Jugendschutz: Gesetzliches Verbot von Shishas
 und E-Zigaretten in Kärnten vorbereitet

 

erstellt am
08. 01. 15
11.30 MEZ

LHStv.in Prettner schickt Entwurf zur Änderung des Jugendschutz-Gesetzes in Begutachtung
Klagenfurt (lpd) - Geht es nach Kärntens Gesundheits- und Jugendschutzreferentin LHStv. Beate Prettner, werden in Kärnten zukünftig Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren vor möglichen gesundheitlichen Schäden durch das Rauchen von Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten geschützt. Grundlage dafür soll ein von ihr bereits in Begutachtung befindlicher Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sein, das E-Shishas und E-Zigaretten für unter 16jährige verbietet.

"Expertengremien wie der Kärntner Suchtbeirat und die WHO haben sich bereits unter Hinweis auf mögliche Gesundheitsschädigung für ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas ausgesprochen. Dazu kommt, dass der Konsum dieser Rauchwaren den Griff zu definitiv gesundheitsschädlichen Tabakwaren begünstigt. Ich sehe es als meine Verantwortung als Politikerin, genauso wie als Mutter, Kinder und Jugendliche vor den schweren Folgen von Zigaretten und Co. zu schützen", so Prettner.

Bislang ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bereits verboten. Von dem Verbot bis dato ausgenommen waren Shishas (Wasserpfeifen), E-Shishas und E-Zigaretten. Das soll sich mit der von Prettner angepeilten Gesetzesänderung nun ändern. Die verbotenen Genuss- und Suchtmittel dürfen den Kindern oder Jugendlichen auch nicht angeboten oder ihnen verkauft werden.

 

 

 

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