Nach dem Ministerrat

 

erstellt am
19. 11. 14
10.00 MEZ

 Faymann: Finanzausgleich verlängert, Neuverhandlung ab Frühjahr 2015
Zu Russland-Ukraine-Konflikt: zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wirtschaftssanktionen, sondern auf Gespräch und auf Verhandlungen setzen
Wien (sk) - Aus der Reihe der im Ministerrat vom 18.11. beschlossenen Vorlagen hat Bundeskanzler Werner Faymann den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern hervorgehoben. Mit der Verlängerung bis Ende 2016 habe man wie im Regierungsübereinkommen vereinbart, die Basis für die Neuverhandlung des Finanzausgleiches geschaffen. Als Schwerpunkt sollen sie die "Aufgabenorientierung" haben. Es gehe dabei um die Diskussion, welche Aufgaben der Finanzaufteilung zugrunde liegen.

Es handle sich dabei um eine "sehr ernsthafte Diskussion", denn es gehe bei der Effizienzverbesserung darum, Spielräume im Budget zu schaffen und das Wachstum anzukurbeln. Dies sei "eine Aufgabe, die nur gemeinsam zu bewerkstelligen ist", so Bundeskanzler Faymann.

Beim Bankensanierungsgesetz betonte Faymann die Eigenverantwortung der Banken im Zusammenhang mit den Risiken, die eingegangen werden. "Damit nicht der einzig logische Schluss ist, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende einspringen müssen."

Ein weiteres Thema betraf die Situation zwischen Russland und der Ukraine. Faymann erklärte, dass eine gute Zusammenarbeit mit Russland, mit der Ukraine und den Betroffenen in der Region angestrebt werde. "Was wir aber in den Vordergrund stellen, ist dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wirtschaftssanktionen wollen, sondern auf das Gespräch und auf Verhandlungen setzen", sagte Faymann.

Zum Vorschlag des gf. Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, das Volk zu befragen, sollte es bei der Steuerreform zu keiner Einigung kommen, erklärte Faymann, dass er davon ausgehe, dass ein Ergebnis zustande kommt. "Daher konzentriere ich meine Kräfte darauf", sagte Faymann.


 

 Mitterlehner: Qualität und Quantität der Regierungszusammenarbeit stimmen
Österreich will im Ukraine/Russland-Konflikt die Verhandlungen stärken – Neuer Automatismus bei Unterbringung von Flüchtlingen ist prioritär – Novelle des Universitätsgesetzes regelt Sanktionen bei Plagiaten
Wien (övp-pd) - Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sprach sich am 18.11. nach dem Ministerrat gegen weitere Sanktionen im Russland/Ukraine-Konflikt aus. "Wir wollen keine weiteren Sanktionen und setzen auf Verhandlungen, weil wir glauben, dass der bisherige Weg mit Sanktionen inhaltlich nicht weitergeführt hat. Man sollte daher die Verhandlungsseite stärken. Das setzt natürlich voraus, dass auf beiden Seiten diese Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen auch besteht", so Mitterlehner. "Wir haben hier eine gemeinsame Linie, die Außenminister Sebastian Kurz gestern auch in Brüssel vertreten hat."

Bei der Unterbringung von Asylwerbern sei man auf einem "guten Weg", so Mitterlehner. "Wir haben am 30. September eine Konferenz mit den Landeshauptleuten gehabt. Dabei haben wir nicht nur die Quote von 100 Prozent und die 15a-Vereinbarung besprochen, sondern auch ein neues System der Erstaufnahme diskutiert. Bei der Landeshauptleute-Konferenz heute wurde beschlossen, dass das System umgesetzt wird." Das sei die Grundlage, so der Vizekanzler, dass "klare Verantwortlichkeiten" geschaffen werden. Auch der technisch-funktionale Ablauf, also wann welcher Flüchtling wo aufgenommen wird, steht "heute de facto als prioritärer Punkt auf der Tagesordnung - auch als Zeichen der Verantwortung und Solidarität der Landeshauptleute", betont Mitterlehner.

Ein wichtiger Punkt für den Wissenschaftsminister war auch die Novellierung des Universitätsgesetzes. Bei den universitären Organen sei ein Frauenanteil von 50 Prozent vorgesehen, so Mitterlehner. "Auch die Betreuungspflicht und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf universitärer Ebene sind Teil der Novelle. Das wird dann entsprechend in den Leitsätzen zu verankern sein. Studierende, die in Abschlussarbeiten plagiieren, können von den Universitäten künftig für bis zu zwei Semester gesperrt werden. Auch der Bauleitplan wird jetzt im Universitätsgesetz gesetzlich geregelt und betrifft die Modernisierung der Infrastruktur." Es sei nicht die letzte Novellierung, so Wissenschaftsminister Mitterlehner. "Es geht auch um die Verantwortung und Aufgabenreiche der Organe, etwa den Senat in Relation mit den Rektoren und Räten. Das muss mit der wirtschaftlichen Verantwortlichkeit weiterentwickelt werden. Dazu wird es nächstes Jahr eine weitere Novellierung geben."

Mitterlehner wies auch auf die Lösungskompetenz der Regierung hin. Im Ministerrat seien heute 33 Punkte auf der Tagesordnung gestanden. "Zehn davon waren wichtige und weitreichende Gesetzesmaterien. Das spricht dafür, dass die Qualität und Quantität der Zusammenarbeit in der Regierung stimmen und dass wir eine sachlich orientierte Vorgangsweise pflegen."

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