt auf die Endphase ihrer Ausbildung zu konzentrieren. Ein rascher Studienabschluss erhöht die Chancen auf einen Einstieg ins Erwerbsleben und davon profitieren sowohl die Studierenden als auch die Gesellschaft", sagt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur novellierten Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien. Die Berechnungsmethode wird im Sinne der Studierenden vereinfacht, die Höhe der finanziellen Unterstützung klarer als bisher geregelt. Künftig werden bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausbezahlt und wird die Mindesthöhe der Beihilfe von 600 auf 700 Euro angehoben. Die Höchstgrenze des Studienabschluss-Stipendiums bleibt bei 1.040 Euro.

Zusätzlich zu Universitäten und Fachhochschulen werden mit der Richtlinie erstmals auch ordentliche Studierende von Privatuniversitäten in der Abschlussphase des Studiums für die Dauer von maximal 18 Monaten finanziell unterstützt. Zudem können alle Fördernehmer an einem speziellen Coaching der Psychologischen Studierendenberatung teilnehmen, um den Studienabschluss noch effizienter voran zu treiben. "Wir wollen die Studierenden nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch bestmöglich unterstützen. Daher stellen wir die Erfahrung und die Kompetenz unserer Berater zur Verfügung, um einen raschen und qualitativ hochwertigen Abschluss zu ermöglichen", sagt Mitterlehner. Durch die Änderungen werden auch die Anregungen der Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender" der Hochschulkonferenz aus dem Herbst 2013 umgesetzt. Im Wintersemester 2012/13 haben rund 300 Studierende von einem Studienabschluss-Stipendium profitiert, wobei rund 1,6 Millionen Euro ausgeschüttet wurden.

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung für ein Studienabschluss-Stipendium sind unter anderem, dass das Studium innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, die bisherige berufliche Tätigkeit ruhend gestellt und das 41. Lebensjahr nicht überschritten wird. Die Richtlinie ist primär für Bachelor-Studierende gedacht, gefördert werden allerdings auch angehende Masterabsolventen, sofern das Programm auf dem Bachelor-Abschluss aufbaut.

Die neue Richtlinie zu den Studienabschluss-Stipendien tritt mit ersten Jänner 2015 in Kraft.

 

 

 

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