Zukunftskoalition legt neues
 Untersuchungsausschussgesetz vor

 

erstellt am
23. 01. 15
11.00 MEZ

SPÖ, ÖVP, Grüne: Neues Untersuchungsausschussgesetz untermauert das Minderheitenrecht und steht für ein starkes Kontrollsystem des Kärntner Landtages.
Klagenfurt (lpd) - Der Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages hat am 22.01. nach seiner 25. Sitzung das neue Kärntner Untersuchungsausschussgesetz präsentiert. Die Zukunftskoalition von SPÖ, ÖVP und den Kärntner Grünen beschloss damit den Fahrplan zur grundlegenden Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. "Ein U-Ausschuss kann künftig auch von einer Minderheit im Landtag eingesetzt werden. Die Opposition hat auch das Recht, den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende zu nominieren", bringt SPÖ-Klubobmann LAbg. Herwig Seiser die wichtigsten Neuerungen auf den Punkt. Damit wird der Untersuchungsausschuss zu einem Kontrollsystem der Opposition. Bisher konnte nur eine Landtagsmehrheit einen Untersuchungsausschuss beschließen.

Neben dieser Systemumstellung bringt die Reform eine neue Verfahrensordnung. "Eine klare Forderung war die Stärkung der Position des Rechtsbeistandes in der Person eines Richters bzw. Richterin oder Staatsanwaltes bzw. Staatsanwältin in Ruhe. Dieser wird mit mehr Rechten und Pflichten ausgestattet und ergänzend zu den Landtagsabgeordneten als Mitglied vom Untersuchungsausschuss bestimmt. So wird künftig vom Rechtsbeistand ein Feststellungsbericht bestimmt, der einen objektiven und integrativen Bestandteil des politischen Abschlussberichtes darstellt", führt LAbg. ÖVP-CO-Stv. Markus Malle aus. Eine Liste mit möglichen Kandidaten als Rechtsbeistand wird im Einvernehmen mit dem Landesgerichtspräsidenten und dem Leiter der Staatsanwaltschaft erstellt. Die Arbeit des Ausschusses wird damit qualitätsmäßig profund untermauert. Am Ende der Untersuchungstätigkeit steht wie bisher ein Ausschussbericht, mit dessen Vorbereitung nunmehr der Rechtsbeistand betraut ist. Zur Garantie einer größtmöglichen Objektivität besteht der Untersuchungsbericht aus zwei Teilen. Zum einen wird es einen Feststellungsbericht des Rechtsbeistandes geben und zum anderen eine politische Bewertung.

Bei der Beweisaufnahme hat der neue Untersuchungsausschuss großen Spielraum. Alle notwendig scheinenden Akte können angefordert und ein oder mehrere Sachverständige bestellt werden. Auch Eilprüfungen durch den Rechnungshof können vom Ausschuss beauftragt werden. Die Rechte der Zeugen werden durch die Öffentlichkeit der Befragungen, die wörtliche Protokollierung, das Fragerecht aller Mitglieder sowie der Befugnisse des Rechtsbeistandes bestmöglich gewahrt. Die Zeugen stehen bei ihrer Befragung unter Wahrheitspflicht - Falschaussagen sind strafbar. "Neu ist es, Zeugen auch mit Zwangsmittel zum Erscheinen vor dem Ausschuss zu bewegen. Öffentlich Bedienstete sind per Gesetz vor dem Ausschuss von der Amtsverschwiegenheit entbunden. Nur bei Auskünften, die die eigenen Person oder nahe Angehörige strafrechtlich belasten, besteht die Möglichkeit einer Aussageverweigerung. Insgesamt ist dieses neue Untersuchungsausschussgesetz die wichtigste Waffe in der parlamentarischen Kontrollarbeit, wenn der Proporz abgeschafft ist. Damit haben wir das Versprechen, die Untersuchungsausschüsse zu einem echten Minderheitenrecht zu machen, eingelöst", erklärt Grüne-Klubobfrau Barbara Lesjak.

Um ein zügiges Vorgehen des Untersuchungsausschusses zu gewährleisten, ist das Beweisverfahren mit 12 Monaten begrenzt. Durch die Regelung, dass gesetzlich zwingend ein objektiver Abschlussbericht durch den Rechtsbeistand in Teil A sowie der politischen Bewertung im Teil B vorgesehen ist, wird das "Abdrehen" eines Untersuchungsausschusses, wie in der Vergangenheit vorgekommen, unmöglich gemacht.
"Diese Reform des Kärntner Untersuchungsausschusses ist eine im Bundesländervergleich einzigartige Aufwertung des Landtages und der Minderheiten- und Kontrollrechte", zeigt sich die Zukunftskoalition zufrieden.

 

 

 

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