Handwerkerbonus geht nahtlos in Verlängerung

 

erstellt am
02. 12. 14
10.00 MEZ

Technische Lösung zwischen Finanzministerium und Wirtschaftskammer Österreich steht per 1. Dezember - Förderanträge können auch 2014 noch eingereicht werden
Wien (bmf) - Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 19.11. weitergeführt. Eine dementsprechende technische Voraussetzung wurde in Abstimmung zwischen Finanzministerium, Wirtschaftskammer Österreich und Bausparkassen geschaffen. "Der Handwerkerbonus hat sich als Impulsgeber für die österreichische Wirtschaft erwiesen. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Aktion nahtlos fortsetzen können", so Finanzminister Hans Jörg Schelling. Für den Handwerkerbonus standen für 2014 bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Mit einer Änderung der Richtlinien durch das BMF ist es möglich, weiter Anträge zu stellen und noch 2014 zu profitieren.

2015 stellt die Bundesregierung vereinbarungsgemäß bis zu 20 Millionen Euro für Arbeitsleistungen von Handwerkern, die zwischen dem 19.11.2014 und 31.12.2015 erbracht werden, als Förderleistung bereit. "Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, die redlichen Wirtschaftstreibenden, die gesetzestreu agieren und wiederum für Steueraufkommen und Wirtschaftswachstum sorgen, zu unterstützen. Mit dem Handwerkerbonus setzen wir auch ein deutliches Zeichen gegen Schwarzarbeit", so Finanzminister Schelling weiter.

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: "Ich bedanke mich ausdrücklich bei Finanzminister Schelling für seinen konstruktiven und dynamischen Einsatz, um eine nahtlose Weiterführung des - sowohl bei Konsumenten wie auch heimischen Betrieben - erfolgreichen Handwerkerbonus zu ermöglichen. Gerade wenn das Wirtschaftswachstum stagniert, brauchen wir positive Impulse und Anreize für Investitionen. Der Finanzminister und ich wollten daher keine Unterbrechung einer erfolgreichen Aktion - und ist es uns daher darum gegangen, eine Brücke von 2014 zu 2015 trotz ausgeschöpfter Mittel im heurigen Jahr zu bauen. Der Finanzminister und ich wollen keine frustrierten Kunden, wir wollen keine frustierten Betriebe, wir setzen auf positive Investitionsimpulse, die Österreich dringend braucht und die auch dem Pfusch entgegenwirken."

Privatpersonen, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch nehmen, haben also weiterhin die Chance auf Förderung von bis zu 600 Euro.

Eine Antragsstellung ist somit ab 1. Dezember möglich. Die betreffenden Unterlagen stehen auf http://www.handwerkerbonus.gv.at zum Download zur Verfügung und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.

 

 

 

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