Diözese Graz-Seckau sedisvakant

 

erstellt am
29. 01. 15
11.00 MEZ

Papst Franziskus nimmt Rücktritt von Bischof Kapellari an – Leitung der Diözese fällt auf das Domkapitel.
Vatikanstadt/Graz (kap) - Papst Franziskus hat am 28.01. das Rücktrittsansuchen des Grazer Bischofs Egon Kapellari angenommen. Durch die Verlautbarung des Rücktritts durch das vatikanische Presseamt um 12 Uhr Mittag ist die Leitung der Diözese gemäß Kirchenrecht auf das Domkapitel übergegangen. Dieses muss nun innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen, der die Diözese zwischenzeitlich bis zur Amtsübernahme eines durch den Vatikan ernannten Bischofs leitet. Die Diözese Graz-Seckau befindet sich damit im Zustand der "Sedisvakanz".

Kapellari hatte bereits in einem am Samstag veröffentlichten Hirtenbrief mitgeteilt, dass dieser Schritt nun unmittelbar bevorstehe. Kapellari, 1936 in Leoben geboren, war bis Mittwoch der dienstälteste Bischof in Österreich. Er wurde 1961 zum Priester und am 24. Jänner 1982 zum Bischof der Diözese Gurk geweiht. Am 14. März 2001 wurde er zum Bischof von Graz-Seckau ernannt. Seit April 2001 übte er zudem die Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz aus.

Tritt die Sedisvakanz ein und es gibt in der Diözese weder einen Weihbischof noch einen Bischofskoadjutor, so leitet das Domkapitel die Diözese bis zur Bestellung des Diözesanadministrators. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz - im konkreten Fall der Salzburger Erzbischof Franz Lackner - über.

Graz (diözese) - Durch die Verlautbarung des Rücktritts von Bischof Egon Kapellari durch das Presseamt des Hl. Stuhls (Sala Stampa della Santa Sede) ist am Mittag des 28.01. die Leitung der Diözese gemäß Can. 419 des Codex Iuris Canonici auf das Konsultorenkollegium, das Domkapitel übergegangen. Das Domkapitel muss innerhalb von acht Tagen gemäß Can. 421 §1 einen Diözesanadministrator wählen, der die Diözese zwischenzeitlich bis zur Amtsübernahme eines durch den Papst ernannten Bischofs leitet.

Das Domkapitel
Das Grazer Domkapitel wurde bereits 1786 vom damaligen Bischof Josef Adam Graf Arco eingerichtet.

Beim Domkapitel handelt es sich um ein Kollegium, bestehend aus 10 Priestern, das durch das gemeinsame Chorgebet verbunden ist und v. a. liturgische Aufgaben bei feierlicheren Gottesdiensten an der Domkirche wahrnimmt Der Bischof ernennt die Mitglieder frei, wobei neben dem Stadtpfarrpropst üblicherweise Priester ernannt werden, die wichtige Aufgaben in der Diözese innehaben. Derzeit (Jänner 2015) sind von 10 Stellen (Kanonikaten) 8 besetzt und 2 vakant.

In Österreich wurden durch Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz den Domkapiteln die Aufgaben des Konsultorenkollegiums übertragen. In dieser Funktion bildet das Domkapitel ein wichtiges Beratungsorgan des Bischofs in der Leitung der Diözese und besitzt diverse Anhörungs- und Zustimmungsrechte, v. a. im Bereich der diözesanen Wirtschaftsverwaltung sowie wichtige Funktionen während der Sedisvakanz.

Aufgaben des Konsultorenkollegiums/Domkapitels während der Sedisvakanz
Tritt Sedisvakanz ein und es gibt in der Diözese weder einen Weihbischof noch einen Bischofskoadjutor, so leitet das Domkapitel die Diözese bis zur Bestellung des Diözesanadministrators. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz hat das Konsultorenkollegium/Domkapitel einen Diözesanadministrator zu wählen. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz (Erzbischof Lackner aus Salzburg) über.

Die Wahl
Bei der Wahl sind die Vorgaben des kirchlichen Gesetzbuches Codex Iuris Canonici (CIC) zu beachten.

Der Vorsitzende des Domkapitels (Domdechant Burkard) leitet die Wahl. Zum Diözesanadministrator gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Domkapitulare erhalten hat. Hat nach zwei Wahlgängen niemand die absolute Mehrheit erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den größeren Stimmenanteilen statt. Gibt es nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit, ist der gewählt, der dem Lebensalter nach der ältere ist.

Nimmt der Gewählte die Wahl an, so erlangt er mit der Annahme der Wahl die Amtsvollmacht. Die Wahl ist nicht bestätigungsbedürftig.

Der vom Domkapitel gewählte Diözesanadministrator
Zum Diözesanadministrator kann gewählt und bestellt werden, wer Priester ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht als zukünftiger Bischof präsentiert wurde. Außerdem soll er sich durch „Wissen und Klugheit“ (CIC c. 425 § 2 CIC) auszeichnen.

Mit Annahme der Wahl erlangt der Administrator seine Rechte und Pflichten, die denen eines Diözesanbischofs ähnlich sind. Allerdings darf während der Sedisvakanz nichts verändert werden, was eine Beeinträchtigung der Diözese oder der Rechte des zukünftigen Bischofs mit sich bringen würde. Es gilt der Grundsatz: Sede vacante nihil innovetur! (c. 428 § 1 CIC)
Das Amt des Diözesanadministrators endet mit dem Amtsantritt des neuen Bischofs.

Heinrich Schnuderl zum Diözesanadministrator gewählt
Das Domkapitel wählte ehemaligen Generalvikar Heinrich Schnuderl zum Diözesanadministrator.
Am 28.01. wurde in einer Sitzung des Domkapitels, dem Konsultorenkollegium der Diözese Graz-Seckau gemäß Can 421 §1 Heinrich Schnuderl zum Diözesanadministrator gewählt. Mit der Annahme der Wahl wurde ihm die Amtsgewalt eines Diözesanadministrators übertragen. Eine Bestätigung der Wahl ist nicht erforderlich.

In einer ersten Stellungnahme dankt der neue Diözesanadministrator dem emeritierten Diözesanbischof Kapellari für sein Wirken: „Wir danken unserem Bischof für seinen mit Geist und Kraft ausgeübten Dienst als 57. Bischof unserer 1218 gegründeten Diözese. Er hat in den Jahren seiner Amtsführung immer wieder Bedrückte im Gespräch aufgerichtet und oft zu neuen Wegen Mut gemacht. Menschen in materieller Not konnten auf seine diskrete Hilfe zählen. In unzähligen Predigten und Ansprachen hat er unseren Glauben zur Sprache gebracht und in einer ganzen Reihe von Büchern wegweisende Antworten zu Gegenwartsfragen vorgelegt. Für die Kirche in unserem Land hat er prägende Entscheidungen gefällt – man denke an die Neuausrichtung des Augustinums – und unverwechselbare Akzente – z.B. in der Begegnung von Kirche mit Kunst und Künstlern – gesetzt.“

Der Diözesanadministrator hat ähnlich einem Bischof Gewalt und Pflichten eines Bischofs. Das Amt erlischt automatisch mit der Besitzergreifung der Diözese durch einen von Papst Franziskus bestellten neuen Diözesanbischof. Diözesanadministrator Heinrich Schnuderl: „Wie lange diese Übergangszeit währt, wissen wir nicht. Ich bitte Sie aber alle, die Sie ehrenamtlich oder hauptamtlich, in den Pfarren, Orden oder Gemeinschaften, in den vielfältigen Werken oder auf der Diözesanebene tätig sind, Ihr Engagement für unsere Kirche konsequent weiterzuführen, und ersuche auch die Mitglieder der gewählten diözesanen Gremien – auch wenn nach dem Kirchenrecht die Funktion dieser Gremien erlischt – weiterhin um Unterstützung und Beratung in den kommenden Wochen oder Monaten.“

Der 2012 begonnene „Diözesane Weg“ wird konsequent weitergegangen. Diözesanadministrator Heinrich Schnuderl bekräftigt dies: „Wir gehen auf diesem Weg weiter und streben die Ziele an, die wir uns gesetzt haben. Diese werden sicher auch mit einem kommenden Bischof Gültigkeit haben: Die Freude am Glauben erneuern, die Seelsorge in der Diözese neu auszurichten und als Kirche unsere Gesellschaft mitgestalten. Ich bitte Sie um ihr Gebet für den kommenden Bischof und für unseren gemeinsamen Weg.“

Lebenslauf
Heinrich Schnuderl, geboren 1943, entstammt einer Bäckersfamilie in der Grazer Annenstraße. Nach der Matura am Akademischen Gymnasium studierte er Theologie und wurde 1967 von Bischof Josef Schoiswohl im Grazer Dom zum Priester geweiht. Nach drei Kaplansjahren im obersteirischen Schladming wurde er 1970 zum Hochschulseelsorger nach Leoben berufen. Nach zwölf Jahren folgte er 1982 als Hochschulseelsorger von Graz dem zum Bischof von Gurk-Klagenfurt geweihten Egon Kapellari nach. In der Leechgasse wirkte er 15 Jahre lang auch als Kurator für das Afro-Asiatische Institut. 1985 wurde Heinrich Schnuderl geistlicher Assistent der Katholischen Aktion Österreich und blieb dies bis 1997. Ab 1997 übernahm Schnuderl das Pastoralamt der Diözese und wurde gleichzeitig Pfarrer der Grazer Pfarre St. Christoph in Thondorf. 1999 wechselte er als Stadtpfarrpropst in die Grazer Stadtpfarrkirche zum Heiligen Blut. Die Doppelfunktion als Vorsitzender der „Katholischen Stadtkirche Graz“ und Pastoralamtsleiter übte er bis zu seiner Berufung zum Generalvikar durch Bischof Egon Kapellari 2011 aus.

 

 

 

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