Bessere soziale Absicherung für pflegende Mütter und Väter

 

erstellt am
05. 11. 14
10.00 MEZ

 Hundstorfer: Deutliche sozialrechtliche Verbesserung…
…für pflegende Mütter von Kindern mit Behinderung im Ministerrat beschlossen – Pensionsbeitragsgrundlage für 3.500 Mütter und Väter wird erhöht - Nebenerwerbstätigkeit ist möglich
Wien (bmask) - Eine deutliche Verbesserung in der sozialen Absicherung wird es für pflegende Mütter und Väter von behinderten Kindern geben, kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 04.11. nach dem Ministerrat an. "Wer ein behindertes Kind zu pflegen hat, konnte sich genauso wie Menschen, die sonstige nahe Angehörige pflegen, pensionsversichern. Die Beiträge zur Pensionsversicherung werden dabei von der öffentlichen Hand getragen. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es aber bisher wesentliche Unterschiede: wer nahe Angehörige pflegt, dem werden vom Sozialministerium die Beiträge für eine Pensions-Beitragsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 Euro bezahlt. Wer hingegen Kinder mit Behinderung pflegt, erhält über den Familienlastenausgleichsfonds lediglich eine Beitragsgrundlage in der Höhe von 1.105,50 Euro. Mit dem heute im Ministerrat vorgestellten Gesetzesentwurf soll dieser Unterschied schrittweise bis 2019 ausgeglichen werden", unterstrich der Sozialminister.

"Mehr als 3.500 Mütter und auch Väter von behinderten Kindern, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, werden von dieser sozialpolitischen Verbesserung profitieren", so der Minister. Ab kommendem Jahr wird die Beitragsgrundlage der pflegenden Eltern behinderter Kinder für die Pensionen jährlich um ca. 100 Euro erhöht, sodass 2019 die pflegenden Angehörigen in beiden Gruppen die gleiche Pensionsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 Euro (dieser Betrag wird jährlich wertangepasst) haben. Die Mehrkosten betragen dann pro Jahr ca. vier Millionen Euro, die vom Sozialministerium getragen werden.

Zudem wird es nun auch für Eltern von zu pflegenden Kindern mit Behinderung möglich sein, eine Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen. Bislang war dies für diese Gruppe im Gegensatz zu pflegenden Personen naher Angehöriger nicht möglich. Nun können pflegende Mütter (und Väter) von behinderten Kindern eine Erwerbstätigkeit im Ausmaß bis zu 20 Wochenstunden annehmen, ohne ihr Ansprüche auf die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren. "Auch hier wird es ab kommenden Jahr zu einer Gleichstellung kommen; dadurch wird die Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen, deutlich vermindert", zeigte sich der Sozialminister abschließend überzeugt.


 

 Karmasin: Pflege von Kindern darf nicht weniger wert sein
Familienministerin begrüßt Vorschlag des Sozialministers
Wien (bmfj) - Familienministerin Sophie Karmasin begrüßt die Gesetzesvorlage von Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Bezug auf die §18a/18b ASVG: "Gemeinsam können wir eine echte Verbesserung für Familien gewährleisten die einen Pflegefall in ihren Reihen haben. Durch die Novelle wird eigener Verdienst durch Erwerbstätigkeit der Betroffenen möglich und wir leisten einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut durch die höhere Beitragsgrundlage und zusätzliche Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit", erklärte Karmasin.

Künftig soll die Pflege von behinderten Kindern gleich viel wert sein wie die Pflege von Erwachsenen. Das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit dem behinderten Kind wird nicht mehr zwingend sein und die Zulässigkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit neben der Pflege führt zu einer weiteren Verbesserung. Die zusätzlichen Mittel werden zum Teil auch über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bereitgesellt.

"Ich freue mich, dass Sozialminister Hundstorfer Familien mit pflegebedürftigen Kindern diese Aufwertung zuteilwerden lässt, das ist ein wesentlicher Schritt gegen die Benachteiligung von Familien!", so die Familienministerin.


 

Kickl: Gleichstellung in Etappen ist typischer Hundstorfer-Murks
"Es ist nicht einzusehen, warum Eltern, die ihre Kinder pflegen, erst 2019 anderen pflegenden Angehörigen völlig gleichgestellt sein sollen"
Wien (fpd) - "Mit halben Mitteln auf halben Wegen zu halben Zielen: Die Verbesserung der Pensionsanrechnung für Eltern, die ihre Kinder pflegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Warum die bisher bestehende Ungerechtigkeit nicht in einem Aufwaschen, sondern nur etappenweise beseitigt wird, ist mir allerdings ein Rätsel. Es ist nicht einzusehen, warum diese Gruppe erst ab 2019 anderen pflegenden Angehörigen völlig gleichgestellt sein soll. Das ist wieder ein typischer Hundstorfer-Murks", kritisiert FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl.

Zudem habe die Regierung das Pflegegeld jahrelang nicht valorisiert und bereits zweimal in den letzten Jahren den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 massiv verschärft. Jetzt drohe eine weitere Verschärfung. "Vor diesem Hintergrund bleibt von der Gleichstellung in Etappen nicht einmal mehr der Tropfen auf den heißen Stein - der verdunstet schon, bevor er überhaupt dort auftrifft", so Kickl.

"Dazu kommt, dass durch die laufende Kürzung der Pensionen durch einen pensionistenfeindlichen Anpassungsfaktor die Rente immer weniger wert sein wird. Man stellt den Eltern pflegebedürftiger Kinder also einen fiktiven Pensionsanspruch in Aussicht, mit dem sie am Ende des Tages nichts anfangen werden können, weil er nichts mehr wert ist", kritisiert Kickl.


 

Schwentner: Grüne setzen Verbesserung für pflegende Angehörige durch
Übergangsfristen und rückwirkende Inanspruchnahme noch offen
Wien (grüne) - "Ich freue mich, dass es bei der Pensionsberechnung künftig keinen Unterschied mehr machen wird, ob Angehörige ein behindertes Kind pflegen oder die eigene Mutter. Die Grünen haben Minister Hundstorfer auf die unterschiedlich hohen Beitragsgrundlagen in der Selbstversicherung aufmerksam gemacht. Daher ist es auch ein Grüner Erfolg, dass die Regierung unserem Antrag auf Gleichstellung dieser beiden Gruppen entspricht und auch eine Erwerbsarbeit künftig kein Hindernis für die Inanspruchnahme mehr sein wird", betont die Sozialsprecherin der Grünen, Judith Schwentner.

Wenig Verständnis hat Schwentner jedoch für die lange Übergangsfrist bis 2019: "Vor allem Frauen pflegen ihre behinderten Kinder über Jahrzehnte. Es muss uns ein Anliegen sein, dass die geleistete Pflege nicht auch noch zur Armut im Alter führt. Ich erwarte mir daher mehr Tempo, denn jedes Jahr mit einer niedrigeren Beitragsgrundlage verringert die Pension dieser Frauen."

Weiteren Handlungsbedarf sieht Schwentner auch bei der rückwirkenden Inanspruchnahme der Selbstversicherung. Derzeit kann die Selbstversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen nur ein Jahr rückwirkend beantragt werden. "Wir brauchen aber auch eine Möglichkeit für jene Menschen, die Jahrzehnte ihre Angehörigen gepflegt haben, aber von ihrem Recht aus Unkenntnis nicht Gebrauch machen konnten. Daher ist sowohl eine rückwirkende Anerkennung der Pflegeleistung als auch eine breite Informationsoffensive notwendig. Denn Menschen, die Angehörige pflegen, haben keine Zeit, Gesetze zu studieren."


 

 Achitz begrüßt Verbesserung für Eltern von behinderten Kindern
Wichtiger Beitrag gegen Altersarmut von Frauen
Wien (ögb) - "Mütter oder Väter von behinderten Kindern ziehen sich häufig vom Arbeitsmarkt zurück. Vor allem Frauen geben in solchen Fällen ihren Beruf auf. Mit der Folge, dass ihre Pension zu niedrig ist, um davon leben zu können", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Er begrüßt daher die geplanten Verbesserungen für Eltern von behinderten Kindern: "Die finanziell bessere Anrechnung solcher Zeiten auf die Pension ist ein wichtiger Beitrag, um Altersarmut von Frauen zu verhindern." Außerdem dürfen die Betroffenen in Zukunft auch neben der Pflege eine Erwerbstätigkeit ausüben. Derzeit sind Mütter oder Väter, die ihr behindertes Kind pflegen, finanziell schlechter gestellt, als jemand, der seine Mutter oder seinen Vater pflegt. Das soll sich laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer schrittweise ab 2015 verbessern.

 

 

 

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