Direkte Demokratie: Kollision
 mit Handelsrecht undenkbar

 

erstellt am
05. 12. 14
10.00 MEZ

Bürgermeister Schaden gegen Bindung von Aufsichtsräten und Eigentümervertretern
Salzburg (stadt) - „Ein Wirkung des Salzburger Modell der Direkten Demokratie auf ausgegliederte Gesellschaften, an denen die Stadt Salzburg eine Beteiligung hält, war in den Verhandlungen mit den Initiativen-Vertretern nie ein Thema und ist für mich aus grundsätzlichen rechtlichen Überlegungen nicht denkbar“ – so präzisiert und wiederholt Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden seine Position in der jüngst wieder aufgekochten Diskussion zu dem Thema.

Die Aufgaben und Handlungs-Optionen von Aufsichtsräten und Eigentümervertretern seien im Handelsrecht streng determiniert, erklärt Heinz Schaden. Diese müssten ihre Handlungen streng am Wohl des Unternehmens orientieren – Verstöße dagegen sind auch mit strafrechtlichen Folgen bedroht. In den langen und sehr umfassenden Verhandlungen mit den Initiativen-Vertretern über die Ausgestaltung des Salzburger Modells der Direkten Demokratie war daher zumindest für die Stadt Salzburg immer klar, dass diese handelsrechtlichen Grenzen nicht überschritten werden könnten. „Ich kann, will und werde daher meine Haltung in der Frage nicht ändern“, stellt Bürgermeister Heinz Schaden klar.

 

 

 

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