FinanzreferentInnen der Länder tagten in Villach

 

erstellt am
24. 11. 14
10.00 MEZ

Finanzreferentin LHStv.in Schaunig informierte mit Amtskollegin Brauner aus Wien sowie Amtskollegen Stöckl aus Salzburg und Bieler aus dem Burgenland über Ergebnisse
Klagenfurt (lpd) - Im Congresscenter Villach tagten am 21.11. die LandesfinanzreferentInnen unter Vorsitz von Kärntens Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig. Ein zentrales Thema war dabei die Verlängerung des Finanzausgleiches sowie entsprechender 15a-Vereinbarungen (sie regeln Finanzierungen zwischen Bund und Ländern) bis Ende 2016. In der Pressekonferenz nach der Tagung informierte Schaunig gemeinsam mit Wiens Vizebürgermeisterin Renate Brauner, Salzburgs LHStv. Christian Stöckl und Landesrat Helmut Bieler aus dem Burgenland über die Beschlüsse. Als momentan sehr aktuelles Thema wurde auch die Frage der Ärztegehälter besprochen.

Schaunig sprach von einem engen Zusammenschluss aller Referentinnen und Referenten. Vom verlängerten Finanzausgleich seien zum Beispiel die Mittel für die Siedlungswasserwirtschaft positiv betroffen, hier stünden 100 Mio. Euro pro Jahr bereit. Weitere Bereiche seien zum Beispiel die 24-Stunden-Betreuung sowie der Kindergartenbereich. Durch die Verlängerung bis Ende 2016 entstehe Verlässlichkeit und Planbarkeit für alle Betroffenen. Heute gemeinschaftlich geeinigt habe man sich aber auch bereits auf die Eckpfeiler des neuen Finanzausgleiches. Vor Verhandlungen mit dem Bund wollen sich die Finanzreferentinnen und -referenten untereinander abstimmen und dabei auch die Städte und Gemeinden einbeziehen. „Das stärkt uns im Auftreten und auch der Bund hat den Vorteil, nicht mit neun Ländern gesondert verhandeln zu müssen“, meinte Schaunig dazu.

Eine Studie wurde laut der Kärntner Finanzreferentin zu den Maastrichtkriterien in Auftrag gegeben, konkret gehe es hier darum, wann Investitionsausgaben im Budget schlagend werden. Das aktuelle System sei vor allem nicht zur Förderung von Infrastrukturprojekten geeignet. „Wir sind hier im System der Kameralistik gefangen, obwohl gerade die Umstellung zur Doppik anläuft“, betonte Schaunig. Die Studie solle volkswirtschaftliche Vorteile einer Verbuchung über die Anschreibungsdsuer ausloten.

Durch eine zweite Studie wollen die Finanzreferentinnen und -referenten in Erfahrung bringen, welche Vor- und Nachteile eine umfassende Steuerhoheit der Länder hätte, insbesondere welcher Verwaltungsaufwand und welche Kosten damit verbunden wären. In Sachen Steuerrecht forderte sie u.a. Gleichbehandlung mit dem Bund bei der KESt-Pflicht für öffentliche Fonds. Eine Klarstellung vom Bund werde dazu erwartet, dass Kooperationsleistungen von Gemeinden untereinander nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Bei den Schüler- und Lehrlingsfreifahrten solle es zu einem Grundbetrag für die Abrechnungen kommen. „Wir haben damit zu kämpfen, dass die entsprechenden Fahrgastzahlen zurückgehen, die Frequenzen jedoch gleichbleiben müssen“, erläuterte Schaunig.

Das Thema Ärztegehälter sprach Salzburgs LHStv. Stöckl an. Die Bundesländer wollen sich hierbei austauschen und abstimmen, damit man sich nicht „gegenseitig hinauflizitiert“. Stöckl warnte in diesem Zusammenhang vor einem nicht mehr finanzierbaren Gesundheitssystem. Schaunig ergänzte, dass das Land Kärnten mit seinem Angebot einer 15-prozentigen Grundgehaltserhöhung „die budgetäre Schmerzgrenze überschritten“ habe. Dieses Angebot sei mehr als angemessen und auch als Wertschätzung für die Berufsgruppe zu sehen. Jede und jeder in einer Gesellschaft müsse sich jedoch bewusst sein, dass man in schwierigen Zeiten mit überhöhten Forderungen das Gesamtsystem gefährde. Als weiteres Thema aus dem Gesundheitsbereich sprach Stöckl die Schaffung von entsprechenden Einrichtungen im Zusammenhang mit Ebola an. Hierbei sollten die Bundesländer kooperieren, eine Einrichtung in jedem Bundesland würde wenig Sinn ergeben.

Wiens Vizebürgermeisterin Brauner sprach die Zeit nach 2016, also nach dem verlängerten Finanzausgleich, an und verwies auf die wachsenden Aufgaben der Länder. Es müsse daher zu einer Neuorientierung beim Finanzausgleich im Sinne einer Aufgabenorientierung kommen. Wie auch Schaunig unterstrich solle die bisherige „solidarische und gerechte“ Aufteilung der Mittel aufrecht bleiben. Die Länder haben ja auf einen Fixbetrag verzichtet und sind nun anteilsmäßig an die Steuerentwicklung des Bundes gebunden. Der Schlüssel betrage rund 67 Prozent für den Bund, 22 Prozent für die Länder und elf Prozent für die Gemeinden. „Wir tragen das in guten wie in schlechten Zeiten mit“, formulierte es Brauner, sprich: bei Mehreinnahmen des Bundes erhöhen sich die Mittel für die Länder, bei Mindereinahmen des Bundes sinken sie. Brauner betonte weiters, dass die Verhandlungen zur Steuerreform und die Neuverhandlung des Finanzausgleichs getrennt voneinander gesehen werden müssen. Zur Haushaltsrechtsreform meinte sie, dass man keine „Verwaltungsbürden aufgedonnert“ bekommen dürfe. Das Haushaltsrecht müsse transparent, unbürokratisch und effizient sein. Die Atmosphäre in der Finanzreferentinnen- und -referentenkonferenz bezeichnete sie als kollegial, Schaunig dankte sie für die ruhige und sichere Hand bei der Vorsitzführung.

Burgenlands Landesrat Bieler betonte, dass die Länder zu ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich stehen würden. Es müsse hier stets gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe geben. Bieler sprach sich gegen zentralistische Tendenzen aus und betonte, dass die zukunftsweisenden Entscheidungen um den Finanzausgleich wichtig für die Budgeterstellungen der Länder seien. Bieler meinte außerdem, dass es wichtig sei, den Stabilitätspakt zu erfüllen, aber auch Impulse zu setzen seien, um die Finanz- und Wirtschaftskrise besser meistern zu können. Er brachte zudem den sogenannten „grauen Finanzausgleich“ aufs Tapet, hier gehe es um Aufgaben, die vom Bund auf die Länder abgewälzt werden, wie zum Beispiel beim öffentlichen Personennahverkehr.

Ein Thema der Finanzreferentinnen und -referenten war schließlich auch der Wohnbau. Hier gehe es um 180 Mio. Euro, die von Seiten des Bundes zur Verfügung stehen. Die derzeit vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel machen es den Ländern unmöglich, diese Mittel abzuholen, die aber wichtige Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt auslösen würden, wie Schaunig hervorstrich. Lediglich Wien könne die Finanzierungsbedingungen erfüllen. Wie Vizebürgermeisterin Brauner erläuterte, mache dies allein der Bevölkerungszuwachs alternativlos: „Wir brauchen unbedingt Wohnungen.“ Die 180 Mio. Euro sollten, wie Schaunig meinte, nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel der Wohnbauförderung den Ländern zugesprochen werden und verpflichtend die Landesmittel erhöhen und diese nicht ersetzen.

 

 

 

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