Städtebund-Initiative gegen Gewalt:
 Ein "Nein" muss genügen"!

 

erstellt am
25. 11. 14
10.00 MEZ

Aktionstage gegen Gewalt in Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt
Wien (städtebund) - "Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen" -das ist das Motto, unter dem die kommenden "16 Tage gegen Gewalt", die alljährliche Schwerpunkttage zum Thema "Gewalt gegen Frauen" stehen. Der Frauenausschuss des Städtebunds und elf österreichische Frauenbüros haben dafür eine Kampagne für eine Online-Petition erarbeitet. Die Aktionstage werden von den Frauenbüros von Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt unterstützt.

"Jede Vergewaltigung ist eine zu viel, es ist wichtig, dafür Bewusstsein zu schaffen", sagt Sandra Frauenberger, Vorsitzende des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes. "Es geht einerseits darum, die Ursachen zu erkennen, andererseits darum, Sensibilisierung in der Öffentlichkeit zu schaffen".

Nur eine von neun Anzeigen führt zu Verurteilung
9:1 - das ist kein Sport-Resultat, sondern das Verhältnis von Anzeigen zu Verurteilungen bei Vergewaltigung in Österreich. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber. Die meisten Sexualdelikte werden allerdings nicht einmal zur Anzeige gebracht.

20 Prozent der Österreicherinnen erfahren körperliche Gewalt und/oder sexuelle Gewalt im Laufe ihres Erwachsenenlebens. 38 Prozent der Frauen kennen psychische Gewalt wie Einschüchterung, Kontrolle, Hausarrest oder Herabwürdigung, 35 Prozent wurden schon Opfer von sexueller Belästigung.

In Österreich ist Vergewaltigung in der Ehe seit 25 Jahren strafbar, aber erst seit 10 Jahren ein Offizialdelikt, also eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Jede Person, die davon erfährt, kann sie anzeigen, die Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Strafrecht: ohne körperlichem Widerstand kein Tatbestand
Derzeit sind sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden. Eine Beurteilung nach geltender Rechtslage ergibt oft keine "Vergewaltigung im eigentlichen Rechtssinne". Wenn eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt "nein" sagt, weint, oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Österreich hat sich mit der Ratifizierung des "Istanbul-Übereinkommens" verpflichtet, dessen Empfehlungen umzusetzen.

Dieses "Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" hat als Kerninhalt eine Verbesserung der Situation für Opfer von sexualisierter Gewalt.

Das Justizministerium arbeitet momentan an einer großen Strafrechtsreform.
"Jetzt ist der beste Zeitpunkt, auch die Schwächen des Gesetzes beim Thema "Vergewaltigung" und "sexuelle Nötigung" aufzuzeigen und zu reformieren. Je mehr Unterschriften desto mehr Nachdruck für diese Forderung. Alle sind aufgerufen, jetzt zu unterschreiben auf http://www.staedtebund.gv.at/gewalt", ruft Frauenausschuss-Vorsitzende Sandra Frauenberger auf.

Zum Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes
Im Frauen- Ausschuss des Österreichischen Städtebundes sind Politikerinnen und Frauenbeauftragte der Mitgliedsstädte vertreten. Ziel der Vernetzung ist es, die Situation der Frauen unmittelbar vor Ort zu verbessern. Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktionen, wie zum Beispiel ein österreichweites Pfeifkonzert gegen Gewalt an Frauen, Aktionen zum "Equal Pay Day" und gemeinsam erarbeitete Resolutionen, machen den Frauenausschuss zu einer wichtigen Plattform für kommunale Frauenpolitik.

"Städte und Gemeinden tragen entscheidend dazu bei, wie sich das Leben im Alltag für Frauen gestaltet, etwa bei der Stadtplanung, beim öffentlichen Verkehr oder bei der Kinderbetreuung. Kommunalpolitik ist daher immer auch Frauenpolitik", betonte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.staedtebund.gv.at/frauen

 

 

 

 

 

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