Nach dem Ministerrat

 

erstellt am
11. 12. 14
10.00 MEZ

 Faymann zu Steuerreform: Alle Kräfte mobilisieren, um Kaufkraft zu stärken und Wirtschaft anzukurbeln
Ministerrat: Islamgesetz und Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am 10.12. im Pressefoyer nach dem Ministerrat im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation in Österreich betont, dass es wichtig sei, die Kaufkraft zu stärken und Betriebe davon zu überzeugen zu investieren. "Wir können uns nur aus der Krise herausinvestieren", sagte Faymann. Das positive Investitionsklima in Österreich solle hervorgestrichen werden. "Wir sind bisher gut durch die Krise gekommen und werden alles daran setzen, dass wir trotz eines nicht so stark prognostizierten Wirtschaftswachstums alle nationalen Kraftanstrengungen mobilisieren, und dazu gehört auch die Steuerreform", betonte der Bundeskanzler.

Hierbei liege es in der Natur der Sache, dass bei Verhandlungsbeginn der jeweilige Standpunkt klargemacht wird, der bei der SPÖ lautet: "5,9 Mrd. Euro Entlastung sind nötig, um die Kaufkraft zu stärken."

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Russland-Konflikt betonte der Kanzler, dass "wir alle Möglichkeiten nutzen, dass im Interesse der Bevölkerung das Minsker Abkommen zum Waffenstillstand eingehalten wird". Diesen Standpunkt habe der Kanzler gestern in einem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin dargelegt. In Sachen South Stream erläuterte der Bundeskanzler, dass die Baugenehmigung für das Pipeline-Projekt durch Bulgarien deshalb nicht erteilt wurde, weil nicht gesichert sei, ob das Projekt EU-rechtskonform ist.

Zum EU-USA Freihandelsabkommen TTIP betonte Faymann, dass er den Parlamentsbeschluss zum Investorenschutz dazu respektiere und als Grundlage für seine Gespräche auf EU-Ebene nütze. Ein Regierungsbeschluss liege noch nicht vor, aber ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag, der sich gegen eine Investorenschutzklausel in Freihandelsabkommen zwischen Rechtsstaaten ausspricht.

Der Ministerrat hat heute das Islamgesetz beschlossen. "Die Neufassung ist eine Anpassung an zeitgemäße Fragestellungen und bietet Rechtssicherheit sowie klare Definitionen von Rechten und Pflichten einer Religionsgemeinschaft", betonte der Kanzler und bezeichnete das Gesetz als "weiteren Beleg dafür, dass auch bei schwierigen Materien mit kontroversiellen Diskussionen" positive Beschlüsse möglich seien.

Auch das Fortpflanzungsmedizingesetz wurde heute vom Ministerrat beschlossen, das für den Kanzler ein "Nachziehen und Anpassen der österreichischen Rechtslage an internationale Standards" sei.


 

 Mitterlehner: Handelsabkommen stärken Exportland Österreich
Ministerrats-Beschlüsse über Islamgesetz sowie zeitgerechtes Fortpflanzungsmedizingesetz - Debatte über Freihandelsabkommen, reformierter Investitionsschutz hilft Exporteuren
Wien (övp-pk) - "Wir haben heute einige wichtige Themen beschlossen. Das ist ein Zeichen dafür, dass sich Qualität und Quantität der Erledigungen gut entwickeln", hält ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner im Pressefoyer nach dem Ministerrat fest. Neben dem Islamgesetz wurde auch das modernisierte Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen. "Viele ethische Fragen wurden diskutiert. Wir tragen den Beschluss vor allem deswegen mit, weil es eine klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gibt. Daher braucht es eine Neuregelung", so der Vizekanzler. Bezüglich der Präimplantationsdiagnostik (PID) verweist Mitterlehner auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. "Wir haben auch im neuen Gesetz klare Festlegungen, die den Vorwurf, dass 'Designerbabys' möglich würden, entkräften. Insgesamt legen wir damit einen zeitgerechten und international vergleichbaren Entwurf vor", so Mitterlehner.

Zum ebenfalls diskutierten Thema des EU-USA-Freihandelsabkommens TTIP hält der Wirtschaftsminister fest: "Auf Basis eines umfangreichen Konsultationsprozesses haben wir der EU-Kommission das Verhandlungsmandat für TTIP erteilt. Auch das Bundeskanzleramt war in diese Entscheidung einbezogen. Der Bundeskanzler hat sich mehrmals positiv geäußert und sich auch im Rahmen von Schlussfolgerungen des Europäischen Rats dafür ausgesprochen", betont Mitterlehner. Zuletzt haben die Staats- und Regierungschefs im Juni den raschen Abschluss neuer Freihandelsabkommen einschließlich TTIP vorgeschlagen.

"Bezüglich des geplanten Investitionsschutzes haben auch wir die Bedenken des Nationalrats in Brüssel eingebracht. Inzwischen hat die EU-Kommission die Investitionsschutzregeln für das mit Kanada geplante Abkommen weiterentwickelt und ist damit auf Befürchtungen der Kritiker eingegangen. Ein gut gemachter Investitionsschutz hilft unseren Exportunternehmen", betont Mitterlehner. Im Kanada-Abkommen wurde das Schiedsgerichtsverfahren reformiert und eingegrenzt. Staaten behalten die Entscheidungsfreiheit, weil das "right to regulate" gilt und jeder Vertragspartner das Schutzniveau nach eigenem Ermessen festlegen kann. "Auch der deutsche Vizekanzler Gabriel von der SPD sieht dieses Abkommen als das bisher beste im Bereich Freihandel und Investitionsschutz", so Mitterlehner.

"Aus diesen Gründen ist es überholt zu sagen, dass wir nicht wissen, was ein gutes Investitionsschutz-Abkommen ist. Und für eine überholte Vorgangsweise und einen rein populistischen Regierungsbeschluss stehe ich nicht zur Verfügung. Denn es gibt auch schon eine klare Aussage der Europäischen Kommission, dass die Regelungen für TTIP verbessert und die Anliegen der Konsumenten berücksichtig werden sollen", stellt Mitterlehner klar. Rund um den in TTIP geplanten Investitionsschutz läuft noch die Auswertung des Konsultationsverfahrens durch die EU-Kommission. Mitterlehner hat dazu bereits eingebracht, dass die Stellungnahmen berücksichtigt und entsprechend aufgearbeitet werden müssen, um die öffentliche Akzeptanz des Abkommens mit den USA zu sichern.

Ebenfalls im Ministerrat diskutiert wurde das Thema "South Stream". "Wir warten hier die Entwicklungen auf der EU-Ebene ab.
Man kann nicht von einer Blockade sprechen, wenn die EU rechtliche Verträge, die für sie selbst gelten, auch für Dritte einfordert. Das war das Problem bei den Verhandlungen, und nicht die Rechtssituation in Bulgarien oder einem anderen Land", betont Reinhold Mitterlehner.


 

Heinisch-Hosek: Durchbruch beim Fortpflanzungsmedizingesetz
Langjährige frauenpolitische Forderung umgesetzt – Fortpflanzungsmedizingesetz im Ministerrat beschlossen
Wien (bmbf) - "Mit dem heutigen Beschluss wird eine jahrzehntelange frauenpolitische Forderungen umgesetzt", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek angesichts des Beschlusses über das Fortpflanzungsmedizingesetz im Ministerrat. Damit sei der Weg frei für eine Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, so Heinisch-Hosek, die darauf verweist, dass Österreich damit an internationale Standards anschließe.

Wichtige Forderungen seien umgesetzt, so etwa die Möglichkeit des Erhalts der Samenspende für lesbische Paare, die Präimplantationsdiagnostik (PID) werde unter bestimmten Voraussetzung zulässig und eine Eizellenspende wird unter bestimmten Bedingungen möglich. Zusätzlich werde ein Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot eingeführt.

Die Änderung des Gesetzes war aufgrund des VFGH-Urteils notwendig, Österreich gehe aber einen Schritt weiter, so Heinisch-Hosek. "Mit den Änderungen schaffen wir ein modernes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz", so die Frauenministerin. Die Diskriminierung lesbischer Paare in diesem Bereich werde endlich beseitigt. "Mit der Zulassung der PID unter bestimmten Voraussetzungen wird verhindert, dass Frauen immer wieder die Belastung einer Fehlgeburt erleben müssen und teils teure Behandlungen im Ausland machen, wo keinerlei Einfluss auf die Qualität genommen werden kann," betont Heinisch-Hosek weiters. "Da die Belastung einer Fehl- oder Todgeburt für die Schwangere wesentlich größer ist als eine Untersuchung vor der Implantation des Embryos, wird durch die PID unnötiges Leiden verhindert." Die Möglichkeit der Eizellenspende unter strengen Voraussetzungen verhindere, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Medizin zu erhalten. Mit einem dezidierten Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot werde außerdem kommerzielle Leihmutterschaft verhindert, so die Ministerin.

"Das Gesetz ist fortschrittlich, setzt aber auch klare Regeln fest, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen welche Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung möglich sein sollen", betont Heinisch-Hosek, die abschließend festhält: "Mit dem neuen Gesetz werden die Lebens-Wirklichkeiten von vielen Familien anerkannt. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung aller Familienformen - Familie ist bunt und das ist gut so!"


 

Brandstetter: Mehr Rechtssicherheit durch neues Fortpflanzungsmedizingesetz
Ministerrat beschließt Modernisierung des FMedG
Wien (bmj) - Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll modernisiert werden. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Mit der gemeinsam von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Justizminister Wolfang Brandstetter erarbeiteten Novelle, soll ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden und damit klare Rahmenbedingungen für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz geschaffen werden. "Ich freue mich, dass wir mit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich schaffen. Wir folgen hier den Vorgaben der höchstgerichtlichen Judikatur - und modernisieren das rund 20 Jahre alte Gesetz", zeigte sich Justizminister Brandstetter über den Beschluss erfreut.

Wie bisher, soll die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch weiterhin nur bei medizinischer Notwendigkeit oder Gefahr der Übertragung einer schweren Erkrankung möglich sein. In Umsetzung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses soll auch weiblichen homosexuellen Paaren der Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung künftig ermöglicht werden. Anpassungen soll es auch bei der In-vitro-Fertilisation geben. Die Präimplantationsdiagnostik soll grundsätzlich weiterhin verboten bleiben, die Novelle ermöglicht aber erstmals Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen. So soll die PID künftig bei nachgewiesenem hohem Risiko einer schweren nicht behandelbaren Erbkrankheit; nach drei erfolglosen IVF Versuchen oder drei Fehlgeburten zur Überprüfung der Lebensfähigkeit des Embryos durchgeführt werden dürfen. Die Novelle sieht auch die Zulassung der Eizellenspende für nicht fortpflanzungsfähige Frauen vor.

Diese Neuerungen sollen nur unter ganz klar geregelten Rahmenbedingungen zugelassen werden. Darüber hinaus wurde aufgrund der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren das Kindeswohl im heute beschlossenen Entwurf, noch stärker in den Vordergrund gestellt und die Vorgaben noch enger gefasst. Eine Verschärfung soll auch in den Strafbestimmungen vorgenommen werden: bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften soll die Strafe von bisher maximal 36.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.

Die Neuregelungen sollen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

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