OÖ: Ein Jahr Verwaltungsgerichtsbarkeit neu

 

erstellt am
31. 12. 14
10.00 MEZ

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zieht eine positive Bilanz
Am 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit 37 Richterinnen und Richtern - als eines von 11 Verwaltungsgerichten österreichweit - seine Arbeit aufgenommen und sorgt seither für umfassenden Rechtsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts in Oberösterreich. Ziel dieser Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit war eine Verbesserung des Rechtsschutzes durch eine Vereinfachung des Instanzenzuges: Der Rechtsweg innerhalb der Verwaltung wurde durch die Reform grundsätzlich abgeschafft, sodass die Verwaltung seither durchgehend durch unabhängige Gerichte kontrolliert wird. Die neuen Verwaltungsgerichte haben eine Vielzahl von Behörden und Sonderbehörden (rund 120) abgelöst, wodurch die Rechtsschutzlandschaft deutlich übersichtlicher und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht vereinfacht wurden. Die Verwaltungsgerichte in den Ländern gewährleisten zudem die räumliche Nähe zum Recht.

Nach nunmehr einem Jahr "Verwaltungsgerichtsbarkeit neu" zieht der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich Dr. Johannes Fischer eine positive Bilanz: "Erfolgskritisch für das Gelingen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit war insbesondere die Startphase. Denn ergänzend zum eigenen laufenden Akteneingang kam die Übertragung von am 31. Dezember 2013 bei den durch die Reform aufgelösten Rechtsschutzeinrichtungen anhängigen Verfahren. Das bedeutet, dass wir unsere Tätigkeit mit einem gewaltigen Startpaket aufnehmen mussten. Durch das besondere Engagement unserer Richterinnen und Richter sowie Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist es bereits im ersten Jahr gelungen, neben der Erledigung des laufenden Akteneingangs, auch die übernommenen ‚Startpakete' zum Großteil abzubauen. So wurden von den knapp 1.400 übernommenen ‚Altverfahren' mittlerweile rund 93 % erledigt und damit für Rechtsschutz und Rechtssicherheit für die Betroffenen gesorgt."

Von den bisher insgesamt mehr als 3.100 Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich in den verschiedensten Rechtsbereichen (Baurecht, Naturschutzrecht, Jagdrecht, Vergaberecht, Apothekenrecht, Disziplinarrecht verschiedener Berufsgruppen, Verkehrsrecht, Betriebsanlagenrecht und viele andere) wurden nur rund 5 % beim Verwaltungsgerichtshof angefochten. In 95 % der Fälle war das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hingegen de facto die letzte Instanz. In diesen Zahlen spiegelt sich wider, dass die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich über eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung verfügen. Gewinner der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 sind daher jedenfalls die Rechtsschutzsuchenden, denn der neu gestaltete Rechtsschutz ermöglicht eine hochqualitative Abwicklung der Verfahren und sorgt so für Rechtsrichtigkeit und frühzeitige Rechtssicherheit.

Eine wesentliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger wird die Übersiedelung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich Mitte des Jahres 2015 mit sich bringen: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich - das bisher an zwei Standorten in Linz und Urfahr zu finden ist - wird in neue Räumlichkeiten in der Volksgartenstraße 14, 4020 Linz, ziehen. Dies hat den Vorteil, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich künftig besser erreichbar sein wird.

Überdies wird am neuen Standort eine Servicestelle eingerichtet, die den Rechtsschutzsuchenden bei Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Verfügung stehen wird.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.lvwg-ooe.gv.at

 

 

 

 

 

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