Weihnachten – Zeit der Begnadigungen

 

erstellt am
16. 12. 14
10.00 MEZ

30 Insassen freuen sich über ein Weihnachtsfest zu Hause
Wien (bmj) - 30 Insassen werden heuer Weihnachten aufgrund der Weihnachtsbegnadigung zu Hause bei ihren Angehörigen verbringen. Am 17. Dezember 2014 öffnen sich die Tore der Justizanstalt für die vom Bundespräsidenten begnadigten Insassen. „Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen ermöglichen wir mit Weihnachtsbegnadigungen einen frühzeitigen Neustart in ein Leben nach der Haft und ein Fest im Kreis der Familie. Gerade ein sozialer Rückhalt und eine breite Unterstützung sind wichtige Erfolgsfaktoren für die Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Bundesland/Anzahl der Häftlinge
Wien 3
Niederösterreich 16
Oberösterreich 3
Steiermark 4
Kärnten 1
Tirol 3
Burgenland, Salzburg, Vorarlberg 0

Wer kommt für eine Weihnachtsbegnadigung in Frage?
Für eine Begnadigung in Frage kommen Insassen, die leichtere Delikte begangen haben, wie z.B. einfache Diebstähle, Betrugsdelikte, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflicht

Voraussetzung für eine Weihnachtsbegnadigung ist u.a., dass die verhängte Strafe fünf Jahre nicht überstiegen hat, ein bestimmter Strafteil schon verbüßt ist, ein maximaler Strafrest nicht überschritten ist und nicht zu viele Vorstrafen vorliegen. Ausgeschlossen sind z.B. Insassen, die wegen Sexualdelikten, absichtlicher schwerer Körperverletzung, Delikten nach dem Suchtmittelgesetz oder fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht verurteilt wurden und Personen, die im Maßnahmenvollzug angehalten werden (geistig abnorme Rechtsbrecher).

Ablauf der Weihnachtsbegnadigung
Die Leiter der Justizanstalten legen wegen dem Bundesministerium für Justiz nach bestimmten Kriterien von Amts jene Fälle vor, in denen eine Weihnachtsbegnadigung möglich erscheint. Das Bundesministerium für Justiz prüft die vorgelegten Fälle (anhand u.a. der Urteile, Strafregisterauskünfte, Berichte des Sozialen Diensts über Aussicht auf ein redliches Fortkommen) und erstattet einen Gnadenvorschlag, der vom Justizminister genehmigt werden muss.

Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten übermittelt, der seinerseits die Vorlagen prüft und mit Entschließung genehmigt. Nach der Entschließung des Bundespräsidenten werden die Justizanstalten verständigt. Die begnadigten Insassen werden zu einem im Erlass festgesetzten Stichtag (heuer ist es der 17. Dezember 2014) bedingt entlassen (Probezeit: drei Jahre).

Ein wenig Geschichte
Weihnachtsbegnadigungen haben in Österreich eine lange Tradition. Bereits im 19. Jahrhundert wurden wiederkehrende Sammelbegnadigungen durchgeführt. Zwischen 1938 und 1945 waren sie völlig abgeschafft. Die erste Weihnachtsbegnadigung erfolgte wieder im Jahr 1946, seither findet diese besondere Form von Einzelgnadenerweisen jährlich statt.
Im Jahr 2013 wurden 18 Personen zu Weihnachten begnadigt, im Jahr 2012 34.

 

 

 

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