Nach dem Ministerrat

 

erstellt am
03. 12. 14
10.00 MEZ

 Faymann: Wirtschaft und Beschäftigung ankurbeln, europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken
Reform des Amtsgeheimnisses beschlossen - Bericht der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission entgegengenommen
Wien (sk) - Bundekanzler Werner Faymann hat am 02.12. nach dem Ministerrat betont, dass Investitionsprogramme in die europäische Wirtschaft "ganz oben auf der Tagesordnung stehen müssen", solange sich die Konjunkturentwicklung in Europa nicht verbessert. Auch der deutsche Nachbar sei davon überzeugt, dass es neben dem 315-Milliarden-Euro Investitionspaket von EU-Kommissionspräsident Juncker weitere Programme geben muss, um Wirtschaft und Beschäftigung in Europa anzukurbeln und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, berichtete Faymann von seinem gestrigen Besuch in Berlin. Man müsse die Möglichkeiten der Europäischen Union, konjunkturfördernde Maßnahmen zu setzen, "voll nutzen", forderte der Kanzler. "Viele EU-Länder haben Probleme", man dürfe sich auch in Österreich nicht an den Anstieg der Arbeitslosenzahlen, besonders unter Älteren gewöhnen, mahnte Faymann.

Der Bundeskanzler berichtete außerdem, dass der Ministerrat die Novelle zum Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat, mit dem das Amtsgeheimnis reformiert wird. Ab 2016 sollen BürgerInnen demnach ein grundsätzliches Recht auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen erhalten. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer sei es gelungen, mit der Gesetzesvorlage den "schmalen Grat zwischen mehr Transparenz und Wunsch nach Information der Bevölkerung einerseits und Wahrung der Interessen Einzelner und von Betrieben andererseits" zu wahren.

Die Regierung hat heute auch den Bericht der Aufgaben- und Deregulierungskommission entgegengenommen. Der Bericht enthält Vorschläge, wo auf staatlicher Ebene Abläufe und Strukturen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der österreichischen Unternehmen vereinfacht werden können, etwa durch den Einsatz moderner Technologien. Die Umsetzung der Vorschläge bedeutet "harte Arbeit", betonte Faymann, und werde von der Regierung sehr ernst genommen. Der Regierung werde als nächstes ein Bericht zum Förderwesen vorgelegt. "Auch das ist wichtig, weil darin Doppelgleisigkeiten aufgezeigt und Möglichkeiten gegeben werden, konkret im Detail aktiv zu werden", berichtete Faymann.

Zum Thema Steuerreform unterstrich Faymann, dass diese "kommen muss" und "nicht auf die lange Bank geschoben" werden darf. Die Reform soll im März nächsten Jahres beschlossen werden, machte Faymann deutlich. Das sei "politisch lebenswichtig". Es dürfe keinen Zweifel geben, so Faymann: "Diese Koalition muss bis März eine Steuerreform beschließen."


 

 Mitterlehner zu Bundesverfassungs-Gesetznovelle: Recht des Bürgers auf Information wird gestärkt
Zusammenarbeit mit Bayern im Bereich Energie und Wirtschaft optimiert – Nach Stopp des Projekts South Stream notwendig, um Auswirkungen abzufedern – Marktlage ausschlaggebend für Projektende
Wien (övp-pd) "Bei den gestrigen Gesprächen in Bayern haben wir entschieden, die Zusammenarbeit im Bereich Energie und Wirtschaft zu optimieren. Dies ist auch notwendig, um die Auswirkungen des Stopps des South-Stream-Projekts abzufedern", sagte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat im Pressefoyer. Zum Projektstopp habe man bisher aber keine offiziellen Informationen. "Weder Bulgarien noch andere Partner, die an diesem Projekt mitwirken, haben zu diesem Zeitpunkt offizielle Informationen."

Den Vorwürfen einer Blockade durch die Europäische Union sei zu widersprechen. "Dabei ist es um einen 3rd Party Access gegangen, also die Nutzung des Systems durch Dritte, und das sei in EU-Verträgen geregelt. Jeder, der ein solches Projekt realisiert, hat denselben Rechtsrahmen wie in diesem Fall der Antragsteller Gazprom", so Mitterlehner. Gründe für den Stopp könnten auch die schlechte Preisentwicklung bei fossilen Energien und schwierige Finanzierungsmöglichkeiten sein. Was die betroffenen österreichischen Unternehmen anbelangt, seien keine Bestätigungen eingelangt, dass Aufträge storniert worden seien. Auch die Gasversorgung sei nicht beeinträchtigt, da es ein Zukunftsprojekt war, das erst in ein paar Jahren seine Wirkung entfaltet hätte.

"Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Bundesverfassungs-Gesetznovelle Informationsfreiheit stärken wir das Recht des Bürgers auf Information", betont der Vizekanzler. Die Regierung habe sich darauf geeinigt, dass es keinen Informationsbeauftragten, der eine Prüfung durchführen soll, geben wird, "weil wir rechtliche Prüfungsmöglichkeiten haben, die eine rasche Klärung der Angelegenheit möglich machen und die auch vorhanden sind", so Mitterlehner. Zudem gibt es im Gegensatz zu Ländern, in denen es einen Informationsfreiheitsbeauftragten gibt, in Österreich die Volksanwaltschaft, die eine ähnliche Rolle einnimmt.

"Bei der weiteren Entwicklung im Bereich der Arbeitslosigkeit ist das System einer Prüfung zu unterziehen und im Kontext mit Wirtschaftsförderungen und Konjunkturmaßnahmen zu überprüfen", betont Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, denn die Entwicklung der vergangenen Monate sei besorgniserregend. Was die Steuerreform betreffe, so gehe er weiterhin von einer konstruktiven Zusammenarbeit beider Koalitionspartner aus. Schließlich sei ja schon im Regierungsprogramm darauf ein großer Fokus gelegt worden.


 

Schrangl zur Amtsgeheimnisreform: Ausnahmen müssen klar definiert werden
Ablehnung der FPÖ zu einfachgesetzlicher Aufweichung des Ausnahmekatalogs und Forderung nach einheitlicher Regelung
Wien (fpd) - "Ein grundsätzliches Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen wurde von den Freiheitlichen seit jeher gefordert und die Reform des Amtsgeheimnisses wird daher grundsätzlich begrüßt. Es bleibt aber abzuwarten, wie ernst die Regierung die Kritiker im Stellungsnahmeverfahren genommen hat", erklärte der freiheitliche Verhandlungsführer zur Reform des Amtsgeheimnisses, NAbg. Mag. Philipp Schrangl.

Schon im Begutachtungsverfahren zur geplanten Reform des Amtsgeheimnisses fand sich eine Reihe von kritischen Stimmen. Diese befassten sich insbesondere auch mit den Ausnahmen von der Informationspflicht. "Für die FPÖ ist gerade der Katalog der Ausnahmen von besonderer Bedeutung. Insbesondere eine schrankenlose Ausdehnung der Ausnahmen durch einfachgesetzliche bundes- oder landesrechtlicher Regelungen kommt für uns nicht in Frage. Weiters sind einheitliche Regelungen für ganz Österreich gefordert", präzisierte Schrangl die grundsätzlichen Voraussetzungen für die notwendige Zustimmung der FPÖ.

"Es bleibt daher bis zur Zuleitung der Regierungsvorlage an das Parlament abzuwarten, ob die Regierung den wesentlichen Kritikern des Gesetzes Rechnung getragen hat oder nicht. Umfangreiche Verhandlungen werden daher unumgänglich sein", zeigte Schrangl grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft.


 

 Steinhauser zu Informationsfreiheit: Regierungsvorlage noch nicht beschlussreif, Grüne aber verhandlungsbereit
Musiol will Forum Informationsfreiheit in die Gespräche einbeziehen
Wien (grüne) - "Nachdem sich die heute im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses praktisch nicht vom vielfach kritisierten Vorentwurf unterscheidet, gibt es derzeit keine Zustimmung der Grünen dazu im Parlament", reagiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, signalisiert aber trotz der Kritik Grüne Verhandlungsbereitschaft. Das Gesetz braucht im Parlament die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten, weshalb Steinhauser dennoch gute Chancen sieht, Verbesserungen durchzusetzen.

Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol wünscht sich bei den folgenden Parteienverhandlungen auch die Einbindung des Forums Informationsfreiheit. Für Musiol wäre es ein neuer Stil, KompetenzträgerInnen gleich in die Gespräche mit einzubinden. Steinhauser will in Verhandlungen sicherstellen, dass allfällige Ausnahmen von der Informationsfreiheit präzise und abschließend im Gesetz aufgezählt sind und nicht wie vorgesehen mit einfachem Gesetz erweitert werden können. "Wenn das kommt, wird die Informationsfreiheit schrittweise wieder ausgehöhlt werden", sieht Steinhauser das als Schlüsselfrage. Außerdem will Steinhauser einheitliche Standards, wie BürgerInnen zu Informationen kommen und nicht unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern. Auch die Frage der Durchsetzbarkeit und des Rechtsschutzes, beispielsweise mit Hilfe eines Informationsfreiheitsbeauftragten, soll bei Parteiengesprächen verhandelt werden.
Für die Grünen werden Verfassungssprecherin Daniela Musiol und Justizsprecher Albert Steinhauser die Verhandlungen führen.


 

Alm begrüßt Paradigmenwechsel in puncto Amtsgeheimnis
Skepsis gegenüber der konkreten Ausgestaltung bleibt
Wien (neos) - "Es ist längst an der Zeit, dass das noch aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis durch ein Informationsfreiheitsgesetz ersetzt wird, um eine transparentere Verwaltung zu fördern", so Niko Alm. "Insofern ist der Beschluss, den die Regierung heute gefällt hat, sehr zu begrüßen."

Bedenklich stimmt allerdings, dass es keine größeren Änderungen zum bereits im März vorgelegten Begutachtungsentwurf geben wird. Auf den von vielen Seiten geforderten Informationsbeauftragen zu verzichten, ist ein großes Versäumnis. Ebenso kritisch sind die - offenbar gleichbleibenden - weit gefassten Ausnahmeregelungen zu sehen: hier ist die Möglichkeit vorgesehen, per Gesetz weitere Ausnahmeregelungen nachzureichen.

"Zudem kommt, dass NEOS sich in diesem Zusammenhang EIN Informationsfreiheitsgesetz für das gesamte Bundesgebiet gewünscht hätte. Wenn den Ländern die Möglichkeit von Ausführungsgesetzen eingeräumt wird, besteht die große Gefahr, dass der Zugang zu Information zersplittert wird und es letztlich zu Rechtsunsicherheit kommt.", schließt Niko Alm.

 

 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern (bis zur Aktualisierung um 10:00 Uhr) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at