Gesundheitsreform 2015

 

erstellt am
20. 01. 15
11.00 MEZ

Erste Pilotprojekte der neuen medizinischen Versorgung vor Ort gehen im ersten Halbjahr in Betrieb
Wien (sv) - Die von Bund, Bundesländern und Sozialversicherung fixierte Gesundheitsreform tritt im Jahr 2015 in eine entscheidende Phase. Denn die zwischen den Reformpartnern verbindlich vereinbarten Reformschritte sehen vor, dass ergänzende neue, patientenorientierte medizinische Versorgung vor Ort realisiert wird. "Die Reform verlässt 2015 das Papier. Zum ersten Mal werden die Patientinnen und Patienten als ersten Schritt positive Auswirkungen der Gesundheitsreform persönlich erleben können - nämlich längere Öffnungszeiten der Einrichtungen, mehr Zeit für das persönliche Gespräch und eine kontinuierliche Begleitung durch das Gesundheitssystem," betont Mag. Peter McDonald, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

"Die Sozialversicherungsträger arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Realisierung von Pilotprojekten. 2015 sollen die ersten Einrichtungen in Betrieb gehen. Damit die Bevölkerung die Vorteile dieser patientenorientierten Einrichtungen von Beginn an erleben können, ist neben den Ärzten auch eine intensive Mitwirkung aller Gesundheitsberufe vorgesehen, so McDonald."

"Die Grundidee der neuen Versorgung vor Ort ist, dass sich sowohl Ärzte als auch die Gesundheitsberufe zum Vorteil der Patientinnen und Patienten vernetzen, gleich ob dies unter einem Dach im städtischen Bereich oder in Form eines Netzwerkes im ländlichen Bereich passiert. Ein vernetztes Arbeiten zwischen mehreren Ärzten oder mit allen Pflegeberufen soll helfen Probleme von der Verfügbarkeit, dem fachlichen Gedankenaustausch über die Urlaubsplanung bis zum persönlichen Recht auf eine entsprechen Work-Life-Balance zu lösen," so McDonald abschließend.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.sozialversicherung.at

 

 

 

 

 

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