Schelling: Wachstumsschwäche macht
 Budgetvollzug 2015 schwierig

 

erstellt am
27. 11. 14
10.00 MEZ

Parlamentarischer Budgetausschuss verlängert Finanzausgleich bis 2016
Wien (pk) – Wie kann der Nationalrat im kommenden Jahr trotz Wachstumsschwäche und steigender Arbeitslosigkeit eine Steuerreform mit einer Entlastung des Faktors Arbeit beschließen, ohne die Budgetkonsolidierung in Richtung nachhaltiges strukturelles Nulldefizit ab 2016 zu verlassen und Vorgaben des europäischen Fiskalpakts zu verletzen? Das war eine der zentralen Fragen in der Sitzung des Budgetausschusses vom 26.11. Auf dem Verhandlungstisch lagen gewichtige Dokumente samt Analysen des Parlamentarischen Budgetdienstes: Bundesrechnungsabschluss 2013 – erstmals mit Ergebnis- und Vermögensrechnung -, Ressortberichte zum Wirkungscontrolling 2013, zum laufenden Budgetvollzug 2014 und zur Haushaltsplanung für 2015. Außerdem debattierte der Ausschuss Entwicklungen in den Euro-Krisenländern, stimmte mehrheitlich dem neuen Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis 2020 zu und akzeptierte die Vereinbarung von Bund, Ländern und Gemeinden zur Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs bis 2016. Diese Zeit soll zur Arbeit an einer Reform des Finanzausgleichs – Stichwort Aufgabenorientierung – genützt werden. Ein Antrag der Grünen auf Finanzhilfe an Entwicklungsländer für die Bewältigung des Klimawandels wurde vertagt.

Bundesrechnungsabschluss 2013 bietet neue Informationen
Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2013 entspricht erstmals ganz der Haushaltsreform und informiert mit einer Ergebnisrechnung auch über wirtschaftliche Lage und Ressourcenverbrauch des Bundes. Er klärt über Wertzuwachs und Wertverzehr sowie darüber auf, ob das Bundesvermögen für künftige Generationen erhöht oder vermindert wurde, erklärt der Parlamentarische Budgetdienst. Mit 7,237 Mrd. € war der Wertverbrauch beim Bundesvermögen 2013 größer als das Defizit in der Finanzierungsrechnung (4,203 Mrd. €), die nur Geldflüsse abbildet. Aufwendungen, die nicht mit Zahlungen verbunden sind - und nun erstmals im BRA erkennbar werden - stammten 2013 großteils aus der Abwertung von Beteiligungen (3,119 Mrd. €), etwa bei der Hypo-Alpe-Adria (2,498 Mrd. €), beim Verbund (385 Mio. €) und bei den Volksbanken (222 Mio. €). Zu nennen sind auch Wertberichtigungen und Forderungsabgänge (1,256 Mrd. €), vor allem bei öffentlichen Abgaben (1,007 Mrd. €) sowie Rückstellungen für Personal(345 Mio. €) und Prozesskosten (247 Mio. €) sowie die Abschreibung materieller und immaterieller Vermögenswerte (451 Mio. €). Bedeutende Abweichungen zum Voranschlag resultieren aus nicht oder zu gering budgetierten Mehraufwendungen bei nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen. Mehrerträge stammen vorwiegend aus dem Verkauf von Mobilfunk-Lizenzen und aus der Auflösung der Arbeitsmarktrücklage zur Finanzierung von Arbeitsmarktförderungen.

Im Vermögenshaushalt 2013 übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen deutlich. Der Saldo aus Vermögen und Fremdmitteln ist mit minus 140,591 Mrd. € negativ. Abgeschwächt wurde das negative Ergebnis durch Verbesserungen im Nettovermögen von Beteiligungsunternehmen, etwa bei ASFINAG (773 Mio. €), BIG (97 Mio. €) und ÖIAG (33 Mio. €).

Bundesrechnungsabschluss soll noch aussagekräftiger werden
"Zu viele Zahlen, zu viele Daten, zu wenige Erläuterungen", lautete die Kritik von Bruno Rossmann (G) am neuen Bundesrechnungsabschluss. Verbesserungsbedarf sah der Abgeordnete auch bei der Verständlichkeit der Erläuterungen, die aus den Ressorts geliefert werden, wie Rechnungshofpräsident Moser ausführte. Der Bundesrechnungsabschluss soll verbessert und zu einem wichtigen Werkzeug für die Budgetpolitik werden, sagte Rossmann. Inhaltlich warnte der Redner angesichts einer Rücklagensumme von derzeit 17,4 Mrd. € und Restriktionen bei der Entnahme aus Rücklagen vor einer Rückkehr des "Dezemberfiebers".

Licht und Schatten nahm auch Rainer Hable (N) bei der Lektüre des neuen Bundesrechnungsabschlusses wahr. Er biete mehr Transparenz, mache Belastungen sichtbarer und sei als ein Meilenstein in der Entwicklung der Haushaltsrechnung zu betrachten. Hable wies darauf hin, dass die Vermögensrechnung wegen des Übergewicht an Schulden und Rückstellungen ein Minus von 140 Mrd. € ausweise, obwohl die Bilanz keine Rückstellungen für Pensionen enthalte. Der Bund könne seine Liquidität nur erhalten, indem er in die Taschen der Steuerzahler greife, formulierte Hable, der sich besorgt wegen der mittelfristigen Einhaltung der Auszahlungsobergrenzen zeigte.

Die Aussagekraft des neuen Bundesrechnungsabschlusses sah auch Elmar Podgorschek (F) wegen Abgrenzungsproblemen zwischen der Finanzierungs- und der Ergebnisrechnung beeinträchtigt. Podgorschek vermisste finanzielle Vorkehrungen in Hinblick auf die Klage eines Mobilfunkbetreibers.

Auf Unterschiede zwischen einer Konzernrechnungslegung und einem Rechnungsabschluss nach dem Bundeshaushaltsrecht, insbesondere bei der Bewertung von Beteiligungen machte Werner Groiß (V) aufmerksam. Der neue Bundesrechnungsabschluss mache die Überschuldung des Staates und den Substanzverzehr auf Kosten der Zukunft deutlicher als bisher, sagte der Abgeordnete.

Positive Aspekte im Budgetvollzug 2013
Der Budgetvollzug des Jahres 2013 zeige durchaus auch erfreuliche Aspekte, etwa einen positiven Primärsaldo, sagte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), er liefere auch Hinweise darauf, wer den Staat finanziere, in erster Linie der Faktor Arbeit, während Vermögen und Kapital unterdurchschnittliche Beiträge leisteten. Dies sei als Handlungsaufforderung zu verstehen, meinte Krainer. Die zunehmende Summe an Rücklagen lasse befürchten, dass dem Finanzminister die Budgetsteuerung entgleiten könnte, wenn alle Ressorts zugleich ihre Rücklagen verwenden wollten. Krainers Vorschlag lautet, Rücklagen budgetwirksam zu bilden.

Für die beachtlichen Unterschiede in den Resultaten der Finanzierungsrechnung und der Ergebnisrechnung interessierte sich Kathrin Nachbaur vom Team Stronach.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erläuterte den Abgeordneten die Gliederung des neuen Bundesrechnungsabschlusses und dessen Erläuterungen. Die Aussagekraft des umfangreichen Zahlenwerks konnte laut Moser wesentlich erhöht werden. Verbesserungspotential, wie es den Wortmeldungen der ParlamentarierInnen zu entnehmen sei, bestehe aber, räumte Moser ein und kündigte gemeinsam mit Ausschussobfrau Gabriele Tamandl (V) Gespräche mit den Budgetsprechern der Fraktionen über die Weiterentwicklung des Bundesrechnungsabschlusses an.

Die Politik muss Antworten auf wichtige finanzielle Fragen geben
Empfehlungen des Rechnungshofs in Richtung Strukturreformen sieht der Rechnungshofpräsident durch das Resultat der Ergebnisrechnung für 2013, die deutlich schlechter seien als der Voranschlag, untermauert. Es gelte den Ressourcenverbrauch im Sinne der Generationengerechtigkeit zu vermindern. Positiv sei im Jahr 2013 die Exportentwicklung und das Erreichen und Übertreffen vieler Ziele der europäischen 2020-Strategie. Starke Steigerungen bei den Auszahlungen zeigten die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Soziales und Unterricht sowie die Ausgaben für Pensionen. Der finanzielle Spielraum für Investitionen in Forschung und Bildung werde dadurch eingeschränkt. Wie sollen Einsparungen bei der Arbeitsmarktverwaltung erreicht werden, wenn die Arbeitslosigkeit steigt? Wie soll die neue Mittelschule finanziert werden oder die Steuerreform? – Das sind Fragen, vor denen die Politik laut Rechnungshofpräsident Moser steht.

Dazu komme die Einhaltung budgetärer Verpflichtungen gegenüber der EU, merkte Präsident Moser an. Eine Rückkehr des Dezemberfiebers befürchtete auch der Rechnungshofpräsident und stimmte Vorschlägen des Abgeordneten Krainer für eine Vollbudgetierung der Rücklagen zu.

Budgetdienst für Feintuning bei der Haushaltsrechtsreform
Als einen Meilenstein betrachtet auch der Leiter des parlamentarischen Budgetdienstes, Helmut Berger, den neuen Bundesrechnungsabschluss, der bisher nicht mögliche Sichtweisen auf die Entwicklung des Budgets eröffne, insbesondere durch die Einbeziehung der Vermögensrechnung. Berger hielt es für wichtig, die Harmonisierung des Haushaltsrechts zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voranzutreiben, um die Vorteile des Haushaltsrecht gesamtstaatlich nutzen zu können. Auch Berger sah Anpassungsbedarf beim Haushaltsrecht und plädierte bei der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform für ein Feintuning. Dazu gehöre auch die Verbesserung von Unterlagen und Berichten. In der Rücklagendiskussion meinte Berger, die Planungssicherheit der Ressorts sollte besser werden - zugleich sollte man dem Finanzminister ein Steuerungsinstrument lassen, das er brauche. Besser auszurichten sei die Wirkungsorientierung, schloss Berger.

"Österreich hat sein Haushaltsrecht vorbildlich reformiert", sagte Finanzminister Hans Jörg Schelling und berichtete von guten Gesprächen mit den Bundesländern für eine bundesweite Harmonisierung des Haushaltsrechts in Österreich. Zur Evaluierung der Haushaltsrechtsreform sind bereits 350 Vorschläge eingelangt und die darüber einsetzende Diskussion verlaufe gut, sagte Schelling. Anträge auf Rücklagenentnahmen werden vor der Genehmigung in jedem einzelnen Fall geprüft, teilte der Ressortleiter mit. Pensionsrückstellungen sehe das Bundeshaushaltsgesetz nicht vor, weil es sich bei Pensionen um gesetzliche Verpflichtungen handle. Auf eine Rückstellung wegen der Klage eines Mobilfunkbetreibers, habe man nach Prüfung des Prozessrisikos verzichtet. Die Bewertung von Beteiligungen erfolge nach dem Eigenkapital und nicht nach dem Wert des Unternehmens, an dieser Stelle sei der Bundesrechnungsabschluss mit Bewertungen in der Wirtschaft nicht vergleichbar.

In einer weiteren Verhandlungsrunde erinnerte Abgeordneter Kai Jan Krainer daran, dass die Genehmigung von Rücklagenentnahmen durch einzelne Ressorts nicht an eine inhaltliche Prüfung des Finanzministers gebunden war. Der Minister solle seine Steuerungsmöglichkeit aber nicht verlieren, sagte Krainer. Rainer Hable begründete die Ablehnung des Bundesrechnungsabschlusses durch seine Fraktion mit der Ablehnung der Zahlen des Finanzressorts, außerdem kritisierte Hable das Pensionssystem aus finanzieller und budgetärer Sicht. Erwin Angerer (F) zeigte sich besorgt, wie der Ausfall der Finanztransaktionssteuer und der Einnahmen aus dem Steuerabkommen mit Liechtenstein kompensiert werden sollen.

Ablehnungen von Anträgen von Rücklagenentnahmen gebe es bei nichtzweckgebundenen Rücklagen und bei der Finanzierung neuer Projekte, erklärte Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Der Bundesrechnungsabschluss wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zu Kenntnis genommen, der vorläufige Voranschlagsvergleich vom März 2014 gilt als miterledigt.

Österreichische Budgetpolitik und europäische Fiskalregeln
Der Bundesvoranschlag für 2015, den der Nationalrat im Mai 2014 beschloss, baute auf einer BIP-Prognose von 1,7% auf und sah ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 1,4% sowie eine Senkung des strukturellen Defizits um 0,1% auf 0,9% des BIP vor. Die deutlich ungünstigere Konjunktur – die BIP-Wachstumsprognose lautet nunmehr auf 1,2% - dürfte das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit auf 1,9% des BIP erhöhen. Diese Entwicklung teilte die Bundesregierung der EU-Kommission und der Eurogruppe fristgerecht bis 15. Oktober in einer Übersicht zur Haushaltsplanung von Bund, Ländern und Gemeinden für das kommende Jahr mit. Darin skizziert die Regierung ihre langfristige und stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftsstrategie für nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung. Ziel ist ein strukturell ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates ab 2016 und eine sukzessive Senkung der Staatsschuldenquote. Wachstum und Beschäftigung werden mit Investitionen in Bildung, Forschung, Entwicklung und Infrastruktur forciert und Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheitspolitik, öffentliche Verwaltung, Förderungen, Arbeitsmarkt und Steuern fortgesetzt, berichtete Finanzminister Schelling nach Brüssel.

Schelling: Derzeit kein Euro für eine Steuerreform im Budget 2015
Eingangs der Debatte teilte Finanzminister Hans Jörg Schelling mit, dass das Maastricht-Defizit im Jahr 2014 wegen der deutlich veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2,8% des BIP statt 2,7% betragen und das strukturelle Defizit 1% ausmachen werde. 2015 wird das BIP-Wachstum voraussichtlich 1,2% ausmachen. Infolge der neuen volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung wachse das BIP, zugleich aber auch die Staatsverschuldung. Schelling verhehlte nicht, dass ihm der Budgetvollzug im Jahr 2015 Sorgen bereite. Das strukturelle Defizit liege bei 1%. Die Verschlechterung resultiere aus der steigenden Arbeitslosigkeit, die 600 Mio. € an zusätzlichen Kosten verursache, obwohl Rekordbeschäftigung herrsche. Er führe mit allen BundesministerInnen Konsolidierungsgespräche, teilte der Minister mit, berichtete über eine verschärfte Bekämpfung des Steuerbetrugs und über einen österreichischen Vorschlag, dem Mehrwertsteuerbetrug in der EU durch Einführung der Reverse Charge Einhalt zu gebieten. Gelinge es nicht, das Budget im Jahr 2015 in vernünftige Bahnen zu lenken, müsste Österreich 2016 mit EU-Sanktionen rechnen. Für eine Steuerreform gebe es im Budget 2015 keinen Euro.

   

Wichtig für Österreich seien die EU-Programme, denn Österreichs Wirtschaft hänge zu 60% vom Export ab. Öffentliches Geld allein reiche für die Konjunkturbelebung aber nicht aus, meinte Schelling. Es gehe um Anreize für private Investitionen.

Hinsichtlich der Berechnung des strukturellen Defizits habe Österreich seine Kritik bei der EU deponiert, erfuhr Abgeordneter Kai Jan Krainer auf seine diesbezügliche Frage vom Finanzminister, der der EU dazu eine Expertise des WIFO übermittelt hat.

Bei Offensivmaßnahmen fehle es laut Ecofin nicht an Geld, sondern eher an geeigneten Projekten. Österreich habe Projekte im Umfang von 28 Mrd. € in die zuständige Task Force eingebracht. Die Budgetsituation des kommenden Jahres sei angespannt, er hoffe aber, das Budget so vollziehen zu können, wie es der Nationalrat beschlossen hat.

Das Beispiel Oberösterreich zeige, wie groß das Einsparungspotential bei Bund und Ländern sei, sagte Elmar Podgorschek (F) und nannte bundesweit einen Betrag von 6,3 Mrd. €.

Abgeordneter Rainer Hable (N) sah als Hauptursache für die Budgetprobleme Versäumnisse bei dringend notwendigen Reformmaßnahmen an und zeigte sich insbesondere wegen der zunehmenden finanziellen Belastung durch eine negative Pensionsdynamik besorgt.

Während Abgeordneter Andreas Zakostelsky (V) auf Maßnahmen gegen den Steuerbetrug drängte, problematisierte Kai Jan Krainer (S) die Berechnungsmethode für das strukturelle Defizit wegen der prozyklischen Wirkungen, die von diesem Konzept ausgehen. Lobend äußerte sich Krainer zum Einsatz des Finanzministers für die Einführung einer vernünftigen Finanztransaktionssteuer. An dieser Stelle müsse man einen Etikettenschwindel verhindern. Mit Abgeordnetem August Wöginger (V) war sich Abgeordneter Krainer in der Ablehnung des Vorschlags von Elmar Podgorschek einig, bei Ländern und Gemeinden 6,3 Mrd. € einzusparen.

Kritik an strikten Fiskalregeln und Austeritätspolitik
Die konjunkturellen Probleme erfordern ein Gegensteuern - "wann, wenn nicht jetzt" - sagte Bruno Rossmann (G). Österreich und Deutschland stünden am Rande einer Rezession, bei der Steuerreform sei der die Gefahr prozyklischer Wirkungen zu vermeiden. Problematisch seien aber auch die geltenden EU-Fiskalregeln, die ebenfalls prozyklisch wirken. Dieses Problem werden auch die geplanten Investitionen von 315 Mrd. € nicht lösen, weil es sich dabei nicht um frisches Geld handle. Wir brauchen eine Steuerreform, ein Abgehen vom Austeritätskurs, ein Überdenken der strengen EU-Fiskalregeln und ökologische Investitionen, die nachhaltiges Wachstum schaffen. – Einen ernsten Anlass, sich mit dem Thema Pensionen zu befassen, sah angesichts der jüngsten Prognosen Abgeordneter August Wöginger (V).

Finanzminister Hans Jörg Schelling reagierte auf die Ausführungen des Abgeordneten Rossmann mit dem Hinweis darauf, dass in der Vergangenheit auch bei gutem Wachstum Schulden aufgehäuft wurden und es europäischen Länder aktuell nicht gelungen sei, aus der Verschuldung herauszuwachsen, auch wenn sie konjunkturpolitisch Vollgas gaben. Die Befüllung der Transparenzdatenbank erfolge in Übereinstimmung mit den Bundesländern, teilte der Minister mit, der beim Thema Pensionen vor der Entstehung ernster budgetärer Probleme warnte. Das Modell, das Österreich zur Überprüfung der Berechnung des strukturellen Defizits in der EU eingebracht hat.

Die Mittelstandsfinanzierung wolle er gemeinsam mit den Banken verbessern und durch eine Übergangslösung beim Handwerkerbonus vermeiden, dass Menschen Anträge einreichen und dann nichts bekommen. Die Gespräche mit MinisterkollegInnen über die Lösung von Budgetproblemen laufen teilweise sehr konstruktiv, teilweise stehe er erst am Anfang.

Von Abgeordnetem Werner Kogler (G) auf die Entwicklung beim Verkauf der der Balkantöchter der Hypo angesprochen, teilte der Finanzminister mit, dass bei der HETA die Assets bewertet werden und bis Frühjahr 2015 ein Abbauplan erarbeitet werde. Ob die prognostizierten Kosten von 4 Mrd. € halten würden, könnte man jetzt noch nicht sagen. Die Bayern haben ein vertragliches Recht auf Zustimmung zum Verkauf der Hypo-Balkantöchter. Ein Vergleich wäre sinnvoll, komme er nicht zustande, werde Österreich den Klagsweg beschreiten müssen, eine Entscheidung, die noch in diesem Jahr fallen müsse, sagte Schelling. Für die Genehmigung des Verkaufs der Hypo-Südosteuropa-Töchter durch die EU bewertete es der Finanzminister die Beteiligung der EBRD mit 20% am Kauf positiv.

Der Bericht wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Budgetausschuss empfiehlt Zustimmung zum EU-Eigenmittelbeschluss
Das neue EU-Eigenmittelsystem, das der EU-Rat im vergangen Mai beschloss, regelt die Aufbringung der Mittel für den EU-Haushalt bis 2020. Der Beitrag Österreichs sinkt um 30 Mio. € im Jahr 2014, um 20 Mio. € im Jahr 2015 und um 10 Mio. € im Jahr 2016. Insgesamt und im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2020 steigt der jährliche österreichische EU-Beitrag in der neuen Finanzperiode gegenüber der alten Periode (2007-2013) aber von 2,4 Mrd. € oder 0,83% des BNE auf 3,1 Mrd. € oder 0,85% des Bruttonationalprodukts. Der Eigenmittelbeschluss gilt ab 1. Jänner 2014. Der Budgetausschuss empfahl die Genehmigung durch den Nationalrat mit der Mehrheit der Regierungsparteien. Die Frage des Abgeordneten Bruno Rossmann (G), wie es im EU-Budgetstreit weitergehe, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantworten, sagte der Finanzminister, wies auf die Verhandlungen im Ecofin am 8. und 9. Dezember 2014 hin und informierte darüber, dass die Verhandlungen bis September 2015 beendet werden müssen.

Berichte zum bisherigen Budgetvollzug 2014
Ressortberichte zum Budgetvollzug 2014 nahm der Budgetausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Kenntnis. Über Details der Vorlagen informiert die Parlamentskorrespondenz in ihren Meldungen Nr. 1033 vom 7.11.2014 (3.Quartalsbericht 2014, Monatserfolg September), Nr. 866 vom 3.10.2014 (Monatserfolg August), Nr. 1113 vom 24.11.2014) (Monatserfolg Oktober) Nr. 1041 vom 10.11.2014 (Mittelverwendungsüberschreitungen und Haftungen für außerbudgetäre Einheiten).

Die Ergebnisse der Steuereinnahmen vom Oktober seien alles andere als erfreulich, stellte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) fest, konjunkturbedingte Probleme machten sich bemerkbar. Zudem sah der Abgeordnete Aufwertungsbedarf beim Budgetcontrolling-Bericht, insbesondere bat er um zusätzliche Erläuterungen bei der Einkommensteuer. Zudem nahm er Verbesserungspotential bei dem Bericht über die Genehmigungen der Vorbelastungen wahr und forderte Auskunft über Details zu den Haftungsübernahmen der ausgegliederten Rechtsträger, die ihm der Minister zusicherte.

Kritisch betrachtete der Grün-Mandatar die geringen Erträge aus der Abgeltungssteuer mit der Schweiz und Liechtenstein. Finanzminister Schelling räumte diesbezüglich ein, die Einnahmen von Liechtenstein würden voraussichtlich deutlich unter den Prognosen liegen, jene der Schweiz seien noch nicht absehbar. Der Finanzminister informierte die Abgeordneten darüber, dass sich Österreich am automatischen Informationsaustausch über Bankdaten von Steuerausländern ab 2018, eventuell schon 2017 beteiligen werden.

Berichte über Euro-Hilfsprogramm-Länder
Aus Berichten über das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 1041 vom 31.10.2014) erfuhren die Abgeordneten, dass Litauen ESM-Mitglied werden will. Spanien zahlte einen Teil seines ESM-Darlehens Anfang Juli 2014 zurück. An Zypern wurden 600 Mio. € ausbezahlt. Griechenland erhielt von Juli bis September 2014 weitere 2 Mrd. € an Finanzhilfen, nachdem es "Meilensteine" auf dem Weg zu mehr Wettbewerb, einem besseren Abgabenwesen, zu Raumordnung, Korruptionsbekämpfung und Privatisierungen passierte. Irland, das Ende 2013 ohne vorbeugende Absicherung aus seinem Hilfsprogramm ausstieg, zeigte bei seiner ersten Post-Programm-Überwachung eine positive Entwicklung und beabsichtigt, bis zu 18,3 Mrd. € seines IWF-Kredits vorzeitig zurückzuzahlen. Portugal, dessen Finanzhilfeprogramm im Mai 2014 ohne vorbeugende Kreditfazilität endete, konnte im August 2014 Probleme einer Großbank durch rasches Eingreifen der Zentralbank entschärfen. Aktionäre und Gläubiger der Bank tragen Abbaukosten mit. Spanien zeigte im Frühjahr 2014 eine gute makroökonomische Entwicklung und positive Reform-Wirkungen. Zypern erfüllte Vorbedingungen für eine sechste - 1,35 Mrd. Euro-Hilfszahlung - im 3.Quartal 2014 noch nicht, liest man im Bericht.

In der Debatte drängte Bruno Rossmann (G) auf Investitionsprogramme in Griechenland, um die dort bereits sechs Jahre dauernde Rezession zu beenden. Finanzminister Hans Jörg Schelling machte darauf aufmerksam, dass Irland 18 Mrd. € seiner Finanzhilfe vorzeitig zurückzahlen wolle, weil es wieder im Stande sei, sich auf den Kapitalmärkten günstig zu refinanzieren.

Den aktuellen Bericht der Wirkungscontrollingstelle 2013, der Planungen aller Ressorts und obersten Organe sowie alle Ergebnisse zur Bewertung der Zielerreichung umfasst, lobte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als eine kompakte und übersichtliche Darstellung des Berichts. Staatssekretärin Sonja Steßl unterstrich die Bedeutung des Wirkungscontrollings und des dazu vorliegenden Berichts für die Diskussion zur Budgetpolitik in Parlament und Öffentlichkeit. - Da noch Orientierungsbedarf bestehe, wurde die Beratung auf Vorschlag des Abgeordneten Kai Jan Krainer einstimmig vertagt.

Finanzausgleichsreform: Schelling optimistisch, Opposition pessimistisch
Bund, Länder und Gemeinden brauchen Zeit für Beratungen über eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs und haben vereinbart, den geltenden Finanzausgleich um zwei Jahre, bis Ende 2016, zu verlängern. Dieser Vereinbarung trägt eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung. Wegen der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und der Transparenzdatenbank wurde für 2015 und 2016 ein Beitrag des Bundes von jeweils 10 Mio. € vereinbart. Zweckzuschüsse für den Ausbau der Kinderbetreuung und der frühen sprachlichen Förderung an die Länder bleiben aufrecht. 15a-Vereinbarungen über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die thermische Gebäudesanierung und die bedarfsorientierte Mindestsicherung gelten automatisch weiter. Die mit 2014 befristeten Vereinbarungen über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Abgeltung der medizinischen Versorgung der Insassen von Justizanstalten in öffentlichen Spitälern wurden ausdrücklich bis 2016 verlängert. Die im Transparenzdatenbankgesetz vorgesehene Frist für die Einsicht der Länder in Bundesdaten wird um ein Jahr auf den 31. Dezember 2015 verschoben. Im Gebührengesetz wird die Bestimmung für den Kostenersatz an Gemeinden für die Ausstellung gebührenbefreiter Reisepässe verfassungskonform geregelt.

Angesichts jahrzehntelanger Bemühungen um eine Reform des Finanzausgleichs zeigten sich die Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N) wenig optimistisch für die angekündigten Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden. Konzepte für eine Reform des Finanzausgleichs gebe es genug, was fehle sei der politische Wille, sie umzusetzen. Für Rossmann ist es notwendig, Ziele zu formulieren, die über die Budgetkonsolidierung hinausgehen, und sich über die Aufgaben der Gebietskörperschaften klar zu werden, ehe man über die Verteilung der Mittel rede. Die Verflechtungen im Förderwesen, vor allem zwischen Ländern und Gemeinden seien abzubauen, um zu verhindern, die Länder weiterhin in Taschen der Gemeinden greifen, verlangte Rossmann. Rainer Hable wandte sich gegen eine Verlängerung des Finanzausgleichs, verlangte das unüberschaubare Geflecht von Finanzströmen unter dem Titel Finanzausgleich zu durchforsten und Fragen des Föderalismus und einer Steuerautonomie der Länder grundsätzlich zu führen.

Optimistischer als die Opposition sah Finanzminister Hans Jörg Schelling die kommenden Verhandlungen über eine Reform des Finanzausgleichs und erinnerte an seine guten Erfahrungen mit den Ländern als Verhandlungspartnern beim Thema Gesundheitsreform. Es gehe um klare Ziele und die Definition von Aufgaben sowie um eine größere Transparenz der Geldflüsse. Beim Thema Steuerhoheit der Länder wies Schelling auf negative Erfahrungen der Schweiz mit einem ruinösen Steuerwettbewerb zwischen Kantonen hin. Wichtig werde es sein, Kompetenzfragen zu lösen.

Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde mit SP-ÖVP-Mehrheit verabschiedet, der Verlängerung des Finanzausgleichs bis 2016 stimmten auch die Grünen zu.

Klimaschutz: Grüne für Finanzhilfe an Entwicklungsländer
Schließlich beantragte Abgeordnete Christiane Brunner (G) einen finanziellen Beitrag Österreichs zum Gelingen der UN-Klimakonferenzen in Lima 2014 und Paris 2015 ( 803/A(E)). Zusagen zur Finanzierung des Green Climate Funds sollen eingehalten und die österreichischen Verpflichtungen aus dem Copenhagen Accord gegenüber Entwicklungsländern noch vor der Weltklimakonferenz in Lima erfüllt werden. Die Dotierung des 2010 bei der UNO eingerichteten Green Climate Fund mit jährlich 100 Mrd. € US-Dollar bis 2020 wurde den am härtesten von der Erwärmung betroffenen Entwicklungsländern 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen versprochen, um sie bei ihrem Kampf gegen Fluten, Dürre und Stürme zu unterstützen. Bis heute wurde dieses Versprechen nicht eingehalten. Bleibe der Topf leer, werden die Entwicklungsländer bei der Weltklimakonferenz in Paris 2015 CO2-Reduktionsmaßnahmen nicht zustimmen, womit die letzte Chance vertan wäre, einen globalen Klimavertrag zu beschließen, der alle Staaten bindet, befürchten die Grünen. – Der Antrag wurde unter Protest der Antragstellerin sowie der Abgeordneten Werner Kogler und Bruno Rossmann (beide G) auf Vorschlag des Abgeordneten Werner Groiß (V) mehrheitlich vertagt. Finanzminister Schelling teilte den Abgeordneten mit, dass Umweltminister Andrä Rupprechter Österreich bei der Klimakonferenz in Lima vertreten werde und diesbezüglich von der Bundesregierung mit einem Verhandlungsmandat ausgestattet wurde.

 

 

 

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