Mitterlehner: Arbeitszeitaufzeichnungen
 werden entbürokratisiert und erleichtert

 

erstellt am
22. 10. 14
10.00 MEZ

Reform reduziert Verwaltungsaufwand - Unternehmen sparen sich Zeit, Aufwand und Kosten durch weniger Vorschriften und Beauftragte - Gesamtersparnis von mehr als 36 Millionen Euro
Wien (bmwfw) - Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am Dienstag mehrere Erleichterungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen sowie eine Reduktion des bürokratischen Aufwands für Unternehmen beschlossen. Die Gesamtersparnis liegt bei über 36 Millionen Euro pro Jahr. "Die Betriebe sollen wieder einfacher wirtschaften können und mehr Zeit für ihr eigentliches Geschäft haben. Daher entrümpeln wir überschießende Regelungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und streichen nicht mehr zeitgemäße Vorschriften", betont Mitterlehner, der diese Reformen mit dem zuständigen Sozialministerium vereinbart hat. "Mit den aktuellen Erleichterungen lösen wir konkrete Probleme vieler Wirtschaftstreibender, die sie im Sommer über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben", so Mitterlehner.

Gemäß den ab Jänner 2015 in Kraft tretenden Änderungen im Arbeitszeitgesetz kann die Aufzeichnung von Ruhepausen künftig in deutlich mehr Fällen als bisher entfallen. Bisher benötigte man dazu stets eine Betriebsvereinbarung. In Zukunft kann in Betrieben ohne Betriebsrat der Entfall auch mittels Einzelvereinbarung beschlossen werden. Außerdem bleiben in Zukunft auch unterschiedlich lang gewählte Ruhepausen aufzeichnungsfrei. Bisher konnte die Aufzeichnung nur bei jenen Ruhepausen entfallen, die nicht über die Mindestruhezeit (30 Minuten) hinausgingen. Die aktuelle Erleichterung beseitigt das Problem der bürokratischen Pausenaufzeichnung, die in den Vergangenheit immer wieder zu harten und unverhältnismäßigen Strafen geführt hat, nur weil etwa Beginn oder Ende einer Pause nicht exakt aufgezeichnet wurden.

Bei fixen Arbeitszeiten kann die separate Aufzeichnung ganz entfallen. Anstelle der täglichen Aufzeichnungspflicht muss der Arbeitgeber nur mehr einmal pro Monat die Einhaltung der fixen Arbeitszeiteinteilung bestätigen. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzeug einmal pro Monat die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung verlangen. Weiters entfällt für Unternehmen eine Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzpausen gegenüber dem Arbeitsinspektor, um unnötige Verwaltungslasten und Bürokratie zu verringern. "Das neue Anti-Bürokratie-Paket bedeutet weniger Papier, weniger Zeitaufwand und damit weniger Kosten", betont Mitterlehner.

Bei Mitarbeitern, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, reichen künftig Saldenaufzeichnungen. Bisher war diese Möglichkeit zusätzlich an die Voraussetzung gebunden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte verbringen, galt also nur für Außendienstmitarbeiter. Nunmehr genügt auch eine Saldenaufzeichnung für die deutlich größere Gruppe der Teleheimarbeiter. Rund 70.000 Arbeitsverhältnisse sind davon umfasst.

Zahl der Beauftragten wird weiter reduziert
Das Paket enthält auch eine weitere Reduzierung der Zahl der Beauftragten sowie eine Streichung überschießender Regelungen im Arbeitsschutzrecht, wodurch sich die Unternehmen insgesamt bis zu 11,3 Millionen Euro pro Jahr sparen, ohne dass das Schutzniveau beeinträchtigt wird. Aufgrund der bisherigen Doppelgleisigkeiten mit einschlägigen Landesvorschriften werden die detaillierten Regelungen für die Einrichtung einer Brandschutzgruppe gestrichen. Zudem kann die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson künftig mit jener der Präventivfachkraft zusammengelegt werden, um Doppelgleisigkeiten in der Ausbildung zu vermeiden. Darüber hinaus muss der Arbeitsschutzausschuss in großen Unternehmen (ab 100 Beschäftigten) künftig nur mehr einmal statt zweimal verpflichtend tagen.

 

 

 

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