Neue EU-Institutionen müssen rasch Weichen stellen…

 

erstellt am
13. 11. 14
10.00 MEZ

… für ein unternehmerfreundlicheres und wachstumsförderndes Umfeld – EU-Büro der Wirtschaftskammer präsentiert Schwerpunkte der kommenden Monate
Brüssel/Wien (pwk) - "Die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament haben ihre Arbeit aufgenommen: Der Fokus der öffentlichen Diskussion liegt auf dem angekündigten 300 Milliarden Euro Investitionspaket. Abseits dieses Vorhabens, das von der WKÖ unterstützt wird, sind weitere Maßnahmen notwendig, um ein unternehmerfreundlicheres Umfeld zu schaffen und damit Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu setzen", erklärte Markus Stock, Leiter des EU-Büros der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bei der Präsentation der wichtigsten aktuellen EU-Themen aus Sicht der österreichischen Wirtschaft am 12.11..

Die aktuelle Konjunkturprognose der EU-Kommission geht für heuer und 2015 von einem verhaltenen Wachstum aus - umso mehr sind die neuen Institutionen gefordert, bereits begonnene Vorhaben wachstumsfreundlich umzusetzen. Dazu bieten sich insbesondere folgende Gelegenheiten:

  • Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bei ihren Auslandsaktivitäten, weshalb sich die WKÖ für die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen (samt Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus) in die Freihandelsabkommen der Europäischen Union ausspricht. Es ist wichtig, im europäischen Kontext ein modernes, zukunftsweisendes Investitionsschutzregime zwischen der EU und ihren Handelspartnern aufzubauen.
  • Innerhalb Europas gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der bestehenden EU-Abfallnormen. Österreich gehört zum europäischen Spitzenfeld bei der Abfallverwertung. Der Erfüllung des bereits bestehenden EU-Abfallrechts muss in allen EU-Staaten Priorität eingeräumt werden, bevor neue Ziele und Verpflichtungen beschlossen werden.
  • Im ungarischen Parlament soll demnächst ein Gesetz beschlossen werden, das eine neue "Sonderabgabe" für Lebensmittelhändler vorsieht, die in Ungarn Filialen betreiben. Die geplante Neuregelung dient offensichtlich der Sanierung des ungarischen Staatshaushaltes auf Kosten von Investoren aus anderen EU-Ländern. Mit der geplanten Maßnahme würden der innergemeinschaftliche Wettbewerb durch eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen verfälscht und maßgebliche Grundfreiheiten des Binnenmarktes verletzt. Als "Hüterin der Verträge" ist die Kommission aufgefordert, sich dieses Vorhaben genau anzusehen und die Einhaltung von EU-Recht zu gewährleisten.

Auch die Vertretung österreichischer Wirtschaftsinteressen beim Aufbau der Bankenunion, der neuen EU-Datenschutzverordnung und der Alpenraum-Strategie stehen in den kommenden Monaten auf der Agenda der WKÖ-Arbeit in Brüssel ganz oben.

 

 

 

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