Steßl: Europa braucht neues,
 zeitgemäßes Datenschutzrecht

 

erstellt am
29. 01. 15
11.00 MEZ

Veranstaltung zum 9. Europäischen Datenschutztag im Bundeskanzleramt
Wien (bpd - "Digitale Technologien bieten uns vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und positive Zukunftschancen. Das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger. Damit wir diese Chancen bestmöglich nutzen können, sind sichere und effiziente Rahmenbedingungen notwendig, insbesondere wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht", sagte Staatssekretärin Sonja Steßl am 28.01. bei der Veranstaltung zum 9. Europäischen Datenschutztag im Bundeskanzleramt. Im Mittelpunkt der diesjährigen Vorträge und Diskussionen stand die Fragestellung "Was bedeutet Datenschutz für Unternehmen?".

Die Staatssekretärin, in deren Zuständigkeitsbereich im Kanzleramt die Bereiche IKT und E-Government fallen, ging in ihrer Eröffnungsrede auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene ein: "Die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 war und ist ein Meilenstein für den Schutz personenbezogener Daten. Doch in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat es wesentliche gesellschaftliche, politische und vor allem technische Weiterentwicklungen gegeben. Daher brauchen wir auf europäischer Ebene eine Neuregelung, um auf die Veränderungen in einer Welt mit globalen Datenströmen reagieren zu können." Das derzeit verhandelte Europäische Datenschutzrecht der Zukunft werde voraussichtlich eine Abkehr von der behördlichen Vorab-Kontrolle hin zu einer verstärkten Ex-post-Kontrolle bringen. "Das wird für die Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung bedeuten", so Steßl.

Künftig werde es außerdem nach dem "One-Stop-Shop"-Prinzip eine einheitliche Ansprechstelle für international agierende Unternehmen geben und die Kontrollbehörden sollen vermehrt grenzüberschreitend kooperieren. "Auch die neuesten Entwicklungen im Internet und bei den Social Media-Plattformen werden in den neuen datenschutzrechtlichen Rahmen einfließen", sagte die Staatssekretärin. Die Herausforderung dabei sei, einen hohen Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. "In Österreich sind wir hier bereits auf einem guten Weg, durch die Einrichtung des elektronischen Meldeverfahrens und die verstärkte Novellierung der Standard- und Muster-Verordnung zur Meldebefreiung von gleichgelagerten Datenanwendungen. Auch die strukturellen Verbesserungen in der neu eingerichteten Datenschutzbehörde haben zu einer Verfahrensbeschleunigung beigetragen", so Steßl.

Wie der Internet Sicherheitsbericht 2014 gezeigt habe, werde es künftig auch einen erhöhten Bedarf an Maßnahmen zur IT-Sicherheit geben. "Hackerangriffe nehmen stark zu und sind oft wirtschaftlich motiviert. Häufig sind dabei auch persönliche Daten betroffen", so die Staatssekretärin. Um die IT-Sicherheit zu erhöhen, werde derzeit auf EU-Ebene die so genannte NIS-Richtlinie verhandelt. "Dabei geht es um Maßnahmen, um eine hohe gemeinsame Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten. Davon sollen vor allem für eine funktionierende Infrastruktur maßgebliche Unternehmen in Branchen wie Energie, Verkehr, Wasserversorgung oder Gesundheitsdienste erfasst werden, nicht aber kleine Betriebe. Wir wollen auch keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger. Hier hat Aufklärung und Bewusstseinsbildung für den Umgang mit IT Sicherheit und ihren persönlichen Daten die höchste Priorität", betonte Steßl.

"Das Ziel verbesserter Spielregeln für Datenschutz und Internetsicherheit muss immer sein, dass alle - Unternehmen, öffentliche Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger - die Chancen der digitalen Welt in einem sicheren Umfeld nutzen können. Denn nur dann können die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien das Alltagsleben der Menschen erleichtern, die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen", so die Staatssekretärin, die abschließend der Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag viel Erfolg wünschte.

 

 

 

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