Ministerium genehmigt wasserwirtschaftlichen
 Rahmenplan Tiroler Oberland

 

erstellt am
04. 11. 14
10.00 MEZ

Mit ökologisch verträglichem Ausbau der Wasserkraft die Energieautonomie erreichen
Innsbruck (lk) - Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich hat den wasserwirtschaftlichen Rahmenplan für das Tiroler Oberland genehmigt und die entsprechende Verordnung am 03.11. kundgemacht. Damit wird den Kraftwerksvorhaben im Tiroler Oberland grundsätzlich öffentliches Interesse bescheinigt. Gleichzeitig werden ökologisch wertvolle und sensible Gewässerstrecken als Tabuzonen ausgewiesen.

„Tirol geht mit dem Ausbau der Wasserkraft einen eigenständigen und zukunftsträchtigen Weg. Die Verordnung schafft Rechtssicherheit und bietet einen Rahmen, dass Tirol einen weiteren Schritt in Richtung Energieautonomie 2050 schafft“, bedankt sich LH Günther Platter bei Bundesminister Andrä Rupprechter für die rasche Erledigung. Doch auch die ökologische Verträglichkeit ist der Tiroler Landesregierung ein großes Anliegen. Neben den potenziellen Ausbauzonen für die Wasserkraft werden Tabuzonen, in denen keine energetische Nutzung stattfinden wird, definiert.

Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel
„Wir wollen mit einem ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft den Anteil der erneuerbaren Energie steigern und damit einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten“, bekräftigt Energiereferent LHStv Josef Geisler. Der Alpenraum ist laut wissenschaftlichen Modellen vom Klimawandel durch einen überproportional hohen Temperaturanstieg besonders betroffen. Wer weg von fossilen Energieträgern will, muss diese durch andere Energieträger ersetzen. Dabei wird elektrische Energie eine zentrale Rolle spielen. „Das ist auch der Grund, warum wir in Tirol auf den Ausbau der Wasserkraft setzen“, erklärt Geisler.

Kein Ersatz für UVP
Die Verordnung über die „Anerkennung der wasserwirtschaftlichen Ordnung im Tiroler Oberland“ legt keine Projekte, Standorte oder Ausbaupläne fest. Alle Projekte unterliegen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). „Die Verordnung bestätigt aber, dass die geplanten Kraftwerke im Tiroler Oberland grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen“, präzisiert Energiereferent Geisler. Der Rahmenplan beinhaltet die Kraftwerkserweiterung Sellrain/Silz im Kühtai sowie im Kaunertal, das Grenzkraftwerk Inn, das Kraftwerk Imst-Haiming und den Ausbau von Prutz-Imst.

Voraussetzungen für Wasserkraftnutzung gegeben
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen zur Verordnung eingegangen. Diese wurden vom Ministerium geprüft und in die Verordnung eingearbeitet. „Es liegen alle Voraussetzungen für einen ökologischen Ausbau der Wasserkraft im Tiroler Oberland vor“, bedankt sich LHStv Josef Geisler beim Ministerium für die umsichtige und schnelle Erledigung. Im Juni dieses Jahres hat die Tiroler Landesregierung ihre Stellungnahme nach Wien geschickt. Nach nicht einmal einem halben Jahr wurde die Verordnung heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. „Wir sind damit unserem Ziel, Tirol bis zum Jahr 2050 energieautonom zu machen, wieder ein Stück näher“, so Geisler abschließend.

 

 

 

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