Sicherungspakt: OK der Landesregierung,
 Renzis Brief an Wien

 

erstellt am
17. 12. 14
10.00 MEZ

Bozen (lpa) - Einen wichtigen Schritt hin zu einer neuen Finanzregelung zwischen Land und Staat hat die Landesregierung an 16.12. gesetzt: "Wir haben das Einvernehmen zum entsprechenden Passus im Stabilitätsgesetz gegeben, weil er alle getroffenen Vereinbarungen übernimmt", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Indes hat Ministerpäsident Matteo Renzi auch Wien über die Übereinkunft informiert.

Damit die im Sicherungspakt getroffenen Vereinbarungen auch Gesetzeskraft erhalten, bedarf es eines "verstärkten" Gesetzes, also eines, das im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern ausgehandelt worden ist. "Nur so kann der Abschnitt 6 des Autonomiestatuts, der die Finanzierung regelt, abgeändert werden", so Kompatscher. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang den Abänderungsantrag analysiert, den die Regierung zum Stabilitätsgesetz einbringen wird und der die Inhalte des Sicherungspakts übernimmt. "Alle Vereinbarungen sind eingehalten worden, deshalb haben wir heute unser Einvernehmen gegeben", so der Landeshauptmann, der darauf verweist, dass nun auch jenes aus Trient sowie jenes der Region folgen müsse.

Das Einvernehmen der Region ist vor allem deshalb notwendig, weil die neue Regelung im Stabilitätsgesetz in einem Punkt sogar noch über den Sicherungspakt hinausgeht. "Wir haben noch nachträglich aushandeln können, dass künftig der Region nicht mehr zwei, sondern nur noch ein Zehntel der Mehrwertsteuer zusteht und das so frei werdende Zehntel an die Länder geht", so Kompatscher. Künftig kassiert demnach der Staat weiterhin ein Zehntel der im Land erwirtschafteten Mehrwertsteuer, ein Zehntel geht an die Region und die restlichen acht (statt bisher sieben) Zehntel kann das Land einstreichen.

Am Vormittag des 16.12. hat indes Ministerpräsident Matteo Renzi die ebenfalls zwischen Rom, Bozen und Trient ausgehandelte Verbalnote an Bundeskanzler Werner Faymann unterzeichnet. Darin wird explizit auf die Streitbeilegung von 1992 verwiesen, betont, dass eine neue Finanzregelung im Einvernehmen mit den Ländern getroffen worden sei und dieses Einvernehmen auch bei künftigen Änderungen von Statut oder Finanzregelung gesucht werde.

Landeshauptmann Kompatscher hat die Landesregierung zudem darüber informiert, dass die Expertengruppe ihre Arbeit aufgenommen habe, die einen Vorschlag für die Neuordnung des Kompetenzgefüges zwischen dem Staat und den Ländern Südtirol und Trentino erarbeiten soll. Kompatscher erinnerte daran, dass eine Überarbeitung des Autonomiestatuts in zwei Phasen vereinbart worden sei. Während in einer zweiten Phase ein Autonomiekonvent über alle grundlegenden Fragen befinden soll, gehört die erste Phase der Überarbeitung der Kompetenzen: "Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, die in den letzten Jahren durch Gerichtsurteile verloren gegangenen Zuständigkeiten wiedergewinnen, sie langfristig absichern und eventuelle zusätzliche Kompetenzen, etwa jene für den Bereich Umwelt dazu bekommen", so der Landeshauptmann.

Die Arbeitsgruppe besteht aus zehn von Südtirol und dem Trentino ernannten Experten im Bereich des Verfassungsrechts, und zwar aus Christoph Perathoner, Karl Zeller, Esther Happacher, Lorenzo Dellai, Francesco Palermo, Marco Boato, Luca Zeni, Roberto Toniatti, Giuseppe Detomas und Giuseppe Volpe. Sie soll nun "rasch und unmittelbar" (O-Ton Kompatscher) einen Vorschlag ausarbeiten, der danach den Landesregierungen, den Landtagen und mit deren OK dem Parlament unterbreitet werden soll.

 

 

 

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