Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
 startet mit 1. November 2014

 

erstellt am
28. 10. 14
10.00 MEZ

Wien (bmi) - Mit dem neuen ZPR werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburten, Sterbefälle, Verehelichung, etc. zentral zusammengefasst und die Personenstandsbücher abgelöst. Ziel sind Verwaltungsvereinfachungen und die Verbesserung des Bürgerservices.

Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen, wurden bisher in den Städten und Gemeinden von jedem Standesamt lokal verwaltet und händisch in Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch, die sogenannten Personenstandsbücher, eingetragen. Die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut. Ähnlich stellte sich die Situation bei den Staatsbürgerschaftsevidenzen dar.

Die von den Standesämtern geführten Personenstandsbücher werden ab dem 1. November 2014 durch ein Zentrales Personenstandsregister (ZPR) abgelöst. Damit entsteht erstmalig ein zentrales, elektronisches Register, indem österreichweit alle Personenstandsfälle erfasst, gespeichert und verwaltet werden. Alle wesentlichen Personenstandsdaten werden im neuen Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zentral zusammengefasst. Wie Erfahrungen mit anderen großen Umstellungen zeigen, wird es in der Anfangsphase mitunter noch Herausforderungen geben, die bewältigt werden müssen. Da im Fall des Zentralen Personenstandsregisters die Migration aller Daten sehr aufwändig war, wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, am Beginn noch alle Dokumente ins Standesamt mitzunehmen.

Mit der Einführung des neuen ZPR können Urkunden zur Geburt, Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaften bei jedem Standesamt ausgestellt werden. Im Endausbau des Systems wird sich der Bürger zahlreiche Behördenwege ersparen, die Verwaltung effizienter ablaufen können und das Bürgerservice wesentlich verbessert werden. Außerdem ist das ein weiterer Schritt hin zu einer modernen Verwaltung.

Umfangreiche Datensicherungsmaßnahmen stellen sicher, dass nur jene Personen auf die Daten zugreifen können, die sie von Gesetzes wegen benötigen.

Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wird auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet werden. Auch hier wird in Zukunft unabhängig vom Wohnsitz ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.

Die Einführung des ZPR und des ZSR soll eine effiziente, transparente, bürgernahe und serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen, die den technischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht.

 

 

 

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